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Im Werksluftschutz, speziell in den Zechen des Ruhrgebietes wurden im Rahmen des Luftschutzes fast durchgängig Baumaßnahmen getätigt, die eigentlich nicht genehmigungsfähig waren. Es handelt sich dabei um Schachtzugänge zu bzw, von Luftschutzstollen. Aus der Sichtweise der Zechen war es so möglich, z.B. dass die Bergarbeiter bei der Ausfahrt erst gar nicht die Hängebank nutzen mussten, sondern sich bei Alarmen direkt in die Luftschutzstollen begeben konnten.
Im zivilen Luftschutz hingegen wurden alte Schächte aufgewältigt und in den alten Grubenbauen Luftschutzräume geschaffen. Statt Fahrkörbe wurden in den Schächten Treppen (bei Zugängen) oder Leitern (Notausstiege) eingebaut
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