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Einen Raum zum Luftschutzraum umzubauen bedeutete deshalb immer, diesen so herzurichten, daß er gegen eindringende Gase sicher war. Sämtliche Türen und Fenster mußten gasdichte Abschlüsse erhalten, sogenannte Luftschutztüren, Luftschutztore Luftschutzklappen und Luftschutzverschlüsse. Sämtliche Öffnungen, auch wenn es nur eine Klappe für den Kaminfeger war, mussten gasdicht gestaltet werden, damit keine Gefahr bestand, daß irgendwelche Kampfstoffe in den Schutzraum gelangen konnten.
Mit der gesetzlichen Grundlage, daß Luftschutzräume bei Neu -, Erweiterungs - und Umbauten geschaffen werden mußten, war der Bedarf gasdichter Abschlüsse schlagartig in die Höhe geschnellt. Damit hier aber keine extreme Arten-, Größen - und Typenvielfalt, angeregt wurde, ist die Basis (Maße) der gasdichten Raumabschlußkonstruktionen in den einschlägigen Grundlagen der Bauwirtschaft zu finden. Die gängigen Normen und deren Umsetzung findet man in der Bau - und Entwurfslehre für Architekten und Planer (z.B. Neuffert) wieder
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