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Einheitswohnhaus-1943-038

Das Deutsche Wohnungshilfswerk
Das durch Erlaß des Führers vom 9. September 1943 errichtete Deutsche Wohnungshilfswerk umfaßt alle Maßnahmen, um Wohnraum für die vom Luftkrieg betroffene Bevölkerung zu schaffen. Die besondere Aufgabe besteht darin, einfache Behelfsheime in Siedlungsform zu schaffen, die weitestgehend in Selbst- und Gemeinschaftshilfe errichtet werden sollen. Mit der Durchführung ist der Reichswohnungskommissar beauftragt. Die bauwirtschaftlichen Voraussetzungen schafft der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft.
Die Wohnfläche der Behelfsheime soll einen Raum von etwa 20 bis 22 m2 umfassen, der in Wohn- und Schlafraum unterteilt ist. Der Wohnraum ist zugleich Schlafraum der Eltern, deren Betten entweder übereinander in einer Bettnische angebracht sind oder als Klappbetten tagsüber hochgeklappt werden oder am Tage als Sofa dienen. In dem gesonderten Schlafraum sind die Kinderbetten übereinandergestellt. Das Häuschen wird durch einen Herd geheizt. Kanalisation und Installation sind nicht vorgesehen. Der Standortwahl ist daher wegen der Wasserversorgung und der Abortanlage, die den gesundheitlichen Anforderungen entsprechen müssen, besondere Sorgfalt zu widmen. Um die räumliche Beschränktheit zu mildern, erhält jedes Behelfsheim mindestens 200 m2 Garten.
Die Bauteile werden in Fabriken in Form von Platten reihenmäßig hergestellt. Als Baustoffe kommen Holz, Bims, Holzzement, Hochofenschlacke, Poren- und Schaumbeton und im Innern auch Gips in Frage. Die Platten werden an Hand von Baufibeln wie beim Ankerbaukasten zusammengesetzt, so daß jeder Ungelernte diese Arbeit erledigen kann. Im übrigen können Bauhandwerker zur Mithilfe und Beratung herangezogen werden.
Die Behelfsheim© sollen nach dem Kriege möglichst bald durch geräumigere und wieder entsprechend ausgestattete Wohnräume ersetzt werden; in einiger Zeit sollen mindestens eine Million Behelfsheime gebaut sein

R.Ley: Volk. Beob. Nr. 304 v. 31. Okt. 1943 S. 3
 

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Wohnhausbau 1943

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