Bereits weit vor dem zweiten Weltkrieg  und vor der Machtergreifung der Nazis wurde der Luftschutz diskutiert  und ins Auge gefaßt. Die Auswirkungen des ersten Weltkrieges hatten gezeigt, wie wichtig der Luftschutz ist und werden wird. Die Invaliden des Gaskrieges waren für die Menschen lebende Beispiele für die schrecklichen und grausamen Auswirkungen der Gaswaffen. Es mußten Möglichkeiten geschaffen werden, auch die Bevölkerung vor den chemischen Waffen und verschiedenen Bombenarten zu schützen

Hier zum Einblick in die damalige Sichtweise ein Auszug aus  VDI Band 76    Nr. 29. Januar 1932  von E. GOSSOW und 0. SCHWENNINGER, Berlin   
 

Technische Fragen des Luftschutzes
Die von den rüstenden Staaten betriebene Ausbildung der Mittel zum Luftangriff auf die Bevölkerung fordert, daß auch der Ingenieur die technischen Aufgaben des Luftschutzes löst und Gegenmittel schafft, um der Wirkung solcher Angriffe zu begegnen. Die  Aufgaben  erstrecken sich auf den Schutz der Bevölkerung sowie der Industrie und der Verkehrsanlagen. Auf Maßnahmen des Auslandes wird hingewiesen.
Seit Kriegsende hat sich in der Frage des Angriffs auf das Hinterland ein grundsätzlicher Wandel vollzogen. Heute hat man in all den Ländern, die sich an der Aufrüstung beteiligen, die Überzeugung gewonnen, daß sofort bei Beginn des Krieges Flugzeuggeschwader über das Land des Gegners gesandt werden. Das Verbot, Giftgase und Bakterien als Kriegsmittel anzuwenden, ist insofern wirkungslos, als man die Ausbildung für den Giftgaskrieg in vollem Umfang aufrecht erhält. Die Kriegswaffen werden immer mehr auf Massenwirkung eingestellt. Solche Massenwirkungen lassen sich erzielen durch Kampfgase, höchste Sprengwirkungen und Feuer. Als wesentliche Waffen der Flugzeuge sind deshalb Gas-, Brisanz - und Brandbomben anzusehen.
 

Gasbomben. Bisher sind über hundert chemische Kampfstoffe bekannt geworden, die im gasförmigen, flüssigen oder festen Zustand benutzt werden und in der Mehrzahl der organischen Chemie angehören. Man kann sie am besten nach ihrer physiologischen Wirkung einteilen in tränenerregende, niesenreizende, lungenreizende, blasenziehende Stoffe und in Nerven- und Blutgifte. Wegen ihrer Dauerwirkung sind die flüssigen und festen (staubförmigen) Stoffe am gefürchtetsten .

Brisanzbomben. Die Bestrebungen der letzten Zeit gingen dahin, neben der Sprengwirkung das Gewicht der Bomben zu steigern; das z. Z. bekannte Höchstgewicht beträgt 2 t. Die Zieleinrichtungen sind bedeutend vervollkommnet worden. Während des Weltkrieges wurden z. B. auf den Bahnhof Diedenhofen von 1916 bis ] 918 insgesamt 13 073 Bomben abgeworfen, von denen nur 7,4 % die Anlage des Bahnhofes trafen. Die Treffsicherheit ist nun bei den schweren Brisanzbomben ungleich höher. Dagegen erfordern größere Mengen dieser Bomben teurere Großkampfflugzeuge, deren Flugbereich bei voller Nutzlast beschränkt ist. In den letzten beiden Jahren sind im Auslande einige „Luftkreuzer" mit großem Flugbereich geschaffen worden.

Brandbomben. Gegen Ende des Weltkrieges hat man eine Leichtbombe mit einem Gewicht von l bis 5 kg entwickelt, deren Thermitfüllung eine Temperatur von 3000 ° erzeugt und stärkste Brandwirkung ausübt. Die Füllung kann mit Wasser oder mittels des Schaumlöschverfahrens nicht gelöscht werden. Das geringe Gewicht erlaubt selbst kleineren Luftfahrzeugen, viele solcher Bomben mitzuführen und die geringere Treffsicherheit durch Massenwirkung auszugleichen.

Allgemeiner Schutz der Bevölkerung
Zur Durchführung eines Schutzes der Bevölkerung ist als Grundlage ein Flugmelde- und   Luftschutzwarndienst nötig 2). Infolge seiner Lage würde Deutschland ein über das ganze Land gleichmäßig verteiltes Meldenetz einrichten müssen. Der Flugmeldedienst beobachtet das Herannahen von Flugzeugen und gibt diese Beobachtungen an bestimmte Meldezentralen weiter. Er besteht aus Flugwachen, deren Beobachtungen in den einzelnen Flugwachkommandos aufgenommen und ausgewertet werden, so daß aus den Aufzeichnungen zu ersehen ist, wo sich die Flugzeuge in jedem Augenblick befinden. Der Luftschutzwarndienst besteht aus der Warnzentrale, die auf Grund der von den einzelnen Flugwachkommandos eingehenden Meldungen den ihr angeschlossenen Warnstellen, die sich unmittelbar an den zu schützenden Stellen befinden, das Herannahen der Gefahr mitteilen. Von der Warnzentrale sind also in kürzester Zeit genaue Meldungen an die Warnstellen, möglichst gleichzeitig, zu leiten. Der innere Betrieb der Warnzentrale ist daher weitestgehend zu mechanisieren, wozu elektrische und optische Übertragungsanlagen dienen. Der Aufbau der Flugwachkommandos, Warnzentralen und Warnstellen wird in das bestehende Fernsprechnetz einzugliedern sein. Als Alarmsignale sind auffällige, aber die Bevölkerung nicht erschreckende Zeichen zu benutzen.

Schutzvorrichtungen. Schon aus sozialen Gründen müssen wir immer mehr bestrebt sein, die großen Städte aufzulockern. Auch die Sicherung gegen Luftangriffe stellt die Forderung nach Auflockerung der Wohnanlagen. Sehr selten kann man wertvolle Anlagen so gestalten, daß sie gegen Sicht von oben geschützt sind. Man versucht deshalb, wichtige Richtpunkte für die Flugzeugführung durch Nebel künstlich zu tarnen. Im allgemeinen wird aber die Vernebelung nur für Sonderanlagen praktisch in Frage kommen. Bester Schutz gegen Fliegersicht ist die Nacht. Bei Alarm sind alle Lichtquellen möglichst abzuschalten. Bei den notwendigen Lichtquellen muß man durch geeignete Ausbildung der Gebäude und durch Abschirmung oder Anordnung der Lichtquellen selbst eine Strahlung nach oben und nach den Seiten vermeiden.

Zum Schutz der Bevölkerung gegen Bomben kann man wohl bombensichere Unterstände schaffen. Diese Anlagen werden aber für die Masse der Bevölkerung zu groß und zu teuer. Deshalb ist im allgemeinen danach zu streben, die in den Wohnhäusern vorhandenen Kellerräume hierfür auszunutzen, wobei die Kellerdecken und - wände so zu verstärken sind, daß sie die Einsturzmassen tragen können und splittersicher sind. Ein zweckmäßiger Schutz gegen Brandbomben wäre die Ausbildung des Daches als Massivdecke. Die Kellerräume müssen gleichzeitig gassicher abgedeckt werden. Hierzu sind Doppeltüren als Schleusenvorrichtung und Ölanstrich für Wände und Decken notwendig, gegebenenfalls darüber frischer Kalkverputz zur Aufnahme der Kohlensäure aus der verbrauchten Luft.

Die Atmungsfähigkeit der Raumluft ist durch geeignete Mittel sicher zu stellen. In Frage kommt eine Durchflußlüftung mit Frischluft unter Vorschaltung von Filtern oder eine Kreisflußlüftung innerhalb des Raumes, wobei man den notwendigen Sauerstoff aus Flaschen entnimmt und die Atmungskohlensäure in Alkalipatronen binden läßt . An Stelle des verdichteten Sauerstoffs kann man auch Natriumsuperoxyd - (Na2O2) Patronen verwenden, die die Atmungskohlensäure binden und dabei Sauerstoff entwickeln. In dem gassicheren Raum soll möglichst ein geringer Überdruck herrschen, der das Eindringen von Gas durch poröse Wände oder andre undichte Stellen erschwert. Für die Beleuchtung benutzt man eine von der übrigen Lichtanlage unabhängige keinen Sauerstoff verbrauchende Lichtquelle. In Bürohäusern legt man den Schutzraum vorteilhaft so an, daß man ihn von allen Stellen in der gleichen Zeit erreichen kann. Vielfach ist das Treppenhaus als Schutzraum geeignet, wenn die Wände und die Decken luftdrucksicher und splittersicher verstärkt, die Fenster abgedichtet und Luftschleusen eingerichtet werden. Mit den technischen Maßnahmen ist eine Aufklärung der Bevölkerung und eine entsprechende Organisation der Polizei, Feuerwehr, des freiwilligen Sanitätsdienstes und von Aufräumungsmannschaften zu verbinden.

Schutz von Sonderanlagen
Neben der Beunruhigung der Zivilbevölkerung fällt der Flugwaffe die Aufgabe zu, Industrieanlagen zu zerstören, die für das Volk und die Wirtschaft lebenswichtig sind. Hierher gehören u. a. die Unternehmungen der Schlüsselindustrie, Verkehrsanlagen, Eisenbahnen, Großschiffahrtswege, Brücken, Nachrichtenverbindungen, Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke, Regierungs- und Verwaltungsgebäude 4)
Um die lebenswichtigen Anlagen betriebsfähig zu erhalten, muß man sie der Sicht der angreifenden Flieger entziehen. Daher blendet man die Anlagen in der Nacht ab oder vernebelt sie am Tage. Die Schaffung von Scheinanlagen, die die Flieger vom wahren Ziel ablenken sollen, muß von Fall zu Fall wegen der damit verbundenen hohen Kosten geprüft werden.
Nach den Erfahrungen des Weltkrieges und den Luftmanövern der fremden Staaten werden Luftangriffe hauptsächlich in der Nacht durchgeführt. Daher ist bei jeder einzelnen Anlage die Möglichkeit zu schaffen, von einer Stelle aus das gesamte Werk abzublenden.

Am zweckmäßigsten wird diese Aufgabe der Warnstelle des Betriebes übertragen. Bei der Abblendung müssen aber solche Lichtquellen eingeschaltet bleiben, die der Überwachung während des Angriffes oder Alarmzustandes dienen und die Wege für die Belegschaften zu den Schutzräumen bezeichnen. Hierfür ist außerdem eine Notbeleuchtung erforderlich. Von allen diesen Leuchtstellen darf kein Lichtschein nach außen, insbesondre nach oben, dringen. Hierfür geeignete Leuchten sind vorhanden und werden auch benutzt. Außerdem hat die Betriebsleitung zu entscheiden, ob auch die Fenster, insbesondre die Dachfenster, durch Farbanstrich oder Vorhänge verdunkelt werden sollen.
Größere Schwierigkeiten dagegen bereitet das Unsichtbarmachen der Anlage bei Tage, wo technische Einrichtungen für die Vernebelung einzubauen sind. Das Vernebeln selbst kann man vom Flugzeug oder von der Erde aus vornehmen. Die mit nebelerzeugenden Einrichtungen ausgestatteten Flugzeuge können infolge ihrer Geschwindigkeit in ganz kurzer Zeit und über größeren Flächen bei beliebiger Höhe Nebel entwickeln. Vielleicht kann man hierbei die mit dem Einsatz von Flugzeugen bei der Schädlingsbekämpfung gemachten Erfahrungen verwerten. Für dieses Verfahren sind viele Flugzeuge notwendig; es ist daher kostspielig und nur für Länder anwendbar, die über eine ausreichende Luftflotte verfügen.
Weniger Mittel erfordern dagegen die Einrichtungen zur Vernebelung der Anlagen von der Erde aus. Im allgemeinen wird zur Entwicklung des künstlichen Nebels Nebelsäure gebraucht (Chlorsulfonsäure C1S03H). ....
Die Eignung der Geräte für die Vernebelung bedarf noch weiterer Untersuchungen. Forschung und Wissenschaft müssen sich dringend dieser Aufgabe annehmen. Nachteile sind die schwierige Rohstoffbeschaffung und der Preis. Grundbedingung ist, daß auch unausgebildetes Personal diese Geräte zu bedienen vermag. Die nebelerzeugenden Geräte sind in einiger Entfernung vom Werk so anzusetzen, daß der Nebel in der Windrichtung auf das Werk abgeblasen wird. Die Vernebelung kann natürlich leicht dem Flieger den Weg weisen, daher muß man auch Scheinvernebelungen vornehmen.
Bei Alarm wird man aus betriebstechnischen Gründen bestimmte Teile der Werke nicht stillegen können. Diese Anlagen und Maschinen sollte man gegen Luftdruck und Splitterwirkung der Bomben durch Trennwände sichern. Die Bedienungsmannschaften hierfür erhalten Schutzmittel gegen Gase. Werden den Warnstellen der einzelnen Werke von den Bezirkswarnzentralen Luftgefahren gemeldet, so benachrichtigen die Warnstellen so schnell wie möglich die Belegschaft. Man wird hierzu je nach den örtlichen Verhältnissen das Fernsprechnetz, Lautsprecher oder bei Betriebstätten mit starkem Arbeitslärm auffallende optische Signale, z. B. die Arbeitsplätze grell abstreichende Scheinwerfer, benutzen. Einen Erfolg wird man aber nur erreichen, wenn die gesamte Belegschaft von den notwendigen Maßnahmen unterrichtet ist und weiß, welche Aufgaben ihr zufallen.
Bei Fliegeralarm wird der größte Teil der Belegschaft auf kürzestem Wege die Schutzräume aufsuchen. Als Schutzräume wird man am zweckmäßigsten auch hier die Keller einrichten.
Die Bedienungsmannschaften der Anlagen und Maschinen, die der Wartung und Überwachung bedürfen, haben die Gasmasken anzulegen. Schließlich sind auch Hilfsmannschaften mit Gasschutzmitteln auszurüsten:
1.    Ordner oder Werkpolizisten überwachen die Befolgung   der   von   der Werkleitung    getroffenen    Maßnahmen und das Aufsuchen der Schutzräume durch die Belegschaft.
2. Die    Werkfeuerwehr    löscht    etwa    entstandene  Brände;   besondere   Schutzmaßnahmen   sind   gegen   die Brandbomben erforderlich
3.    Sanitätskolonnen   und   Werkfeuerwehr   entgiften vergaste Stellen.
4.    Baukolonnen übernehmen bei Zerstörungen Aufräumarbeiten .
5.   Der Meldedienst sorgt für Übermittlung der Nachrichten.

Bei Bedarf ist es notwendig, daß diese Hilfskolonnen einander unterstützen. Sie sind hauptsächlich mit Filtergasmasken, ein Teil, und zwar Entgiftungstrupps, mit Sauerstoff- Gasgeräten und Schutzanzügen auszurüsten.
Ebenso wie die Industriewerke eigene Maßnahmen zum Schutz gegen Fliegerangriff zu treffen haben, werden auch die Verwaltungen der Verkehrsanlagen solche veranlassen. Bahnlinien, Großverkehrsstraßen und Wasserwege sind für den Flieger Anhalt für seine Orientierung und wichtige Punkte das Ziel seiner Bomben. Die betriebstechnischen Teile dieser Anlagen sind daher gegen Splitterwirkung zu schützen und bei Nacht soweit abzublenden, daß der Betrieb noch ohne Unterbrechung weiterläuft. Für die betriebswichtigsten Teile sind Ersatzanlagen oder Umleitungen vorzusehen. Der größte Teil der Bedienung ist im Luftschutzdienst auszubilden, um auch außerhalb der betriebswichtigen Punkte das Erforderliche sofort zu tun.
Für die Hilfsmaßnahmen können bei Luftgefahr alle die Personen ganz besonders herangezogen werden, die in der Industrie schon seit langem mit dem Gebrauch von Gasschutzgeräten vertraut sind, z. B. im Bergbau, in der Hüttenindustrie, in der chemischen Industrie, in Gaswerken, in Kleinbetrieben mit Kühlanlagen usw.
Bestehende Maßnahmen des Auslandes
Das Rote Kreuz hat auf seiner „Internationalen Tagung" in Brüssel 1930 den Landesgesellschaften empfohlen, unter Befolgung der von den einzelnen Regierungen erteilten Weisungen alle zweckmäßigen Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung gegen die Gefahr des chemischen Krieges zu ergreifen.

Seit Jahren bestehen bereits in fast allen Staaten Europas neben der militärischen Luftabwehr Vereinigungen, die nach bestimmten von den Regierungen erlassenen Richtlinien die Bevölkerung aufklären und organisieren.

Besonders eindrucksvoll weist man in England gelegentlich der großen Luftmanöver die Zivilbevölkerung auf die zum Schütze gegen Luftangriffe zu ergreifenden Maßnahmen hin. Selbstverständlich hat man vor allem in Südengland ein weit verzweigtes gut organisiertes Meldenetz gegen Angriffe aus der Luft geschaffen. Die freiwilligen Beobachtungsposten   sind 10 bis 15 km voneinander entfernt; etwa 25 solcher Posten sind zu einer Zentrale zusammengefaßt.   In  den  Schulen wird die Jugend auf ihr Verhalten im Falle der Gefahr unterrichtet.

In Frankreich fordert die Regierung bereits seit Jahren die eingehendsten Vorbereitungen für den Luftschutz der Zivilbevölkerung und der Industrie. Planmäßig durchgeführte Luftschutzübungen, verbunden mit umfangreichen Vernebelungsversuchen klären die Zivilbevölkerung über ihr Verhalten bei Luftangriffen auf. Der Luftschutzplan soll bis 1935 durchgeführt sein. Beabsichtigt ist, lebenswichtige Industrien, besonders solche, die der Rüstung dienen, aus dem Norden in Gegenden südlich der Loire zu verlegen

Polen wirbt durch Vereine, Ausstellungen, Kurse. In den Schulen werden Sparguthaben unter dem Leitwort „Gasschutz" für jedes Kind angelegt, um jedem seine Gasmasken beschaffen zu können.

In Rußland wurde die „Osoaviachim" geschaffen, eine private Gesellschaft, der alle Arbeiten zur Durchführung des Schutzes der Bevölkerung übertragen  sind.


Lindner, Feuerwehr Und Luftschutz, Gasschutz und Luftschutz 1931 S. 34.
E. Hampe, Technische Nothilfe und Luftschutz, Gasschutz und Luftschutz 1931 S. 40.
P. Polaczek,  Z. Bd. 75 (1931) S. 1411;   O. Schwenninger, Z. Bd. 74 (1930) S. 338.

.H. Engelhard, Die Frage der Lufterneuerung in geschlossenen Räumen
H. Rande  u. v. Maß,  Veröffentlichungen des Reichsverbandes  der Deutschen Industrie,  Berlin 1931 Nr 58,   Quasebart, Industrieller Luftschutz,  Gasmaske  Bd. 3 (1931)  Nr. 5 S. 86,                                                             Gasschutz und Luftschutz Augustheft 1931.
Mitt. Biolog. Reichsanst. f. Land- u. Forstwirtschaft, Berlin 1931 Nr. 42, ferner                                                   Junkers-Nachr. 1929 Nr. 3 S. 11.
 F. Flury u. Fr. Zernik, Schädliche Gase, Berlin 1931;                                                                                                            E. Hampe, Der Mensch und die Gase, Berlin-Steglitz 1932;                                                                                                VDJ-Nachrichten Bd. 9 (1929) Nr. 21.
Pleger, Reichspost und Luftschutz, Gasschutz und Luftschutz 1931 S. 56;                                                                      Neubrand, Die Mitwirkung der städtischen Behörden bei den Aufgaben des Luftschutzhilfsdienstes, Gasschutz und Luftschutz 1931 S. 63.


 

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