Typung von Feuerwehrfahrzeugen
Die Herstellung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten war bis vor wenigen Jahren dem freien Ermessen der Industrie überlassen, die den ständig wechselnden und sehr vielgestaltigen Anforderungen von Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren gerecht zu werden versuchte. Die Nachteile einer derartigen Handhabung für eine einheitliche Ausbildung und den taktischen Einsatz sind offenkundig.
 

Eine Änderung dieser Verhältnisse wurde seit 1934 durch die Normung einer Reihe gebräuchlicher Feuerlöschgeräte, insbesondere der Armaturen, angestrebt 1). Die rechtlichen Voraussetzungen für eine grundlegende Wandlung der Dinge schufen jedoch erst das Reichs-Feuerlöschgesetz vom 23. November 1938 und die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen. Mit der Einleitung einer Typenbegrenzung in der Kraftfahrindustrie konnte dann auch die Typung von Feuerwehrfahrzeugen begonnen werden.

Die verschiedenen Fahrzeugarten nach der Typung
Für die Durchführung dieser Typung waren bestimmte Überlegungen grundsätzlicher Art bedeutungsvoll 2). Von den Fahrgestellgruppen des Lastkraftwagenbaues kamen aus verschiedenen Gründen nur die Fahrgestelle mit l t, 3 t und 4 t Nenn - Nutzlast in Betracht. Da die taktischen Einheiten der Feuerlöschkräfte (Gruppe bestehend aus l Führer und 8 Mann und Zug bestehend aus l Zugführer und 2 Gruppen) festgelegt waren, mußten zunächst die Fahrzeuge für diese Einheiten bestimmt werden, wobei für die Ausbildung einer Polizeitruppe und den taktischen Einsatz ihrer Einheiten die Verwendung von Fahrzeugen mit gleichen — geschlossenen und damit witterungsunabhängigen Aufbauten eine der wichtigsten Voraussetzungen ist. Es lag nahe, hierfür    sog.    Löschgruppenfahrzeuge    zu    typen und durch Voransetzung der Worte „leicht",  „schwer" und „groß" ihre unterschiedliche Einsatzstärke zu kennzeichnen:

1.   Leichte Löschgruppenfahrzeuge (1,5 t - Fahrgestell), mit einer Tragkraftspritze von 800 l/min auf einem Einachsanhänger sind als Ausrüstung kleinerer Orte geeignet.   In größeren Gemeinden und Großstädten mit Feuerschutzpolizei werden sie besonders für den Feuerschutz der schwächer besiedelten Randgebiete, also im allgemeinen für die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren vorgesehen.
 

2. Schwere Löschgruppenfahrzeuge (3 t- Fahrgestell) mit am Rahmenende eingebauter Feuerlöschpumpe von 1500 l/min werden vorwiegend für die Brandbekämpfung in größeren Orten bereitgehalten.

3. Große    Löschgruppenfahrzeuge    (4Va t- Fahrgestell)    mit ebenfalls   am Rahmenende   eingebauter Feuerlöschpumpe von 2500 l/min sind für die Bekämpfung größerer Brände im Stadtgebiet und durch einen 1500 l fassenden Wasserbehälter mit  Schnell- Schaumlöscheinrichtungen auch  für die   schlagartige  Löschung  von  Entstehungsbränden  im Stadtgebiet oder von Bränden außerhalb der Gemeinden mit fehlender ortsfester Löschwasserversorgung geeignet.

Für den feuerwehrtaktischen Einsatz  sind außer Löschgruppenfahrzeugen auch Sonderfahrzeuge   nötig und dementsprechend bei der Typung berücksichtigt.    Eines der wichtigsten und unentbehrlichsten dieser Fahrzeuge ist die

Drehleiter, die in drei Größen: leichte, schwere und große Drehleiter mit Steighöhen von 17 m, 22 m und 32 m getypt ist 3). Ferner verwenden die Feuerschutzpolizeien und Feuerwehren stets auch Rüstkraftwagen (getypt: schwerer und großer Rüstkraftwagen mit Kranvorrichtung und Spill), Schlauchkraftwagen (getypt: schwerer Schlauchkraftwagen für etwa 1500 m Druckschläuche) und Gasschutzkraftwagen (getypt: leichter Gasschutzkraftwagen mit Gasschutzgeräten und für den Wasser - Rettungsdienst).
 

Die Ergebnisse der Typung sind in den vom Reichsführer H und Chef der Deutschen Polizei herausgegebenen „Anordnungen über den Bau von Feuerwehrfahrzeugen" festgelegt. Sie enthalten zunächst nur Angaben über die während des Krieges für Feuerwehrfahrzeuge zugelassenen Fahrgestelle. Alle größeren Werke der Feuerlöschgeräte-Industrie haben seit einigen Monaten mit der Reihenherstellung getypter Feuerwehrfahrzeuge, besonders des leichten Löschgruppenfahrzeuge, begonnen. Die ersten Fahrzeuge dieser Bauart sind inzwischen in den Alarmdienst von Feuerschutzpolizeien und Freiwilligen Feuerwehren gestellt.

Einzelheiten des leichten Löschgruppenfahrzeugs
Der Aufbau der leichten Löschgruppenfahrzeuge enthält — entsprechend den taktischen Anforderungen und angleichend an die Entwicklungsrichtung im Feuerwehrfahrzeugbau der letzten sechs Jahre — Führerraum, Mannschaftsraum und mehrere Laderäume. Die Sitzanordnung im Mannschaftsraum gestattet das Einschieben einer Krankentrage unter Mitbenutzung eines Teils des hinteren Laderaums. Das leichte Löschgruppenfahrzeug kann so einem doppelten Zweck dienen.

Die Druckschläuche (310 m) werden doppelt gerollt, teils in Schlauchfächern, teils auf Rückentragen gelagert. Weitere Löschgeräte, Hilfsgeräte, Werkzeuge und Beleuchtungsgeräte sind unter Berücksichtigung ihrer taktischen Einsatzfolge vorwiegend in herausziehbaren Schüben untergebracht.
Die Typung des zum leichten Löschgruppenfahrzeug gehörenden Einachsanhängers mit Tragkraftspritze wird in Kürze abgeschlossen. Für sein Fahrgestell ist die Verwendung einer Achse von 1520 mm Spurweite mit Porsefte- Drehstabfederung genehmigt.
Die technische Gestaltung des leichten Löschgruppenfahrzeugs zeigt gegenüber den bisherigen Ausführungen von
Feuerwehrfahrzeugen eine Reihe bemerkenswerter Neuerungen. Die Fertigung in großen Reihen nach einheitlichen Bauzeichnungen durch alle größeren Werke der Feuerlöschgeräte-Industrie leitet einen neuen Entwicklungsabschnitt im Feuerwehrfahrzeugbau ein, der ein weiterer wichtiger Baustein zur reichseinheitlichen Gestaltung des deutschen Feuerschutzwesens ist.M 6847

1)  Vgl. z. B.   W.   Garski:  Z. VDI Bd. 81  (1937)  S. 989/90.
2)  Vgl.   W.  Kalaß: Feuerschutztechnik Bd. 21  (1941)  Nr. 4  S. 48/51; H.   Brunswig:   ebenda   S. 51/56.   Aus   beiden   Arbeiten   dieser   Auszug.
3) Vgl. H. Brunswig: Z. VDI Bd. 83 (1939) S. 262/63; ders.:  Feuerschutz  Bd. 20   (1940)   S.' 42/45   u.   74/78.

 

Betrachtet man das  Reichs-Feuerlöschgesetz im Zusammenhang mit dem  Luftschutz, war auch  eine Vereinheitlichung  der Feuerwehrfahrzeuge notwendig.

Hierzu “Aus der Ingenieurarbeit”, VDI, Band 85, vom 13. Dezember 1941

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