Kritische Bemerkungen zur Luftschutzübung
Ruhrgebiet 1935
Major der Schutzpolizei Eggebrecht , Magdeburg

Die Luftschutzübung ,Ruhrgebiet" fand vorn 21. bis 26. Oktober 1935 statt. Sie wurde von den Zivilbehörden geleitet und setzte sich aus Planspielen und praktischen Übungen zusammen, die in den Luftschutzorten Bochum, Essen und Wuppertal sowie in einigen Industriewerken des Gebietes abgehalten wurden. Darüber hinaus fand eine Verdunkelungsübung statt, die sich über das gesamte Ruhrgebiet erstreckte. Die Vollübung in Bochum zeigte die Verwendung der Einsatzkräfte eines LS-Reviers und mehrerer Einheiten der beweglichen und festen Bereitschaftskräfte. Sie sollte Gelegenheit zur Überprüfung der Melde- und Befehlstechnik und des allgemeinen Ausbildungsstandes geben. Außerdem war die Ablösung ermüdeter Kräfte des Sicherheits- und Hilfsdienstes ernstfallmäßig durchzuführen. Die Meldetechnik wurde dadurch erschwert, daß man die Befehlstellen nur mit behelfsmäßigen Mitteln ausstattete und die Stäbe teilweise nur schwach besetzte. Eine Beeinträchtigung der Meldeübermittlung ist hierdurch jedoch
nicht eingetreten. Auch die eingesetzten Kräfte des Selbstschutzes zeigten Geschick und Verständnis für die Wichtigkeit des Meldewesens. Allerdings muß davor gewarnt werden, sich allzu sehr auf die Drahtverbindung zu verlassen; diese wird nach einem Fliegerangriff in vielen Fällen nicht mehr vorhanden sein. Der Rückgriff auf den Menschen als Meldegänger ist deshalb besonders häufig zu üben, und die sich aus einer solchen Meldeerstattung ergebenden Zeitverluste sind beim Einsatz zu berücksichtigen. Erst dann wird man wirklichkeitsnahe Bilder erhalten. Während der Übung war eine Großschadenstelle angenommen worden, deren Umfang und Schadensarten die Einrichtung einer besonderen Befehlstelle notwendig machten. Derartige Großschadenstellen werden bei Fliegerangriffen am Tage besonders häufig sein, denn der in geschlossener Formation fliegende Gegner wird seine Bomben oft im Massenabwurf gleichzeitig zur Erde bringen, zumal dann, wenn er durch die Abwehr belästigt wird.
Ein solcher mit verschiedenen Bombenarten eingedeckter Raum gleicht zunächst dem Chaos. Brandbekämpfung, Aufräumung und Schadenbeseitigung werden durch die Menge der auf geringer Fläche eingesetzten Einheiten beeinträchtigt. Trümmer, Trichter, Fahrzeuge des Sicherheits- und Hilfsdienstes und Schlauchleitungenen der Feuerwehr erschweren Einsatz und Verkehr. Die Entwirrung all dieser Widrigkeiten erfordert Übersicht. Sie ist nur durch genaue Melde, und Befehlstechnik zu erlangen und zu erhalten.
Der Befehlführende an der Großschadensstelle darf sich persönlich nicht als den "ruhenden Pol in der Erscheinungen Flucht" betrachten. Sein Adjutant vertritt diese Rolle; bei ihm laufen Lagemeldungen, Ersatzanforderungen usw. ein. Der Befehlführende selbst wird sich zunächst mit seinem Wagen zu den einzelnen Schadenstellen begeben und dort seinen Augenschein durch die Schilderung der eingesetzten Fachführer ergänzen.
Die Beorderung der Fachführer nach der Befehlstelle, um lediglich eine Meldung zu erstatten, ist unzweckmäßig.
Melde- und Befehlsübermittlung, die zunächst durch Läufer erfolgen wird, ist baldmöglichst durch Verlegung von Sprechkabeln zu ergänzen, wie dies bei der Übung rasch und erfolgreich geschah. Grundsätzlich müssen mündliche Meldungen und Befehle wiederholt werden, ihre schriftliche, in Stichworten gehaltene Abgabe ist zu üben. Eine solche Befehlstelle muß sich bürotechnisch auf gewisse Dauer einrichten, denn unter Umständen wird sie tagelang bestehen bleiben.
Die Fenster waren im Übungsviertel mit Papierstreifen beklebt, die ein Herausfallen von durch den Detonationsluftstoß zersplitterten Scheiben verhindern sollen. Eine derartige Sicherung großer, schwerer Geschäftsschaufenster wird erfolglos sein und sollte nicht gezeigt werden, weil dies leicht zu falschen Auffassungen in der Bevölkerung führt.
Während der Übung befand sich in unmittelbarer Nähe eines arbeitenden Instandsetzungstrupps eine durch ostvergiftet e Zone, die die Leute zwang, unter der Gasmaske zu arbeiten. Erfahrungsgemäß ist die Instandsetzungsarbeit schon an sich besonders anstrengend; unter der Gasmaske jedoch wird sie so schwer, daß man die Leute fortgeschrittenen Alters allzu häufig ablösen muß. Das beeinträchtigt die Arbeit außerordentlich und stellt ihren Erfolg in Frage, wenn sich lufthungrige Menschen in den verschütteten Schutzräumen befinden . Man wird in einem solchen Fall erst eine Schnellentgiftung vornehmen und dann an die Aufräumungsarbeiten herangehen, zumal dann auch die Lostgefährdung von Geborgenen fortfällt, die bei 16° C – der Temperatur des Übungstages - durch Lostdämpfe besteht. Der genannte Instandsetzungstrupp begann im übrigen seine Arbeit in breiter Front und zunächst auch, ohne Ablösung bereit zu halten. Besser ist es, wenn man sich stoßtruppartig mit rascher Ablösung an bestimmte Stellen heranarbeitet.
Die Entgiftung senkrechter Hauswände wird durch Anstäuben von Chlorkalk allein nicht zu erreichen sein. Notwendig ist es vielmehr, für solche Zwecke entweder die Hauswände ausgiebig mit Wasser zu bespritzen und sodann, soweit zugänglich, mit Chlorkalk zu bestäuben, oder besser noch, sie mit langstieligen Besen oder Bürsten mittels Chlorkalkbrei zu entgiften. Die Ausflaggung einer Lostzone muß so sichtbar sein, daß niemand hineinläuft, auch darf sie sich nicht nur auf die mit Lostersatz getränkten Hauptstellen beschränken, sondern muß selbstverständlich auch alle kleineren vorhandenen "Kampfstoff" - Pfützen umschließen. Das Auffinden, Ausflaggen und Entgiften von Lostsümpfen bei Dunkelheit ist nicht mit Erfolg zu erreichen. Man wird deshalb das verdächtige Gelände bis zum Tagesanbruch in weitem Umkreis absperren müssen.
Die Arbeit der eingesetzten Fachtrupps beschränkte sich mit Recht nur auf Beseitigung der bestehenden Gefahr. Endgültige Reparaturen müssen den zuständigen Werken usw. überlassen bleiben; ihre Durchführung durch die Fachtrupps würde letztere zu lange in Anspruch nehmen, denn die sachgemäße Reparatur eines zerschlagenen Rohres nimmt etwa 5 Stunden, die eines zerrissnen Kabels rund 6 Stunden in Anspruch. Die Ausrüstung der Fachtrupps mit Lageplänen war geschehen und hat sich bewährt. Verschiedene Schadenstellen wurden mit blauen Warnlichtern gekennzeichnet. Die allgemeine Warnfarbe ist jedoch Rot. Gerade bei der üblichen Verwendung von Blaulicht im Ernstfalle müssen die Verkehrs-Gefahrenstellen nach einem Fliegerangriff nach wie vor mit "rot" bezeichnet werden, wenn sie als solche auffallen sollen. Allerdings ist die Lichtquelle auf ein Minimum zu beschränken, um nicht verräterisch zu wirken.
Die Besichtigung einzelner Schutzräume ergab, daß man mit recht wenigen Mitteln behelfsmäßig Brauchbares geschaffen hatte. Markierungen sind allerdings als solche ausdrücklich zu kennzeichnen. Mit Spreizlatten abgesteifte Rollvorhänge vor den Gasschleusen haben nur dann Zweck, wenn sie angefeuchtet sind und bis zur Erde reichen.
Die Ablösung der Kräfte vollzog sich reibungslos. Allerdings muß bemerkt werden, daß das Ablösungsvorhaben und ebenso die Örtlichkeit vorher bekannt waren. Derartige Ablösungen werden stets eine Unterbrechung der Schadenbekämpfung bedingen; es ist deshalb zu überlegen, ob man sie bei allen Einheiten (insbesondere der Feuerwehr) besser nicht gleichzeitig, sondern nacheinander vornimmt.
In Essen wurde Einsatz des Sicherheits- und Hilfsdienstes und Werkluftschutzes bei Dunkelheit gezeigt. Die Übungen ließen einen guten Ausbildungsstand erkennen. Es erwies sich jedoch, daß das Zurechtfinden und Arbeiten bei blauem Licht Schwierigkeiten bereitet. Im übrigen scheint es erforderlich, daß die bei acht zu verwendenden Lichtquellen außer Blaufärbung noch eine Abschirmung nach oben erhalten.
Es fiel auf, daß die Befehlserteilung teilweise in leisem Tone geschah; das ist, im Gegensatz zu Truppennachtübungen, nicht nötig. Im Gegenteil muß die mangelnde Übersicht bei derartigem Einsatz durch laute, den Zusammenhalt wahrende Kommandos ersetzt werden.
Die Übungen in Wuppertal hatten lediglich den Zweck, Ausbildungsstand des Sicherheits- und Hilfsdienstes und des Selbstschutzes sowie Handhabung des gelieferten Luftschutzgerätes zu zeigen. Sie brachten im allgemeinen die gleichen Vorführungen wie in Bochum. Es trat in Erscheinung, daß einzelne Fachführer zu sehr an ihren Formationen "klebten", wenn sie eingesetzt wurden.
Der Fachführer gehört voraus, wenn möglich sogar mit eigenem Fahrzeug. Er erkundet und verschafft sich Übersicht, damit er seine Leute ohne Zeitverlust ansetzen kann. Abladen von Gerät, Ordnung des Verbandes usw. müssen seinem Vertreter überlassen bleiben.
Luftschutz ein lagen verlangen eine gewisse Phantasie. Wenn man Eisenbahnwagen von einer Brücke stürzt und diese dabei die Oberleitung des Straßenbahnnetzes zerreißen, so braucht die betreffende Oberleitung erst dann repariert zu werden, wenn die Fahrbahn frei ist. Dies konnte aber bei der gegebenen Sachlage erst nach Stunden geschehen. Geschah es früher, so bestand die Gefahr, daß die Oberleitung durch die Aufräumungsarbeiten (Heben und Schwenken von Balken, Eisenstangen u. ä.) noch einmal zerstört wurde. Zum mindesten hätte die Rücksicht auf die bereits instand gesetzte Oberleitung die Aufräumungsarbeiten behindert. Hierbei sei die Frage gestreift, zu welchem Zeitpunkt man die Oberleitungen der Straßenbahnen stromlos macht. Bei Ertönen des Fliegeralarms kann es nicht geschehen, denn dann ständen die Straßenbahnwagen unter Umständen an Punkten still , wo sie die spätere Durchfahrt der Einheiten des Sicherheits- und Hilfsdienstes hindern. Man wird also die Stromlosmachung erst 2 bis 3 Minuten nach Beginn des Fliegeralarms vornehmen dürfen, damit die Wagen sich an solchen Punkten abstellen. wo sie nicht verkehrshindernd wirken.
Das den Instandsetzungstrupps gelieferte Gerät hat sich im allgemeinen bewährt. Seine Handhabung erfordert noch Übung. Die Bedienung der Schneidbrenner macht einen Asbestschutz (mindestens Handschuhe) notwendig. Auch Asbestplatten müssen vorhanden sein, um Verunglückte gefahrlos aus Eisentrümmern herausschneiden zu können. Nach Aussage des Bedienungspersonals soll sich die gelieferte Gasmischung Sauerstoff / Wasserstoff nicht so bewähren wie die Gasmischung Sauerstoff/Azetylen.
Auch bei einem exerziermäßigen Einsatz größerer Feuerwehreinheiten ist es von Nutzen, wenigstens anzudeuten oder anzusagen, daß und in welchem Umfange vorher bereits Hausfeuerwehren und Feuerwehr. und Bergungstrupps tätig gewesen sind.
Die Einrichtung einer FeuerwehrbefehlssteIle wurde rasch und erfolgreich durchgeführt.
Der Einsatz von Gasspürern  auf Beiwagen von Motorrädern wird im Ernstfall nur selten möglich sein, da dieses Beförderungsmittel kaum zur Verfügung stehen  dürfte. Wird er jedoch gezeigt, so muß auch der Fahrer Gasmaske, Gasstiefel und Gashandschuhe tragen. Von den Gasspürern muß ein unnötiges Herumlaufen im Lostsumpf vermieden werden.
Bei der Entgiftung abschüssiger Straßen muß daran gedacht werden, daß das vergiftete Spülwasser die Rinnsteine entlangläuft und so die eigentliche Lost-Zone vergrößert. Die Entgiftung ist deshalb in solchen Fällen bis zum nächsten Wasserdurchlaß (Gully) zu "verlängern".
Der Einsatz eines Sprengtrupps zeigte das Freimachen und Bergen eines größeren Blindgängers. Das verwendete Hebegerät (Dreibein mit Flaschenzug) erwies sich als zu niedrig und gestattete ein Darunterfahren des Transportfahrzeuges nicht. Infolgedessen mußten Übung-blindgängerbeseitigung-1935mehrere Manipulationen mit dem Blindgänger vorgenommen werden, die in Anbetracht der besonderen Gefährlichkeit des Objektes im Ernstfall besser unterbleiben. Es wird womöglich zweckmäßig sein, das Hebegerät mit stativartig ausziehbaren Beinen zu versehen. damit es einerseits bei größeren Blindgängern verwandt werden kann, andererseits nicht zu viel Platz auf dem Gerätewagen einnimmt. Für die vorgeschriebene Lagerung von Blindgängern muß eine Sondervorrichtung am Transportwagen angebracht sein.
Von Schiedsrichtern wurde bei allen Übungen reichlicher und richtiger Gebrauch gemacht. Diese müssen aber deutlich gekennzeichnet werden, damit sic nicht nur von den eingesetzten Helfern, sondern auch von den Besichtigenden leicht bemerkt werden. Verschiedentlich waren Polizei beamte durch weiße Mützenbänder als Schiedsrichter kenntlich gemacht; das gleiche Verfahren wird auch für Zivilschiedsrichter empfohlen.

Der Gebrauch der Gasmaske ist vielfach noch nicht richtig. Der Besitz einer Maske veranlaßte mehrere Angehörige des Selbstschutzes dazu, diese dauernd zu tragen. Ebenso wurden Polizeistreifen eingesetzt, welche unter der Maske ihren Bereich abgingen. Beides ist falsch. Die Maske behindert stets Überblick und Arbeitsleistung und darf deshalb erst dann aufgesetzt werden. wenn Gasgefahr besteht. Sonst hängt sie griffbereit um den Hals und nicht etwa in der Bereitschaftsbüchse, was auch vorkam. Polizeistreifen, die zur Erkundung nach dem Luftangriff tätig werden, berauben sich durch dauerndes Tragen der Maske der wichtigen Feststellungsmöglichkeit von Kampfstoffvorkommen.
Weiter ist zu erwähnen, daß die Übungen überall in dicht bewohnten Außenrevieren stattfanden, deren Bevölkerung ein musterhaftes Verhalten zeigte und stundenlang in den Schutzräumen ausharrte. Es wird angezeigt sein, künftige Luftschutzübungen auch im Kern der Städte und in Villenvierteln abzuhalten, damit auch die dortige Einwohnerschaft in den Belangen des Luftschutzes geschult wird.
Bei der Verdunkelungsübung ist das Hauptproblem der Übergang von der "eingeschränkten Beleuchtung" zur "Verdunkelung". Nicht überall ist es möglich, Strom und Gas zentral so abzuschalten, daß die verbliebene öffentliche Beleuchtung erlischt.
Die Gas- und Elektrizitätswerke müssen bei Erhalt des Verdunkelungsbefehls Trupps entsenden. welche die Löschung der Lampen in kürzester Zeit durchführen. Hierzu ist ein genauer Organisationsplan erforderlich, damit das im Hinblick auf die Geschwindigkeit der Flugzeuge unerlässliche, schlagartige Einsetzen der "Verdunkelung" gewährleistet ist. Diese Maßnahme wird unter Umständen eine Menge Personal und gewisse Zeit erfordern. Um beides zu verringern, muß von vornherein darauf geachtet werden, daß die Zahl der während der "eingeschränkten Beleuchtung" in Betrieb gelassenen Lampen auf das geringste noch erträgliche Maß herabgesetzt wird. Anders kann dieses Problem in Orten, in denen eine zentrale Ausschaltung der öffentlichen Beleuchtung noch nicht eingerichtet ist, nicht gelöst werden.
Die Verdunkelungsübung muß als eine außerordentliche organisatorische Leistung angesehen werden. Tatsächlich ist es gelungen, das ausgedehnte, siedlungsdichte Industriegebiet in allen seinen Teilen so in Dunkel zu tauchen, daß der ernstfallmäßige Wert unverkennbar ist. Ein solcher Erfolg konnte nur eintreten, weil Behörden, Organisationen und vor allem die gesamte Bevölkerung für den Gedanken des Luftschutzes gewonnen waren und bei der Durchführung der Übung mitgingen .

Aus:  Gasschutz und Luftschutz, Zeitschrift für das gesamte Gebiet des Gas - und Luftschutzes der Zivilbevölkerung , Nr. 9 , 6. Jahrgang, Berlin September 1936

Warnanlage-Luftschutz-1935

Bild: VDI- Zeitschrift, 1935

 

 

 


 

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