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Im Werksluftschutz, speziell in den Zechen des Ruhrgebietes wurden im Rahmen des Luftschutzes  fast durchgängig Baumaßnahmen getätigt, die eigentlich nicht genehmigungsfähig  waren. Es handelt sich dabei um Schachtzugänge zu bzw, von Luftschutzstollen. Aus der Sichtweise der Zechen war es so möglich, z.B. dass die Bergarbeiter bei der Ausfahrt erst gar nicht die Hängebank nutzen mussten, sondern sich bei Alarmen direkt in die Luftschutzstollen begeben konnten.

Im zivilen Luftschutz hingegen wurden alte Schächte aufgewältigt und in den alten Grubenbauen Luftschutzräume geschaffen. Statt Fahrkörbe wurden in den Schächten  Treppen (bei Zugängen) oder Leitern (Notausstiege) eingebaut

Die Wendeltreppe in einem Schacht ermöglicht den Zugang zu einem Luftschutzstollen.

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Mit Leiter versehen, dienten Schächte auch als Notausstieg

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Schnitt durch einen Schachtausstieg. Die Stollenentwässerung erfolgte stets über den Schacht in den nächsttieferen Pumpensumpf. Solange die Einrichtungen der Wasserhaltung (Rohre, Zwischenbecken) funktionieren, fließt das Wasser vom Luftschutzbereich in den Bergbauschacht ab.

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Schnitt

 

Dieser weiterführende Link befasst sich mit einem sehr  unangenehmen Thema

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Schachtprobleme

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