Beseitigung industrieller und gewerblicher Abwässer
Von Magistratsoberbaurat F. Langbein, Direktor der Berliner Stadtentwässerung
 

Eine schwierige und infolgedessen bisher nur wenig befriedigend gelöste Aufgabe bietet dem Abwasserfachmann die Beseitigung der industriellen und gewerblichen Abwässer. Im folgenden werden zunächst die mannigfaltigen Arten dieser Abwässer besprochen. Sodann wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der letzten. Tagung der Abwasserfachgruppe der Deutschen Gesellschaft für Bauwesen der Stand der Technik auf diesem Gebiet behandelt und dabei gezeigt, in welcher Richtung die weiteren Forschungsarbeiten eingesetzt werden müssen.
 
Die Abwässer der Industrie und des Gewerbes bereiten dem Abwasserfachmann viel Kopfzerbrechen. Während das städtische Abwasser von ziemlich gleichmäßiger Beschaffenheit ist und seine Abflußmenge verhältnismäßig wenig schwankt, ist das Fabrikabwasser von mannigfaltigster Art und sein Anfall so unregelmäßig, daß es den Vorfluter nicht selten stoßweise und dadurch besonders ungünstig belastet. Daher sind auch die Reinigungsmaßnahmen für das städtische Abwasser im allgemeinen viel einfacher und heute bereits erheblich besser erforscht und ausgebildet als für das Abwasser, das den zahlreichen Industrien und Gewerben entstammt.
Im städtischen Abwasser überwiegt bei weitem das durch den häuslichen Gebrauch verunreinigte Wasser, wie Wasch- und Badewasser sowie Spülwasser aus den Küchen und Aborten; Fabrikabwässer enthält das städtische Abwasser dagegen im allgemeinen nur in verhältnismäßig geringer Menge. Sein Gehalt an mineralischen und organischen Bestandteilen, sein biochemischer Sauerstoffbedarf, seine Schlammenge, sein Fettgehalt und sein pff-Wert (negativer Logarithmus der Wasserstoffionen-Konzentration) halten sich in ziemlich engen Grenzen. Von ausgesprochenen Giftstoffen ist es meist vollkommen frei, und wenn es solche enthält, sind sie so stark verdünnt, daß sie weder den Reinigungsvorgang noch den Vorfluter nennenswert beeinflussen.
 

Die kennzeichnenden Eigenschaften der industriellen Abwässer
Grundverschieden vom häuslichen Abwasser sind die industriellen und gewerblichen Abwässer. Je nach dem Industriezweige, dem sie entstammen, sind ihnen häufig zahllose mineralische Bestandteile, wie Erz- und Metallkörperchen, Sand, Steinchen, Kohlenstückchen, Hammerschlag und andere Verunreinigungen beigemengt; an organischen Stoffen befinden sich darin oft Öle und Fette in großen Mengen, Kraut, Stroh, Rübenschwänze, Kartoffelstückchen, Haut- und Fleischteile, Zellulosefasern und ähnliches, und außerdem können sie Salze, Säuren, Laugen, Farbstoffe, Phenole, Gummi, Eiweiß, Haare, Milzbrandsporen u. dergl. in solchem Umfange enthalten, daß sie nur schwer einwandfrei zu reinigen sind und im Vorfluter unter Umständen den größten Schaden anrichten.
Bei dieser Vielseitigkeit der gewerblichen und industriellen Abwässer ist es natürlich nicht ganz leicht, sich über die einzelnen Abwasserarten einen umfassenden und einigermaßen klaren Überblick zu verschaffen. Wenn sich auch in dem aus einem Fabrikbetriebe kommenden Abwasser im allgemeinen die wesentlichen Vorgänge des betreffenden Fertigungszweiges widerspiegeln, so liefert doch auch umgekehrt oft ein und dieselbe Erzeugungsstätte mehrere Abflüsse von grundverschiedener Art, die manchmal gemischt und manchmal getrennt voneinander in den Vorfluter gelangen und die sowohl nach ihrer Schädlichkeit als auch nach ihrer Menge von verschiedenen Gesichtspunkten aus beurteilt werden müssen.
So erzeugt nahezu jede größere Fabrik drei Abwasserarten, die wesentliche Unterschiede aufweisen. Es sind dies:
1. Das aus den Spülaborten, den Wasch- und Badeeinrichtungen für die Betriebsangehörigen, aus den Küchen sowie aus etwa vorhandenen Dienstwohnungen kommende Abwasser, dessen Eigenschaften im wesentlichen denen des städtischen Abwassers gleichen und das daher in gleicher Weise wie dieses behandelt werden kann;
2.  das aus den Maschinenanlagen abfließende Kondens- und Kühlwasser, das nach der fast stets vorgenommenen   Entölung   und  Abkühlung  verhältnismäßig rein und unschädlich ist;
3. das aus  der  Fertigung kommende Betriebswasser, das je nach der Art des Fertigungszweiges auf die verschiedenste Weise verunreinigt ist und vor dem Einleiten in den Vorfluter besonders sorgfältig behandelt werden muß.
 

Von der allgemein üblichen Einteilung der industriellen und gewerblichen Abwässer nach Fertigungszweigen soll im folgenden Abstand genommen und statt dessen versucht werden, die einzelnen Abwasserarten in ein bestimmtes Schema zu bringen, ohne daß ich damit behaupten will, daß diese Darstellungsweise die allein richtige ist. Für die gewählte Darstellung spricht in erster Linie der Umstand, daß in einer Abhandlung über „Abwasser" nicht die Erzeugungsstätte, sondern das Abwasser selbst in den Vordergrund gerückt werden muß; gegen sie läßt sich geltend machen, daß auch sie infolge der Schwierigkeit des zu behandelnden Stoffes kein vollkommen lückenloses Bild gibt.
Im allgemeinen lassen sich zwei große Gruppen industrieller und gewerblicher Abwässer unterscheiden, auf die im folgenden näher eingegangen werden soll.

Vorwiegend nur nach einer Richtung hin verunreinigte Abwässer
Zu den erdigen Abwässern, die hauptsächlich einen nicht fäulnisfähigen Schlamm enthalten, gehören die Abwässer der Kohlenzechen, die Spülversatzwässer des Kohlenbergbaues, die Abwässer der Schlackengranulation, der Brikettfabriken und die Waschwässer der Hochofenwerke. Der Schlamm läßt sich durch mechanische Klärung, zumeist im Absetzverfahren, entfernen.
Saure Abwässer, die vorwiegend freie Mineralsäuren enthalten, müssen durch chemische Zusätze (Kalk usw.) neutralisiert und dann im Absetzverfahren, gegebenenfalls mit nachfolgender Filterung in Koks- oder Schlackenkörpern, geklärt werden. Hierzu gehören die Abwässer der Kristallglasschleifereien und Glasätzereien, der Metallbeizereien in Emaillierwerken, der Verzinkereien und ähnlicher Betriebe, die Abwässer der Sprengstoffindustrie, die Fettreinigungs- und Knochenentfettungswässer sowie die beim Entfernen des phosphorsauren Kalkes aus den Knochen anfallenden Abwässer der Leimfabriken, die Leinöl-Waschwässer der Seifenfabriken, die Abflüsse der Säurebäder in Bleichereien und die Knochenkohle-Auswaschwässer der Stärkezuckerfabriken.
SalzigeAbwässer, die im wesentlichen nur solche Salze enthalten, die auch in den natürlichen Gewässern vorhanden sind, lassen sich nicht vollkommen einwandfrei entsalzen; sie müssen vielmehr durch maßvolles Einleiten in den Vorfluter verdünnt oder, wenn möglich, in den Untergrund versenkt werden. Hierzu gehören vor allem die Abwässer der Salinen und der Kaliindustrie.
Giftige Abwässer sind durch ausgesprochene Giftstoffe derart verunreinigt, daß sie alles organische Leben im Vorfluter abtöten, sofern sie nicht stark verdünnt oder durch chemische Behandlung entgiftet werden.
Hierzu gehören die Abwässer aus Arsenikwerken, die arsenhaltigen Abwässer der Sulfitzellstoff-Fabriken, die Abwässer aus Gaswerken und Kokereien, und zwar insbesondere die sog. Teufelswässer, ferner die Wässer aus den Kolonnen der Ammoniakfabriken und die Abwässer der Holzdestillation aus Essigsäurefabriken.
Aus öligen Abwässern muß das Öl, meist zur Wiederverwendung, durch Filter entfernt werden, weil andernfalls die auf dem Wasser des Vorfluters schwimmende Ölschicht verhindert, daß das Wasser Luftsauerstoff aufnimmt, so daß seine Selbstreinigungskraft geschwächt wird. Hierzu gehören vorwiegend die Kondens -und Kühlwässer aus Maschinenbetrieben.
Als fettige Abwässer bezeichnet man zum Unterschied von den öligen Abwässern solche Abwässer, die in ihren vorwiegend organischen Verunreinigungen große Mengen an Fett enthalten, das man (meist zur Wiederverwendung) mittels Fettabscheider entfernen muß, um Schlammbildungen im Vorfluter zu verhüten. Hierzu gehören die Abwässer von Gasthofküchen, von Schlächtereien und öffentlichen Schlachthöfen.
Alkalische Abwässer, die stark basisch reagieren und meist einen organischen, zuweilen fettigen Schlamm absondern, müssen vor dem Einleiten in den Vorfluter gründlich entschlammt und durch das Wasser des Vorfluters hinreichend verdünnt werden. Hierzu gehören die Äscherwässer der Gerbereien, die Wollwaschwässer, Wollwaschlaugen und Wollspülwässer, die Chlorbäder und Kocherlaugen der Bleichereien, die Kocherlaugen und Waschwässer der Natron- und Sulfatzellstoff-Fabriken, die Weißschliff-Abwässer der Holzschleifereien und die Kocherlaugen der Papierfabriken.
Als organische Abwässer werden solche Abwässer bezeichnet, die vorwiegend ungelöste und gelöste organische Stoffe enthalten, stark verschlammt sind und leicht in Fäulnis und saure Gärung übergehen. Sie sind für den Vorfluter höchst gefährlich und müssen vor dem Einleiten mechanisch und biologisch gründlich gereinigt werden. Hierzu gehören fast sämtliche Abwässer der Zuckerfabriken, der Sulfitzellstoff-, Papier- und Pappenindustrie, die Abwässer der Leimsiedereien, der Kunstseide- und der Tuchfabriken, die Flachsröstwässer, die Braunschliffwässer der Holzschleifereien, die Beizwässer und die bei Verwendung organischer Gerbmittel anfallenden Gerbwässer der Gerbereien, die oft milzbrandhaltigen Einweich- und Spülwässer der Abdeckereien und Gerbereien, die Abwässer von Darmsaitenfabriken, von Tierhaar verarbeitenden Industrien (Bürstenfabriken), von Kartoffelstärke- und Kartoffelflockenfabriken, von Mälzereien, von Melasse-, Getreide- und Kartoffelbrennereien sowie die Einmaischwässer der Reis- und Getreidestärkefabriken.
 

Nach mehreren Richtungen hin verunreinigte Abwässer
Organisch-erdige Abwässer, die außer organischen Stoffen mineralische, nicht fäulnisfähige Schlammstoffe in größerer Menge enthalten, müssen vor dem Einleiten in den Vorfluter entschlammt und dann gegebenenfalls biologisch gereinigt werden. Hierzu gehören die Schwemm- und Waschwässer der Rübenzuckerfabriken sowie die Waschwässer der Kartoffeln verarbeitenden Betriebe, der Getreidebrennereien und der Bierbrauereien.
Zu den organisch-sauren Abwässern, die neben organischen Stoffen freie Mineralsäuren enthalten und daher vor der biologischen Behandlung neutralisiert werden müssen, gehören die Schrotwaschwässer der Knochenleimfabriken, die Abspritzwässer der Spinnmaschinen in Kunstseidefabriken und die Schwefel- und salzsäurehaltigen Abwässer, die bei der Ausfällung des Klebers in den Reis- und Getreidestärkefabriken anfallen.
Organisch-fettige Abwässer enthalten neben organischen Stoffen vorwiegend Fette, die durch Fettabscheider entfernt werden müssen. Zu ihnen gehören die Spülwässer der Schlächtereien, der Molkereien, der Käsereien und der Margarinefabriken.
Organisch-salzige Abwässer enthalten neben organischen Stoffen Salze, die auch in natürlichen Gewässern vorkommen. In Betracht kommen die Waschwässer der Gerbereien und Lederfabriken sowie die aus den Trocken- und Einsalzräumen ungegerbter Tierfelle abfließenden Spülwässer. Sie können nach gehöriger Verdünnung biologisch gereinigt werden.
Organisch-alkalische Abwässer sind durch organische Stoffe verunreinigt und reagieren stark basisch. Hierzu gehören die Laugenwässer der Reis- und Getreidestärkefabriken. Man reinigt sie durch Verdünnen und biologische Behandlung.
Organisch-erdig-fettige Abwässer lassen sich in gleicher Weise wie städtische Schmutzwässer reinigen. Zu ihnen gehören die aus den Spülaborten, den Wasch- und Badeeinrichtungen für die Betriebsangehörigen und aus den Gemeinschaftsküchen sowie aus etwa vorhandenen Dienstwohnungen der industriellen Werke kommenden Abwässer und die Waschwässer von Waschanstalten.
Ölig-fettig-erdige Abwässer, zu denen in erster Linie die bei der Walzenkühlung anfallenden Abwässer der Walzwerke gehören, müssen im Absetzverfahren mit nachgeschalteten Ölfängern gereinigt werden.
Zu den ölig-giftigen Abwässern gehören vor allem die bei der trockenen Destillation der Braunkohle entstehenden Schwelwässer. Sie können nach vorheriger Entgiftung zu Dungzwecken verwendet werden, ihre ein^ wandfreie Beseitigung bereitet jedoch z. Z. noch besonders große Schwierigkeiten.
Erdig-sauer-salzige Abwässer wie die Grubenwässer und die Wasch- und Ablaufwässer der Schutthalden in den Stein- und Braunkohlenbergwerken, können nach vorheriger Neutralisation im Absetzverfahren mit nachfolgender ausgiebiger Verdünnung gereinigt werden.
Salzig-fettige Abwässer, z. B. die Waschwässer der Seifenfabriken (Glyzeringewinnung), kann man nach Abschöpfen des Fettes durch Verdünnen reinigen.
Verschiedenartig verunreinigte Abwässer müssen je nach der Art der Verunreinigung auf die verschiedenste Weise unschädlich gemacht werden. Hierzu gehören die farbigen Abwässer der Farbenfabriken und Färbereien, der Gerbereien und Lederfabriken sowie die Farbwässer der Waschanstalten, die neben den Farbstoffen Salze und Säuren enthalten und durch chemische Behandlung und Entfärbung mittels Braunkohlenschlacke-Filter behandelt werden können, ferner die bei der Anwendung mineralischer Gerbstoffe anfallenden giftigen Gerbwässer und schließlich die durch allerlei Chemikalien verunreinigten Abwässer der chemischen Fabriken.

Stand der Technik in der Beseitigung  gewerblicher Abwässer
Die vorstehende Übersicht zeigt, daß die für die Reinhaltung unserer Gewässer höchst bedeutungsvolle Aufgabe, die industriellen und gewerblichen Abwässer auf einwandfreie Weise zu beseitigen, dem Abwasserfachmann eine Fülle von häufig recht schwierigen Problemen bietet, deren Lösung außerordentlich reizvoll und wesentlich vielseitiger ist, als die Behandlung der in ihrer Zusammensetzung nur wenig schwankenden städtischen Abwässer. Von einer restlos befriedigenden Lösung dieser Aufgabe sind wir heute noch weit entfernt, und es wird eines langen und mühevollen Zusammenwirkens aller dazu berufener Fachleute, wie Techniker, Chemiker, Ärzte, Biologen, Fischereisachverständige und Landwirte, bedürfen, um das im Hinblick auf das Volkswohl dringend zu erstrebende Ziel endgültig zu erreichen. Auch ist dabei zu bedenken, daß bei der Beseitigung der industriellen und gewerblichen Abwässer zahlreiche verwickelte Rechtsfragen aufgerollt werden und daß damit häufig recht einschneidende Eingriffe in das Wirtschaftsleben verbunden sind.
Es ist das Verdienst der Abwasserfachgruppe der Deutschen Gesellschaft für Bauwesen, bei ihrer Reichstagung am 21. September 1934 in München die Fachleute aller beteiligten Berufsstände über einen großen Teil der hier angedeuteten Fragen zu einer Aussprache vereinigt zu haben, die auf Grund von acht Kurzberichten über die Abwässer der Industrie und des Gewerbes stattfand und zur Klärung der schwebenden Probleme wesentlich beitrug. Die Kurzberichte1) erstreckten sich auf folgende Punkte:
1. Die   industriellen   und   gewerblichen   Abwässer   im Rahmen    der    deutschen    Wasserwirtschaft     (Dr. J. Schnitzler, Berlin).
2. Die Beziehungen der industriellen und gewerblichen Abwässer zur Entwässerung der Städte (Stadtoberbaurat E. Stecher, München).
3. Die Abwässer der Nahrungs- und Genußmittelindustrie mit Ausnahme der Zuckerfabriken   (Schlachthöfe, Molkereien, Gärungsgewerbe, Brennereien, Fabriken  zur   Herstellung  von   Kartoffel-,   Getreide-, Reis-,   Mais-   und   ähnlichen    Erzeugnissen   usw.  (Prof. Dr. M. Streu, München).
4. Die    Abwässer    der    Zuckerfabriken     (Prof.    Dr. O. Spengler, Berlin).
5.  Die Abwässer der Zellstoff- und Papierindustrie (Dr. M. Steinschneider, Aschaffenburg).
6. Die Abwässer   der   Kohlenindustrie   (Marinebaurat a. D. Dr.-Ing. M. Prüß, Essen).
7. Die    salzhaltigen    Abwässer     (Dr.    J.  Schnitzler, Berlin).
8. Die säurehaltigen Abwässer, im besonderen die Beizereiabwässer   (Prof.   Dr.   H. Stooff,  Berlin,   Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene).
 

Wenn diese Vorträge auch nur einen kleinen, allerdings sehr wichtigen Ausschnitt aus dem Gesamtgebiete der Industrieabwässer enthalten, so ließ doch vor allem die außerordentlich rege Aussprache klar erkennen, welch eine Fülle von ungelösten Aufgaben sich hier dem Abwasserfachmann darbietet und nach welchen Richtungen hin er seine Kräfte einsetzen muß, um der Lösung näher zu kommen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei, daß die von der Behandlung der städtischen Abwässer her bekannten Verfahren, wie Aussondern der Schwimmstoffe durch Rechen, Absieben der Verunreinigungen, Absetzen der Sinkstoffe, Abfischen des Schwimmschlammes, Zerstören der gelösten und halbgelösten organischen Bestandteile durch biologische Reinigung und Ausfaulen des Schlammes bei vielen Industrieabwässern nahezu vollkommen versagen, so daß man gezwungen ist, zahlreiche andere Klärverfahren anzuwenden, die bei der Reinigung der Stadtabwässer von gar keiner oder doch nur von untergeordneter Bedeutung sind. In erster Linie kommen dabei in Frage:
a) Das Rücknahmeverfahren,  wobei die Abwässer in den eigenen Betrieb zurückgeführt   und nach  Möglichkeit   wieder   nutzbringend   verwendet werden.   Dabei können die Abwässer unter Umständen durch Mischen mit anderen im gleichen Betriebe anfallenden Wässern unschädlich gemacht werden, was z. B. in Bleichereien möglich ist, wenn man die ausgenutzten Säurebäder durch die alkalischen Abwässer der Chlorbäder neutralisiert.
b) Das Versenken der Abwässer in den Untergrund, ein Verfahren, das z. B. in der Kaliindustrie eine wichtige Rolle spielt.
c) Das Gär-   und Doppelgärverfahren, das vorwiegend in der Zuckerindustrie angewendet wird.
d) Das Entfärben der Abwässer durch Kohlefilter.
e) Das Entgiften   der   Abwässer durch chemische Behandlung.
f) Das Entsäuern   der Abwässer durch Neutralisation.
g) Das Entölen und Entfetten  der Abwässer durch Öl- und Fettfänger.
h) Das Verdünnen und Abkühlen der Abwässer durch Wasserzusatz im eigenen Betriebe, durch Einleiten in städtische Entwässerungsnetze oder in wasserreiche Vorfluter.

Der Einfluß, den die gewerblichen Abwässer auf die städtischen Entwässerungsbetriebe ausüben, ist oft recht groß. Erwähnt sei in dieser Hinsicht nur das Verschlammen der Kanäle, das Abscheuern durch Sand, die Zerstörung der Wandungen durch Säuren und der Rohrdichtungen durch heiße Flüssigkeiten, die Vergasung durch zerknallende und gesundheitsschädliche Gase, die Erschwerung der Abwasserklärung durch Einleiten übermäßiger Mengen organischer und giftiger Stoffe und die Verzögerung oder Verhinderung der Schlammausfaulung durch saure oder metallhaltige Abwässer 2) .

Verwertung industrieller Abwässer
Die Frage der Verwertung der gewerblichen und industriellen Abwässer bietet dem Abwasserfachmann ein reiches Feld der Betätigung. Es ist in vielen Fällen vollkommen verfehlt, wenn der Leiter eines Betriebes in dem Abwasser nur seinen Feind sieht, dessen er sich, nachdem er es auf notdürftige Weise unschädlich gemacht hat, so schnell wie möglich zu entledigen sucht; er muß vielmehr bestrebt sein, die in seinem Abwasser enthaltenen, oft noch recht wertvollen Stoffe so weit wie irgend angängig zurückzugewinnen und nutzbringend zu verwerten. Dies gilt vor allem für die Kohlen-, Zucker- und Faserstoffindustrie. Aber auch andere industrielle Unternehmungen werden diesem Gedanken mehr als bisher nachgehen und die entsprechenden Rückgewinnungsverfahren mehr als bisher vervollkommnen und ausbauen müssen. Man denke dabei nur an die Rückgewinnung der Fette und Öle 3). Die Münchener Tagung der Abwasserfachgruppe der Deutschen Gesellschaft für Bauwesen hat auf diesem Gebiet wertvolle Anregungen gebracht, und es ist beabsichtigt, als Verhandlungsgegenstand der nächsten Tagung, die gemeinsam mit der Fachgruppe für Wasserchemie des Vereines deutscher Chemiker stattfinden soll, die Abwasserverwertung zu wählen, wobei die Ausnutzung der industriellen Abwässer an erster Stelle stehen wird 4).
Zusammenfassend ist zu bemerken, daß hinsichtlich der Behandlung der industriellen und gewerblichen Abwässer der Hebel nach zwei Richtungen angesetzt werden muß, einmal mit Rücksicht auf den Schutz und die Reinerhaltung unserer deutschen Gewässer nach der Seite der Abwasserreinigung hin und zweitens zur Förderung unserer Volkswirtschaft in der Richtung der Abwasserverwertung. Alle beteiligten Berufsstände müssen dabei Hand in Hand arbeiten und wie einerseits die Fabrikleiter einsehen müssen, daß es dem Volkswohl schadet, wenn sie in eigennütziger Weise ihre Abwässer mangelhaft gereinigt den öffentlichen Gewässern zuführen, so müssen anderseits auch die aufsichtsführenden Behörden ihre Forderungen von Fall zu Fall maßvoll abwägen, nur das unbedingt Notwendige verlangen und alles vermeiden, was dazu führen könnte, lebenswichtige Unternehmungen zu drosseln.

Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind für die meisten Betriebe von gewaltiger wirtschaftlicher Bedeutung, und es ist dringend zu wünschen, daß auch die Siedlungsfachleute diesem Gesichtspunkt bei ihren Planungen mehr als bisher Rechnung tragen und bei der neuerdings im Rahmen der Reichssiedlung beabsichtigten Aussiedlung der Industrien den Unternehmungen solche Gebiete zuweisen, in denen das Wasser leicht gewonnen und das Abwasser ohne allzu großen Kostenaufwand unschädlich abgeleitet werden kann. Möge die Einsicht aller Beteiligten und das in Vorbereitung befindliche Reichswassergesetz die Wege dazu ebnen und auf diesem wichtigen Gebiete alle Hemmnisse beseitigen, die eine gesunde, das Allgemeinwohl fördernde Entwicklung seither verzögert haben. Die vom Hin und Her der Parteien unbeschwerte, nur auf das Volkswohl gerichtete nationalsozialistische Staatsführung bürgt dafür, daß das erstrebte Ziel in ab sehbarer Zeit auch erreicht wird.



1) Vgl. a. Ges.-Ing-. Bd   57 (1934) Nr. 35 S 431, Nr. 36 S. 448, Nr. 37 S 460, Nr. 43 S. 578.
2) Vgl.  H.  Möhle  in   dem   Werke   „Die   Stadtentwässerung  in Deutschland",   herausgegr.   von   J.  Brix,   K.  Imhojf und  R.  Weldert,  Jena 1934, Bd. II 'S. 333.
3)Ygrl. A. Heilmann, Ges.-Ing. Bd. 57 (1934) Nr. 39 S. 521.
4)Hierüber   wird   ausführlich   in   der  VDT-Zeitschrift   berichtet werden.

Quelle: VDI Zeitschrift 15.12.1934, S 1480 - 1482
 

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