Zur Sitemap

 

Fenstersicherung

Benutzerdefinierte Suche
 

Im Reichsgesetzblatt von 1939 Erste Ausführungsbestimmungen zum § 1 der neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen über die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen in bestehenden Gebäuden), zeigte die Gesetzgebung verschiedene Möglichkeiten zur Absicherung der Kellerfenster auf. Hierdurch sollte eine ausreichende Splittersicherheit und Gassicherheit erreicht werden

LSR_3
LSR_4
LSR_5
LSR_6
LSR_7
LSR_8
LSR_9
LSR_10
LSR_11
LSR_12

Quelle: Reichgesetzblatt Teil 1  1939 Erste Ausführungsbestimmungen zum § 1 der neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen über die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen in bestehenden Gebäuden)

LSR_sandsplitterschutz2

Fensterabsicherung eines Halbkellers in der Praxis - Dielen oder Bretter wurden vor das Fenster gestellt und davor wurden  Sandsäcke gestapelt oder einfach, wie in diesem Beispiel, Sand angeschüttet