Nachfolgende auszugsweise Texte aus : der zivile Luftschutz, Knipfer , 1934 / 37, abgeschrieben von Kai Ohlenbostel

 

Der Werkluftschutz der Eisenhüttenindustrie

Die deutsche Eisenhüttenindustrie, aufgebaut auf Kohle und Erz als den Grundstoffen der Eisenerzeugung, ist hauptsächlich in vier großen Wirtschaftsgebieten zusammengeballt:

im Kohlenrevier des Saargebietes
im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbezirk
im Siegerländer Eisensteinbergbaugebiet
im Erz- und Kohlebecken von Oberschlesien.

Die Luftgefährdung ist besonders groß für die Industriemittelpunkte im Westen und Osten. Die Eisenhüttenwerke zwischen Düsseldorf und Dortmund sind in kaum mehr als einer halben Stunde, die an der Saar und die oberschlesischen in wenigen Minuten von den Grenzen zu erreichen. Eine Verlegung dieser Schlüsselindustrie ist nicht möglich, da die Eisenerzeugung aus wirtschaftlichen Gründen an eine Rohstoffbasis, Erz oder Kohle, von Natur gebunden ist. Neben der Grenznähe spielt die örtliche Lage der Werke eine bedeutsame Rolle für den Grad der Luftgefährdung. Die Landstriche, in denen unsere Eisenhüttenindustrie sowohl im Westen wie im Osten liegt, gehören zu den Pulsadern Deutschlands, durchzogen von großen internationalen Schienensträngen, von Strömen und Kanälen für leistungsfähige Wasserfahrzeuge aus aller Herren Länder, von einem ausgezeichneten Straßennetz für Kraftwagenverkehr. Die infolge der billigen Fracht bevorzugte Nähe von künstlichen oder natürlichen Wasserstraßen, die einprägsamen Formen der Hochöfen, Stahl- oder Walzwerke, Kokereinen, die unvermeidbaren technischen Lichterscheinungen der Feuerbetriebe vergrößern ihre Luftgefährdung noch weiter.

Unsere Eisenhüttenwerke sind aber auch stark luftempfindlich. In einem modernen Hüttenwerk wird im Fließprozess das im Hochofen erzeugte Roheisen in genau aufeinander abgestimmten Arbeitsvorgängen in das fertige Walz- oder Schmiedeerzeugnis überführt. Die Empfindlichkeit dieser Vorgänge wir dadurch erhöht, dass zu jedem Arbeitsvorgang Energie in der mannigfaltigsten Form – elektrischer Strom, Gas, Dampf, Pressluft, Wasser – benötigt wird. Auch durch Störungen an den Erzeugungsstätten dieser Energieformen kann der Arbeitsprozess erheblich beeinträchtigt werden. Dazu kommt, dass die Bauten eines Hüttenwerkes sehr umfangreich sind, örtlich und räumlich dem Erzeugungsvorgang entsprechend nahe beieinander liegen und Formen haben, die die Treffwahrscheinlichkeit und –wirkung erhöhen.

Um Schutzmaßnahmen für den Betrieb in erforderlichem Umfange zu treffen und den Schutz von Anlagen und Personen im Ernstfall möglichst wirksam durchführen zu können, muss man sich erst einmal über die Wirkung der Kampfmittel des Fliegers auf die Anlagen der Eisenhüttenindustrie klar sein.

Am wenigsten gefährlich sind in einem Hüttenwerk die Brandbomben. Die Erzeugungsstätten, Hilfs- und Nebenbetriebe sind fast durchweg in Eisenkonstruktion und Beton gebaut, denen Brandbomben nichts oder doch nur recht wenig anhaben können. Schaden können sie lediglich anrichten in Holzbauten, die ja immer mehr aus den Betrieben verschwinden, dann in einigen Werkstätten für Holzbearbeitung oder Lagern von leicht entflammbaren oder explosiven Stoffen, soweit sie nicht durch die feuerlöschpolizeilichen Vorschriften ausreichend gesichert sind, und endlich in den Verwaltungs- und Konstruktionsbüros. Deshalb kommt dem vorbeugenden Brandschutz auch eine erhöhte Bedeutung zu. Soweit wertvolle Pläne und Zeichnungen oder wichtige Akten nicht in feuersicheren Kästen oder Gelassen unterzubringen sind, ist anzustreben, alle derartigen Unterlagen sogleich in mehreren Stücken anzufertigen und an getrennten Orten aufzuheben, um auch bei Verlust eines Stückes sofort auf die unbeschädigten Ersatzausfertigungen zurückgreifen zu können. Die verhältnismäßig geringe Brandgefahr entbindet natürlich keineswegs von der Aufstellung von Feuerwehrtrupps, nur ihre Stärke wird geringer sein als in stark feuergefährdeten Betrieben. Schon in den weiterverarbeitenden Betrieben der Maschinenindustrie ist wegen der vermehrten Verwendung von leicht brennbarem Gerät und Material – z.B. die großen Vorräte an unersetzlichen Holzmodellen der Gießereien – ein stärkerer Brandschutz erforderlich. Selbstverständlich ist von Brandwachen auch in reinen Hüttenwerken an den brandgefährdeten Stellen ausgiebig Gebrauch zu machen.

Sehr viel unangenehmer schon sind die Bomben mit chemischem Kampfstoff. Meist wird allerdings die Gefahr für den Betrieb zu schwarz angesehen. Die Verlostung einer Maschine, einer Betriebsstätte ist nicht so schlimm, wie oft angenommen wird. Die Maschine selbst würde in den meisten Fällen auch ohne Entgiftung weiterlaufen. Zum Schutze der Bedienungsmannschaft müssen aber schnellstens Entgiftungsmaßnahmen vorgenommen werden. Nur die Entgiftungsart und die Entgiftungsmittel sind für den Betrieb andere als bei der Begiftung von Personen und Sachen. Man bedient sich z. B. zum Ablösen des Lostes an Maschinen entweder organischer Lösungsmittel, oder man kann ihn mit Lötlampen und dergleichen abbrennen, mechanisch mit Wasser abspritzen, durch Verwendung von überhitztem Wasserdampf oder Zuführung von heißen Luftmengen, wodurch die Verdampfung der mechanisch nicht zu entfernenden Lostreste beschleunigt wird, beseitigen. Es ist nur zu bedenken, dass bei allen Verfahren, bei denen unter Zuhilfenahme von Wärme gearbeitet wird, sich Lostdämpfe bilden können, die sich dann an bisher kampfstoffreien Stellen u. U. niederschlagen können; außerdem wird durch die Verwendung organischer Lösungsmittel Lost nicht vernichtet, sondern behält auch in der Lösung feine hautschädigenden Eigenschaften bei. An unzulänglichen Stellen im Freien kann man Wind und Wetter ein allmähliches Unschädlichmachen des Kampfstoffes überlassen und sich mit vorübergehender Absperrung begnügen. Lostbegiftete Bestände von Eisenerzeugnissen versucht man, sofern die gefährlichen Stellen noch einigermaßen ermittelt werden können, durch eines der vorgenannten Verfahren zu entgiften, während lostbegiftete Rohstoffe, z. B. Erze in den Bunkern oder Koks von den Lägern, unbedenklich dem Hochofen oder den Stahlwerken zugeführt werden können, und Halbfabrikate die ihnen noch etwa noch anhaftende Gefahr im Feuer der Wärmeöfen auch wieder verlieren. Bei dem Transport derartiger Rohstoffe oder Halbfabrikate beschäftigte Arbeiter können sich durch Berührung Schäden zuziehen und sind daher entsprechend zu schützen.

Am gefährlichsten aber sind Sprengbomben. Gegen ihre Wirkungen gibt es vorläufig für unsere Hüttenanlagen keinen Schutz und keine Vorbeugung. Auch eine Auflockerung der Anlage lässt sich nur in Ausnahmefällen anwenden, weil der bereits obenerwähnte Fließprozess eine ganz bestimmte Anordnung der Gebäude und kurze Arbeitswege verlangt, wenn der Arbeitsvorgang in der wirtschaftlichsten Weise in einer Hitze durchgeführt werden soll.

Ein Beispiel: Die Erzeugung des Thomasroheisens im Hochofen

Überführung zum Mischer,
Verblasen zu Thomasstahl im Stahlwerk,
Einsatz in Tiefgruben oder Tieföfen,
Auswalzen in den Block- und Fertigstraßen,

ist ein fortlaufender Vorgang, dessen Zerstörung nur kurzzeitig zu überbrücken ist, aber nicht gänzlich getrennt werden kann, da sonst die Erzeugung außerordentlich erschwert und zum Teil unmöglich gemacht wird. Die Betriebe der Weiterverarbeitungsindustrie dagegen erfüllen bereits weitgehend die Forderung der Aufteilung des Arbeitsvorganges; denn sie können vom Vorrat arbeiten und sind daher von den zwangsläufigen Fließvorgängen weniger abhängig. Gegen Splitterwirkung schützen 15 bis 20 mm dicke Stahlwände oder stärkere Abmessungen anderer Baustoffe.

Selbstverständlich kann für den Werkluftschutz keine allgemeingültige Anordnung aufgestellt werden, und was für die Erzeugung von Roheisen in den Hochofenwerken richtig ist, kann nicht immer in den Feuerbetrieben der Stahl- und Walzwerke, erst recht nicht in rein mechanischen Betrieben der Fertigindustrie angewendet werden. Gleich bleiben nur für alle diese Zweige der Eisenhüttenindustrie die gemeinsamen Ziele des Werkluftschutzes: Erhaltung der Anlagen und des Personals, möglichst kurze Unterbrechung des Vollbetriebes und möglichst schnelle Beseitigung von Störungen und Schäden.

Für die Durchführung des Werkluftschutzes der Eisenhüttenindustrie sind nun neben ihrer überragenden Bedeutung für Wehrmacht und Wirtschaft und der sich hieraus ergebenden Forderung einer fortlaufenden, wahrscheinlich vermehrten Erzeugung noche eine Reihe weiterer Gesichtspunkte zu beachten: Ausfall von eingearbeiteten Ingenieueren und Facharbeitern, sowie ihr Ersatz durch eine Mehrzahl von betriebsfremden Arbeitskräften – schnellerer Verschleiß von Material und Gerät durch die verstärkte Beanspruchung – rohstoffschwund nach Menge und Güte – körperliche und seelische Beeinflussung der Arbeitskräfte durch die harte Arbeit, durch die Möglichkeit sich ständig wiederholender Luftangriffe, durch die Folgen der Kriegsereignisse für die eigene Familie. Deshalb müssen alle Luftschutzmaßnahmen von dem Werkluftschutzleiter aufs genaueste durchdacht, vorbereitet und durchgeführt werden. Sie betreffen vor allem

Den Warn- und Alarmdienst,
die Verdunkelungsmaßnahmen,
Weiterführung, Drosselung oder Stillsetzung des Betriebes und Aufrechterhaltung eines gewissen Notbetriebes,
Aushilfemöglichkeiten für erzeugungswichtige Anlagen,
Verhalten bei vorübergehendem Ausfall oder völliger Zerstörung ganzer Betriebsteile,
Schutz der Anlagen und
Schutz der Arbeitskräfte.

Alle diese Maßnahmen müssen im Werkluftschutzplan festgelegt werden. Es darf aber nicht nur papierene Arbeit bleiben. Wenn auch nicht jeder einzelne Schadensfall in dem vielseitigen und verwickelten Betriebe eines Hütten- oder gemischten Werkes organisatorisch festgelegt werden kann, so ist es ebenso falsch, sich auf Improvisation des Augenblicks verlassen zu wollen. Keine aus dem Stegreif erwachsende Leistung kann so gewaltige Aufgaben, wie sie der Luftschutz eines Eisenhüttenwerkes den Leitern und Einsatzkräften stellt, bewältigen. Es ist daher zweckmäßig, nicht nur die Organisation des Werkluftschutzes mit den Betriebsingenieuren zu beraten, sondern ihnen in immer wiederholten Planspielen neue und schwierige Schadensfälle vorzusetzen. Die enge Vermaschung der weitläufigen Betriebe – man denke einmal an die ausgedehnte Strom-, Gas- und Wärmewirtschaft – zieht bei der Störung des einen Teils meist Folgen für andere Betriebsteile oder das ganze Werk nach sich. Die notwendigen Maßnahmen bei einer einseitigen Störung erfordern gegenseitige Verständigung der einzelnen Betriebsleiter. Die ist in ruhigen Zeiten gut möglich, nicht aber im Ernstfall, wo der normale Fernsprechverkehr ausgeschaltet ist. Es ist daher einmal nötig, dass die Werkluftschutzleiter genau wissen, was sie sofort tun müssen, und wieweit sie selbstständig in den Betriebsvorgang eingreifen dürfen. Andererseits muss, zumal bei großen Werken, bei gemischten Betrieb, wo die Werkluftschutzorganisation eine Unterteilung in Gruppen und Abschnitte vorsieht, eine übergeordnete Stelle als Werkluftschutzleiter da sein, der alle Zusammenhänge kennt und erforderlichenfalls die notwendigen betrieblichen Maßnahmen anordnen und ausgleichend eingreifen kann.

Der Warn- und Alarmdienst ist durch behördliche Anweisungen geregelt. Es ist aber nun für das Werk nicht etwa mit dem Anschluss an eine Luftschutzwarnzentrale oder der Einrichtung einer eigenen Betriebsluftschutzwarnstelle und mit der Verdichtung der Fernsprechnetzes, Sicherung der Kabelleitungen, Einrichtung technischer Vervollkommnungen, Rundgesprächsanlagen und anderen, im Allgemeininteresse des Werkes liegenden Verbesserungen des Fernsprechwesens getan. Es muss vielmehr in wiederholten Meldeübungen, auch bei Nacht, die Benachrichtigung vom Generaldirektor bis zum jüngsten Laufjungen entsprechend den Meldungen des Warn- und Alarmdienstes erprobt werden. Genaue Organisation einer Art Schneeballsystem für schnellste Weitergabe der Anfangsmeldungen durch Betriebsfernsprecher unter Zusammenfassung örtlich oder betrieblich zusammengehöriger Gruppen, durch optische oder auch akustische Mittel in weit abliegenden oder geräuschvollen Betriebsteilen ist unerlässlich. Die Eigenart der Eisenhüttenindustrie erfordert eine frühzeitige Verständigung über einen bevorstehenden wahrscheinlichen Angriff. Deshalb ist es nötig, dass die Werksleitung oder der Werkluftschutzleiter auch außerhalb der allgemeinen Warnmeldungen die Möglichkeit erhält, unmittelbar oder mittelbar durch den örtlichen Polizeiverwalter über die Bewegungen der gesichteten Feindflieger auf dem laufenden gehalten zu werden. Diese Kenntnis wird ihm gestatten, den Betrieb bis zur letzten Minute, wo er Gewissheit über einen Angriff bekommt, voll aufrechtzuerhalten und dann doch noch genügend Zeit zur Stillsetzung oder Drosselung seines Betriebes und Umstellung auf den Notbetrieb zur Verfügung zu haben.

Ist die einwandfreie Arbeit des Nachrichtenwesens vor allem eine Frage der feststehenden Organisation, so erfordert der Schutz gegen Fliegersicht bei Nacht weitgehende Anpassung an die jeweiligen Betriebsverhältnisse und die im Interesse der Landesverteidigung erforderliche Höchstleistung der Erzeugung. Als Mindestbeleuchtung müssen grundsätzlich eine solche Lichtmenge und Lichtstärke auch während der „Verdunkelung“ bleiben, dass bis zum etwaigen „Fliegeralarm“ die volle Erzeugung aufrechterhalten und die volle Betriebssicherheit dauernd gewährleistet werden können. Die Lichterscheinungen, die durch die Arbeitsgänge am Hochofen, in Stahl- und Walzwerken, Gießereien und Kokereien sowie bei Schweiß- und Schneidarbeiten entstehen, lassen sich schwer vermeiden. Einzelheiten der verschiedenen Verdunkelungsmöglichkeiten hierzu erörtern, geht über den Rahmen dieser Arbeit hinaus. Im Endergebnis aber lassen sich diese technischen Lichtquellen bei der Durchführung des Vollbetriebes auch nicht so abblenden, dass sie der Fliegersicht vollkommen entzogen sind. Schwaches Licht bietet in reinen Feuerbetrieben keinen Schutz, da es gegen die grellen Feuererscheinungen der technischen Lichtquellen verschwindet; bleiben diese aus, so ist das Auge nicht in der Lage, bei dem nun geringen Licht etwas zu unterscheiden. Im Freien ist schwaches Licht verwendbar, insbesondere für Richtungslampen zur Beleuchtung von Wegen und Plätzen. In Zurichtereien genügt es nicht für die Vollarbeit. In Maschinenhäusern ist gedämpftes Licht verwendbar, jedoch nur so lange, als keine Betriebsstörungen erfolgen; dann muss mit vollem Licht gefahren werden, da die etwa erforderlichen Instandsetzungsarbeiten mit kleinen Notlampen nicht ausgeführt werden können. Gedämpftes Licht kommt demnach nur an solchen Arbeitsstellen in Frage, die keinerlei Anspruch auf Genauigkeit stellen. In Feuerbetrieben und an denjenigen Arbeitsstellen, an denen genaue Arbeit verlangt wird, muss helles Licht beibehalten werden. Nach oben und seitlich abgeschirmt, ist seine Stärke den Erfordernissen des betreffenden Betriebes anzupassen. Insbesondere müssen Kräne zur Erhellung der von ihnen bedienten Arbeitsplätze wegen der Gefährdung des Personals und der Sicherheit der Arbeit mit ausreichendem Licht ausgerüstet bleiben, und das Anstrahlen des Fußboden bzw. heller Fußboden an den Arbeitsplätzen oder von blanken Metallteilen wegen der Möglichkeit der Widerspiegelung durch Lichtdämpfende Vorsatzscheiben vermieden werden.

Ein starres Schema für die „eingeschränkte Beleuchtung“ und die „Verdunkelung“ gibt es demnach für die Eisenhüttenindustrie nicht. Im Hinblick auf die außerordentliche Bedeutung wirksamer Verdunklungsmaßnahmen für den Schutz gegen nächtliche Luftangriffe und mit Rücksicht auf die unerlässliche Aufrechterhaltung der Erzeugung müssen die Maßnahmen zum Schutz gegen Fliegersicht bei Nacht sorgsamst auf den geringstmöglichen Erzeugungsausfall und den größtmöglichen Schutz von Anlagen und Belegschaft abgestimmt werden. Ein wesentlicher Unterschied zwischen „eingeschränkter Beleuchtung“ und „Verdunkelung“ besteht bei der Eisenhüttenindustrie nicht. Da die Erzeugung in jedem Fall voll aufrechterhalten werden soll, müssen für beide Verdunkelungsstufen stets die für die Güte und Menge erforderliche Lichtmenge und Lichtstärke bleiben. Lediglich können vielleicht in einigen Außenbezirken bei „Verdunkelung“ noch einige Lampen ausgeschaltet werden, soweit es die ungefährdete Fortführung des Normalbetriebes zulässt; im übrigen sind Vorkehrungen zu treffen, dass im Falle des „Fliegeralarms“ alle Lichterscheinungen bis auf etwaige Notbeleuchtung schlagartig verschwinden, und die technischen Einrichtungen und Eigenarten des Betriebes angepasste Maß abgestellt oder vermindert werden.

Auch für die Weiterführung, Drosselung oder Stillsetzung des Betriebes und Umstellung auf einen gewissen Notbetrieb lassen sich keine festen Normen aufstellen. Unvorbereitete Betriebsänderungen an Hochöfen und in den Stahlwerken können Schäden, Unglücksfälle oder Betriebsstörungen nach sich ziehen, deren Wirkung für das Gesamtwerk erheblich größer sein kann als ein Bombeneinschlag. Im allgemeinen aber lässt man den Hochofen unter etwaigem Langsamblasen weiter in Betrieb; bis zur Meldung „Fliegeralarm“ kann wie gewöhnlich abgestochen werden, nach dieser Meldung aber müssen die Abstiche zurückgehalten werden. Es ist möglich, etwa schon laufende Abstiche mit Hilfe der Stopfmaschine notfalls abzubrechen; das Roheisen in den Gießhallen oder Pfannen muss zum Schutz gegen Sicht mit dicken Schichten von Koksasche, Sand, Gichtstaub oder nicht zu nahe darüber gelegten Blechplatten nach oben abgedeckt werden.

Die Wasserversorgung sollte durch mehrere große Leitungen aus dem Betriebs- und dem Trinkwassernetz sowie durch möglichst selbsttätige oder mindestens leicht und rasch einzuschaltende und wirksame Umstellvorrichtungen beim Ausfall einer Hauptleitung oder eines Versorgungssystems sichergestellt sein.

Für die Windversorgung werden die Gebläsemaschinen zweckmäßigerweise ebenfalls auf verschiedene Antriebsarten, Gas, Dampf, Elektrizität, angesetzt; sind Speicherkessel für Druckluft vorhanden, so empfiehlt sich Anschluss der Windleitung an das Druckluftnetz.

Trockengasreinigungen werden wegen ihrer Empfindlichkeit, falls der Betrieb hierunter nicht leidet, abgeschaltet. Gasbehälter, die als Ausgleicher für Belastungsschwankungen dienen, kann man in den meisten Fällen außer Betrieb setzen. Speicherbehälter wird man möglichst voll halten; aber auch bei diesen ist zu prüfen, ob nicht durch eine planmäßig geregelte Abnahme – meistens wird dies wohl nicht möglich sein – auf den Behälter verzichtet werden kann. Bei Abführung des Gases ins Freie ist auf die gefährdete Umgebung Rücksicht zu nehmen.

Auch der Kokereibetrieb geht weiter, doch wird nach „Fliegeralarm“ nicht mehr gedrückt; gare Ofen werden abgestellt, und die Brände im Ofen gelassen. Der Betrieb der Sauger ist durch Bereithaltung von Ersatzmaschinen und, bei Ausfall auch dieser, durch schnellstes Aufreißen der Fackeln als letztes Hilfsmittel zu sichern.

Im Thomaswerk wird man vor dem Angriff die Konverter zu entleeren suchen, leere Birnen nicht mehr füllen und während des „Fliegeralarms“ selbst nicht blasen. In den Siemens-Martin-Stahlwerken dagegen bleiben die Schmelzen unter Drosselung der Brennstoffzufuhr und Sicherung gegen längeren Stillstand durch entsprechende Zuschläge in den Öfen.

Für alle hier nur kurz angedeuteten Maßnahmen sollte tatsächlich in jedem Betrieb die zur Stilllegung des Betriebes erforderliche kürzeste Zeit festgestellt werden, damit Schwierigkeiten herausgefunden und beseitigt werden können, und alle Änderungen im Betriebsfahrplan im Ernstfall der Gefolgschaft nichts außergewöhnliches mehr darstellen.

Gießereien stellen während des „Fliegeralarms“ ihren Betrieb nach vorheriger Entleerung der Öfen ein, ebenso die Walzbetriebe, diese allerdings ohne die Ofenheizung ganz abzustellen, um nach dem Angriff möglichst bald wieder weiter arbeiten zu können. Aus dem gleichen Grunde bleiben die großen Öfen der Schmieden, Glühläufer usw. unter Feuer, während der Betrieb der mechanischen Werkstätten, Hammerwerke und Schmieden auf einfachste Weise ohne viele vorbereitende Maßnahmen stillgesetzt wird. Allerdings muss in Maschinenfabriken auch der Eigenart des Betriebes oder sogar bestimmten Erzeugnisse Rechnung getragen werden. Der Antrieb darf daher auch erst nach vorheriger Benachrichtigung der Bedienung der Arbeitsmaschinen abgestellt werden.

Ganz besonderer Beachtung bedarf die Energieversorgung der Werke. Elektrizität, Gas, Wasser, Dampf und Wind sind die Lebenselemente der Eisenhüttenindustrie. Zerstörung einzelner Betriebsteile darf nicht weitere Werksteile gefährden oder stilllegen. Eine selbst nur kurze Unterbrechung der Wasser-, Gas-, oder Stromversorgung eines gemischten Hüttenwerkes erfordert, wenn nicht das ganze Werk zum erliegen kommt, zur Wideringangsetzung des Betriebes auf normale Leistung meist längere Zeit, sofern nicht ohne Verzug von anderen Stellen Wasser oder Gas oder Strom zugeführt werden kann, und ist in der Regel mit erheblichen Gefahren verbunden. Hier kann nur helfen eine starke Dezentralisation: Verteilung der Erzeugungsstätten in viele Einheiten, Schaffung möglichst vieler Ersatzanlagen und Aushilfsmöglichkeiten, Anschluss an die öffentliche Energieversorgung oder die benachbarten Werke. Eine weitere Sicherung besteht in dem Antrieb wichtiger Maschinen oder Anlagen durch mehrere, räumlich voneinander getrennte oder gruppenweise zusammengefasste und verschiedenartige Kräfte, also durch Elektrizität oder Gas oder Dampf, deren Bedienung möglichst einfach ist oder die sich evtl. selbsttätig auf eine andere Antriebskraft umschalten. Die Verteilung sichert man am besten durch Ring- oder Reserveleitungen mit genügender Unterteilung durch Absperrvorrichtungen oder, wie bei den Hochofengas- und Gebrauchswasserleitungen, durch ferngesteuerte Drosselung der entsprechenden Teile. Plötzlich starke Minderung des Gasdruckes sollte zur Verminderung der Betriebs- und Unfallgefahren selbsttätig die Ventilatorenbedienung alarmieren. Gerade die Hauptgasleitungen, die aus verschiedenen Gründen nicht abgesperrt werden dürfen, bilden für Betrieb und Umgebung bei einer Beschädigung große sekundäre Gefahren, deren rascheste Bekämpfung mit allen technischen Mitteln und durch Einsatz geschulter und unerschrockener Kräfte größte Sorge und schwerste Aufgabe für den Werkluftschutz und Sicherheits- und Hilfsdienst sind.

Für die nicht nur für Betriebszwecke, sondern auch für Löschzwecke äußerst wichtige Wasserversorgung kann bei Ausfall der normalen Wasserversorgung Ersatz aus natürlichen oder künstlichen Wasserläufen entnommen oder auch Vorratswasser aus den Klärbecken und Rückkühlanlagen in gewissen Mengen verwendet werden.

Vorübergehender Ausfall oder völlige Zerstörung ganzer Betriebsteile führt im allgemeinen zur Lahmlegung des gesamten Betriebes, wenn es sich um Haupterzeugungsstätten oder Hilfsbetriebe der Energieversorgung handelt, für die Ersatz oder Aushilfsmöglichkeiten, wie vorstehend gefordert, nicht vorhanden sind. Dann muss eben der betreffende Betriebsteil liegen bleiben und alles daran gesetzt werden, nach dem Angriff die Schäden schnell zu beseitigen, um sobald als möglich in den Betriebsgang wieder eingeschaltet werden zu können. Minderwichtige Betriebsteile haben im allgemeinen auf die Vollerzeugung keinen so wirksamen Einfluss, so dass ihre Instandsetzung nach dem Angriff als normale Betriebsarbeit vorgenommen werden kann.

Der Schutz der Gefolgschaft bietet heute keine unüberwindlichen Schwierigkeiten mehr. Gewiß, in den alten Werken auf meisten engem Raum, aus kleinen Anfängen zu Riesenanlagen herangewachsen, bei den Erweiterungen vor allem dem wirtschaftlichen Erzeugungsfortgang folgend, scheint kaum noch ein Plätzchen vorhanden, das Schutz bieten könnte. Aber da finden sich für den eifrig suchenden Werksluftschutzleiter doch noch Fundamente, stillgelegte Betriebsteile, Kalbe- und Zuführungskanäle, Bunkeranlagen, Halden, Unterführungen, Eisenbahndämme u. a. m., die zu brauchbaren Schutzräumen ohen allzu hohe Kosten umgebaut werden können. Die fortschreitende Technik ermöglicht heute schon den Bau der verschiedenartigsten, z. Teil sogar bombensicheren Sonderbauten aus Stahl und Eisenbeton mit mehr oder minder starken Erdbedeckungen, die recht günstig in Anschüttungsgelände, unter Höfen und Plätzen, etwa unmittelbar vom Betrieb aus zugänglich, und zu nicht unangemessenen Preisen angelegt werden können. Bei all diesen Sonderbauten ist zu beachten, dass sie im Frieden auch zu betrieblichen Zwecken, etwa als Lager-, Aufenthalts- oder Umkleideräume, verwendet werden können; es ist dann lediglich im Terminkalender des Werkluftschutzplanes ihre sofortige Räumung und Herrichtung für die ursprünglich beabsichtigte Schutzzwecke beim Aufruf des Luftschutzes zu vermerken. Das bei Neubauten ohne weiteres geeigneter Schutz der Gefolgschaft vorgesehen wird, ist eine Forderung, die heute schon mehr oder minder in Fleisch und Blut der Werksinhaber übergegangen ist.

Für die Notbelegschaft in den fortlaufenden Feuerbetrieben, an den Schaltanlagen, an den großen Energie-Erzeugungsmaschinen usw., die auch während des Angriffs an ihrem verantwortungsvollen Posten bleiben muss, baut man freistehende Schutzzellen, die ihnen ungestörte und mindestens splittersichere Beobachtung ermöglichen. Man kann diesen Schutz auch erweitern und unter Umständen ausdehnen auf die von der Notbelegschaft zu überwachende oder zu bedienende Apparatur durch einen größeren, um die betreffenden Maschinenteile gebauten Schutzstand mit Fassungsvermögen für mehrere Mann. Im übrigen ist Aufgabe dieser Männer bei Störungen und Betriebsbeschädigungen nicht etwa sofortige Meldung an ihren Werkluftschutzleiter, sondern sofortige Abstellung des Schadens aus eigenen Kräften und Unterrichtung des Werkluftschutzleiter erst dann, wenn sie die Störungen nicht allein beseitigen können und Art und Umfang des Schadens genau festgestellt haben.

Das schwierigste Gebiet des Werkluftschutzes aber ist der Schutz der Anlagen. Hier muss man sich darauf beschränken, die unmittelbaren Folgen um die Einschlagstelle herum, Splitter- und Trümmerwirkung, Luftsog und Luftstoß zu mildern, um die Schäden und den damit verbundenen Erzeugungsausfall auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der Splitterschutz durch Eisenbetonwände oder starke Blechumhüllungen um ganze Maschinen ist eine meist schwer durchführbare Maßnahme, während Sandsackpackungen wegen der Gefahr von Betriebsstörungen durch Sandspritzer in empfindliche Maschinenteile überhaupt zu verwenden sind. Diesen Behelfsmitteln stehen dann aber großzügige Forderungen von z. Teil umwälzender Bedeutung zu: Ausnutzung des Geländes zur Tarnung und Vermeidung aller auffälligen Erscheinungen in Bauweise und Bauart, Auflockerung des Betriebes, Aufteilung der Arbeitsgänge, Verteilung der Energie-Erzeugungsstätten, besonders geschützte, abseitige Lage hochwichtiger Anlagen, Schaffung möglichst vieler Ersatz- und Aushilfsmöglickeiten u. a. m. Diese Maßnahmen tragen zweifellos viel zur Sicherung der Betriebe gegen das Auffinden durch feindliche Fliegerkräfte und gegen das Auffinden durch feindliche Fliegerkräfte und gegen die Wirkungen von Sprengbomben bei. Ihre Anwendbarkeit für die bestehenden Anlagen der Großeisenindustrie ist vorstehend schon behandelt.

Ein Wort noch über die Erschaffung der Kräfte für die Trupps der Einsatz- und Bereitschaftsgruppe. Im Krieg der Zukunft gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Front und Heimat. Das Heer schützt die Landesgrenzen; der Soldat der Arbeit sorgt im Rahmen der heimatlichen Wirtschaft für den Nachschub all der materiellen Kräfte, die der moderne Krieg braucht und frisst. Beide Fronten benötigen Führer, Offiziere, Mannschaften. Nicht auf die Masse, sondern auf das Können und auf die Leistung kommt es an. Bei der Auswahl des aktiven Personals kann die Wirtschaft nicht verzichten auf Facharbeiter, auf erfahrene Meister, auf durchgebildete Ingenieure, die an sich gemäß ihrem Lebensalter und ihrer körperlichen Tüchtigkeit für den aktiven Frontdienst geeignet wären. Sie rechtzeitig bei den Wehrersatzstellen zu reklamieren, muss eine besondere Sorge des Werkluftschutzleiters sein, wie umgekehrt auch die Behörde den berechtigten Forderungen des Werkluftschutzes im Interesse der Luftverteidigung volles Verständnis entgegenbringen dürfte.

Die Ausbildung der aktiven Trupps muss sich auf die Kenntnis der Eigenschaften und Wirkung der chemischen Kampfstoffe, des Schutzes dagegen und ihrer Vernichtung sowie der Verrichtung betrieblicher Arbeiten unter erschwerenden Verhältnissen und unter der Gasmaske erstrecken.

Das Handwerkszeug der aktiven Trupps besteht bis auf weniges Sondergerät aus dem bei gleich gearteten Vorfällen im Betrieb gebrauchten Geräte und Material, das erforderlichenfalls auf die Sonderverhältnisse der Verwendung im Luftschutz umgearbeitet worden ist. Meist wird es sich nur um eine Ergänzung des vorhandenen Bestandes für den Luftschutz-Sanitätsdienst, für Feuerlöschzwecke und für den Gasspür- und Entgiftungsdienst handeln.

Alle diese zum Teil recht schwierigen und hochwichtigen Fragen greifen tief in das Wirtschaftsleben ein und erfordern die Mitarbeit aller geistigen Kräfte zu ihrer Lösung. Sie erfordern auch erhebliche Mittel. Aber neues Leben regt sich jetzt überall in Deutschland. Soweit Neuanlagen geschaffen werden, können die Forderungen des Luftschutzes schon bei der Planung, weiter aber durch organisatorische, betriebliche und technische Einrichtungen weitgehend berücksichtigt werden. Das großzügige Aufbauprogramm der Regierung, in erst Linie unsere Wiederaufrüstung zu Lande, zu Wasser und in der Luft, haben der Eisenhüttenindustrie nach vielen Jahren der Erzeugungsflaute oder gar des Stillstandes wieder neue Arbeit, neue Aufgaben, neuen Antrieb zugeführt. Die Umstellung unserer Industrie auf einheimische Rohstoffbasis gemäß dem Vierjahres-Wirtschaftsplan der Regierung wird für viele Werke auch der Eisenhüttenindustrie erneut Erweiterungs-, Um- und Neubauten nötig machen. Die Interessen der Luftverteidigung gebieten, der wirtschaftliche Aufschwung ermöglicht den Werken, den Luftschutz ihrer Anlagen nach den neuesten Erfahrungen durchzuführen und zu vervollkommnen. Maßnahmen, die man schon im Frieden hätte treffen können und im Ernstfall unter dem Zwange der Not doch nachholen muss, kosten mehrfaches Geld und Menschenleben.
 

 

Werkluftschutz im Steinkohlenbergbau

Die Werkluftschutzmaßnahmen, die zur Sicherung der einzelnen Schachtanlage für die Erhaltung der Förderung und den Schutz der Gefolgschaft durchgeführt werden müssen, unterscheiden sich nach den betrieblichen Anforderungen auf einem Steinkohlenbergwerk in Maßnahmen für die Anlagen über Tage und für das Grubengelände unter Tage.

Die Übertageanlagen.

Die Bauweise einer Steinkohlenschachtanlage lässt im Landschaftsbild ohne besondere Sachkenntnis das Vorhandensein einer wesentlichen Industrieanlage für das gesamte Wirtschaftsleben erkennen. Die Angriffsschäden werden dabei infolge der zusammengedrängten Anordnung der einzelnen Betriebsanlagen auf einem Steinkohlenbergwerk sich zunächst unmittelbar und mittelbar auf die Fortführung des übertägigen Betriebes auswirken.

Während in der übrigen deutschen Industrie überwiegend der Erzeugungsvorgang, der in den letzten Jahren durch die Rationalisierung der Betriebe stark zusammengefasst worden ist, wieder in einzelne Betriebsvorgänge im Bedarfsfalle unterteilt und damit aufgelockert werden kann, ist diese Auflockerung des Betriebsablaufes auf einem Steinkohlenbergwerk über Tage nicht möglich. Die Anlagen des deutschen Steinkohlenbergbaues stellen lediglich eine Endprodukt, nämlich absatzfähige Kohle, her, während in den meisten anderen Betriebsanlagen innerhalb eines Werkes mehrere Endprodukte gefertigt werden können, so dass bei Angriffsschäden aus der Luft dort notwendigerweise nicht das gesamte Betriebsergebnis beeinflusst werden muss. Der fortlaufende Bearbeitungsvorgang der Förderung auf Steinkohlenbergwerken über Tage ist in der Nachkriegszeit jedoch noch stärker erweitert worden, dass neben der Förderung und Aufbereitung der Kohle auch die Verkokung und Verarbeitung der Nebenprodukte auf den meisten Schachtanlagen der Steinkohle unmittelbar im Anschluss an das Steinkohlenbergwerk in seiner Nachbarschaft geschieht, so dass in den Übertagenanlagen des Steinkohlenbergbaues nicht nur eine absatzfähige Steinkohle hergestellt, sondern auch die weitere Veredelung zu Koks und seinen Nebenprodukten durchgeführt wird. Die Luftempfindlichkeit von Steinkohleschachtanlagen, in deren Nachbarschaft Kokereien betrieben werden, ist selbstverständlich dann durch das Vorhandensein dieser Kokereibetriebe und ihrer sehr betriebsempfindlichen Nebenproduktenanlagen erhöht.

Mit Rücksicht auf diesen einheitlichen Betriebsablauf in den Übertageanlagen eines Steinkohlenbergwerks mit den beiden Enderzeugnissen Kohle und Koks bzw. Kokereinebenprodukten soll daher zunächst untersucht werden, durch welche Werkluftschutzmaßnahmen die Fortführung des Betriebes im Ernstfalle sichergestellt werden kann. Bei dieser Untersuchung wird vorausgesetzt, dass es gelingt, die Förderung unter Tage aufrecht zu erhalten und dass fernerhin auch bei Angriffsschäden im engeren Schachtgebäude eine Unterbrechung der Schachtförderung nicht eintritt.

Der Betriebsablauf in einem Steinkohlenbergwerk über Tage ist stark mechanisiert. Durch eine einzige Betriebsstörung wird der gesamte Betriebsablauf gestört und muss bei längerer Zeitdauer außerdem auf den Untertagebetrieb einwirken. Ein Schaden durch Luftangriffe kann daher Störungen über und unter Tage zur Folge haben.

Zur betrieblichen Sicherstellung des einheitlichen Betriebsablaufes von der Förderkohle bis zum Koks bzw. seinen Nebenprodukten besitzen die Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaues Kesselhäuser und Maschinenzentralen zur Erzeugung der notwendigen Antriebsenergien. Auch Speicheranlagen für die erzeugte Kraft sind vorhanden. Hier sind die ins Auge fallenden Gasometer besonders zu erwähnen. Neben den eigentlichen Erzeugungsanlagen für die Versorgung einer Steinkohlenschachtanlage mit Dampf, Elektrizität, Pressluft, Gas und Wasser sind überall die vorhandenen Fortleitungen durch Rohre oder Kabel bzw. Freileitungen vorhanden.

Bauliche Werkluftschutzmaßnahmen zur Sicherstellung des Erzeugungsablaufes im Steinkohlenbergbau können bei Neuanlagen selbstverständlich getroffen werden. Hier können bei der Gesamtplanung für ein neues Bergwerk die erforderliche offene Bauweise, die Tarnung und die Anpassung der einzelnen Betriebsgebäude an die Umgebung den neuesten Anforderungen des Werkluftschutzes ohne bauliche Mehrkosten entsprechen.
In dem einzelnen Betriebsgebäude kann durch bauliche Schutzmaßnahmen (Dachausbildung, Branddecke, Versteifungen, Fundamentverstärkung usw.) und durch Einzelschutz für besonders empfindliche Maschinenteile innerhalb jedes Betriebsgebäudes die Angriffsempfindlich der neuen Schachtanlage im starken Maße verringert werden. Die vorhandenen Betriebsgebäude einer Schachtanlage können jedoch lediglich bei Um- oder Erweiterungserbauten werkluftschutztechnische Erfordernisse baulicher Art in genügendem Maße berücksichtigen. Bei der nachträglichen Berücksichtigung von baulichen Werkluftschutzmaßnahmen bei vorhandenen Betriebsgebäuden des Steinkohlenbergbaues wird in erster Linie darauf geachtet werden müssen, dass den empfindlichen Betriebsteilen ein gewisser Schutz geboten wird. Zu diesem Zweck müssen beispielsweise für die Fortführung des Aufbereitungsbetriebes die Antriebsmaschinen, die Schaltanlagen und die Steuerungen durch Einzelschutz gesichert werden. Man kann diesen Einzelschutz durch die nachträgliche Aufführung von Schutzwänden innerhalb vorhandener Betriebsgebäude oder durch besondere Schutzkleidung für diese hochempfindlichen Betriebseinrichtungen erreichen. Zum Zwecke der Ummantelung kleinerer schutzbedürftiger Anlagen lassen sich dabei alte Kessel bzw. Kesselbleche verwenden. – Ein Einzelschutz größerer Betriebsmaschinen lässt sich nachträglich lediglich dadurch erreichen, dass das zugehörige Betriebsgebäude werkluftschutztechnisch gesichert wird. In allen Fällen wird es darüber hinaus anzustreben sein, für sämtliche Antriebsmaschinen jeder Betriebsgröße Reservemaschinen an anderer Stelle im Betriebe vorzusehen. Es soll nicht übersehen werden, dass diese Bereitstellung von Reservemaschinen, die im normalen Betrieb keine Verwendung finden, selbstverständlich eine zusätzliche Belastung wirtschaftlicher Art für den einzelnen Betrieb darstellt. Es kommt ferner hinzu, dass, wenn überhaupt die Bereitstellung von Reservemaschinen schon im Frieden weitgehend in Angriff genommen werden muss, diese zusätzliche Belastung für die einzelne Schachtanlage nicht nur durch die einmaligen Anschaffungskosten, sondern auch durch die laufenden Unterhaltungskosten für die Reservemaschinen erhöht werden. Die laufende Überprüfung und auch ein übungsmäßiger Einsatz dieser Reservemaschinen sind stets erforderlich, wenn diese Maschinen im Bedarfsfalle voll leistungsfähig sein sollen. Gegenüber den ortsfesten Maschinen jeder Betriebsgröße lässt sich ein Schutz der beweglichen Maschinen gegen Luftangriffe auf Schachtanlagen und ihren Nebenbetrieben schon leichter erreichen, weil der Aufstellungspunkt der beweglichen Betriebsmaschinen beliebig verändert werden kann. Hier besteht die Möglichkeit, unmittelbar vor einem Luftangriff, Lokomotiven einschließlich des Wagenparks einer Schachtanlage, Koksausdrückmaschinen, Löschwagen, Rangierbühnen und andere bewegliche Betriebseinrichtungen möglichst weit auseinander zu fahren, um durch diese Auflockerung ein möglichst schwieriges Angriffsziel zu schaffen.

Für die übertägigen Einrichtungen zur Kraftversorgung eines Steinkohlenbergwerkes sind in den Erzeugungsbetrieben, soweit überhaupt eigene Erzeugungsbetriebe auf den Schachtanlagen selbst vorhanden sind und keine Fremdkraft bezogen wird, ähnliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Die Ventilatoren für die Wetterführung unter Tage, die Kompressoren und die elektrischen Zentralen müssen dabei besonders geschützt werden, um bei Angriffsschäden in diesen Betriebsteilen Rückwirkungen auf das untertägige Grubengebäude weitgehend einzuschränken. Die Fortleitungen für Dampf, Elektrizität, Pressluft, Gas und Wasser bedürfen neben dem Schutz ihrer Erzeugungsbetriebe noch zusätzlicher luftschutztechnische Sicherungsmaßnahmen. Für diesen Schutz der Fortleitungen muss zwischen Schutzmaßnahmen, die auch für das Leitungsnetz nur an der Erzeugungsstelle getroffen werden können, und dem Schutz in der Fortleitung selbst unterschieden werden. Fortleitungen, die unter Strom oder unter Druck stehen, können in der Leitung Sicherungen in der Regel nicht einbauen. Hier wird bei den elektrischen Fortleitungen ein Schutz gegen Zerstörung lediglich dadurch angestrebt werden können, dass der elektrische Strom stets in Kabeln unter Flur mit einer Erddecke von mindestens 1,50 m in besonderen Kabelkanälen fortgeführt wird. Freileitungen sind allmählich vollkommen zu vermeiden. Bei Störungen im Fortleitungsnetz durch Luftangriffe muss, ebenso wie bei betrieblichen Netzschäden, die Stromfortführung in dem beschädigten Netzteil durch Aus- oder Umschalten in der zugehörigen Zentrale oder in dem nächsten Transformatorgebäude unterbrochen werden. Nach dieser Einstellung der Stromzuführung in dem beschädigten Netzteil ist von der Zentrale aus dafür zu sorgen, dass auf Umleitungen den Betriebsteilen, die dem beschädigten Netzteil nachgeschaltet sind, Reservestrom zugeführt wird. Bei Pressluftleitungen wird ein Schutz in der Leitung gegen Beschädigung des Rohrnetzes praktisch nicht notwendig sein, da durch die Beschädigung der im Leitungsnetz vorhandene Überdruck schlagartig aufgehoben wird und dann die Kompressoren ins Freie arbeiten. Hier ist also bei Schäden im Pressluftnetz über Tage lediglich zur Vermeidung mittelbarer Schäden an der Pressluftanlage als erste Schutzmaßnahme die Einstellung der Kompressoren vorzusehen, worauf nach beendetem Angriff beschleunigt das beschädigte Netz durch Einbau neuer Zwischenstücke wieder betriebsfähig gestaltet werden muss. Reserveluftdruck wird auch hier nur noch durch Umleitungen zugeführt werden können.

Bei Gas-, Wasser- und Dampffortleitungen können Schäden im Leitungsnetz selbst dadurch eingeschränkt werden, dass schon friedensmäßig neben den betrieblich erforderlichen Schiebern und Zwischenstationen zusätzliche Absperreinrichtungen des Werkluftschutzes in den Leitungen eingebaut werden. Die zusätzlichen Kosten für den Einbau von Absperreinrichtungen des Werkluftschutzes in den Leitungsnetzen für diese Kraftquellen können größenmäßig schon heute vertreten werden. Die einzelne Schachtanlage darf sich jedoch mit dem Aufbringen der Kosten für diese zusätzliche Absperreinrichtungen nicht begnügen, sondern muss laufend und bei Übungen dafür Sorge tragen, dass die einzelnen Schieber, Ventile usw. betriebsfähig erhalten bleiben. Im Ernstfalle ist es dann bei einer Verteilung zahlreicher Absperreinrichtungen im Leitungsnetz möglich, die eingetretenen Angriffsschäden räumlich stark zu begrenzen und die hinter der Schadensstelle liegenden Betriebsteile allmählich und nicht schlagartig auslaufen zu lassen. Neben dem starken Einbau von Absperrvorrichtungen in den Fortleitungen für Gas, Wasser und Dampf sind in den Erzeugungsbetrieben (Gasmaschinen, Pumpstationen und Kesselhäusern) die Kontrolleinrichtungen während des Angriffs besonders sorgfältig zu beobachten und bei einem Druckabfall im Netz sofort die üblichen betrieblichen Maßnahmen für eine gedrosselte Krafterzeugung zu treffen. Bei der Verlegung der einzelnen Kraftleitungen ist anzustreben, die Leitungen für die verschiedenen Energien getrennt zu verlegen, um Angriffsschäden auch hier weitgehend zu begrenzen. Reserveleitungen dürfen niemals mit der normalen Betriebsleitung auf demselben Strang liegen. Sofern Steinkohlenstrom an Fremde abgegeben wird, ist dafür zu sorgen, dass auch für die Stromabgabe Reservekabel oder –leitungen vorhanden sind, die nicht gemeinsam die Zentrale an einer Gebäudestelle verlassen.
Die Maßnahmen zum Schutze der Krafterzeugungsanlagen und ihrer Fortleitungen im Steinkohlenbergbau zeigen, dass es nicht angeht, die einzelne Kraftart lediglich an einer Stelle zu erzeugen oder von einer Stelle in oder außerhalb des Betriebes zu beziehen. Jede Schachtanlage muss daher anstreben, die Erzeugungsaggregate auch räumlich aufzulockern, Maßnahmen für die Zuführung von Reservekraft verschiedenster Art vorsehen und außerdem ihr Leitungsnetz derart ausbauen, dass durch Schäden an einer Stelle im Leitungsnetz nicht wesentliche Betriebsteile ausgeschaltet werden.

Tarnungsmaßnahmen für Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaues lassen sich durch das Vorhandensein der hohen und auffallenden Fördertürme, Schornstein- und Kühlanlagen zur Zeit nur schwer durchführen. Hier kann bei Errichtung von Neuanlagen durch eine gewisse Auflockerung der Gesamtanlage und durch entsprechende bauliche Ausbildung der einzelnen Betriebsgebäude eine gewisse Tarnung erreicht werden. Daneben lässt sich aber auch nachträglich zusammen mit den Bestrebungen für „Schönheit der Arbeit“, durch Anpflanzung von Grünflächen, Anlage von Sträuchern und rauchunempfindlichen Baumarten ein gewisser Schutz erreichen. In der Regel wird dabei auch durch vorhandene Baumgruppen der Schlagschatten besonders auffallender Betriebsgebäude aufgehoben werden können. Zur Anpassung der Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaus an die Umgebung ist es weiterhin erforderlich, dass die einzelnen Betriebsgebäude sich in ihrem Farbanstrich dem Grundaussehen ihrer Umgebung anpassen.

Die Verdunkelungsmaßnahmen auf den Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaues unterscheiden sich nicht wesentlich von den Verdunkelungsmaßnahmen der übrigen Industriebetriebe.

Betriebliche Feuererscheinungen, die sich aus dem Betrieb der übertägigen Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaues und seiner Nebenbetriebe ergeben, sind kaum vorhanden. Die Hauptschwierigkeit betrieblicher Art macht bei Durchführung der Verdunkelungsmaßnahmen der Betrieb an den Koksöfen, da sowohl das Besetzen der einzelnen Öfen mit Feuererscheinungen durch den plötzlichen Einsatz der feuchten Kokskohle in den hoch erhitzten Ofenraum wie auch das Stoßen mit den Feuererscheinungen des einzelnen glühenden Kokskuchens verbunden sind. Übungsmäßig lassen sich diese Feuererscheinungen dadurch vermeiden, dass während der Dauer einzelner Übungen bei Nacht die Garungszeit in den Öfen so geführt wird, dass sowohl ein Besetzen wie ein Stoßen im Übungszeitraum nicht zu erfolgen braucht. Es muss jedoch klar erkannt werden, dass die „eingeschränkte Beleuchtung“ im Ernstfalle ein Dauerzustand sein wird und dass daher Mittel und Wege gefunden werden müssen, um einen Produktionsausfall der Kokereibetriebe bei Nacht zu vermeiden. Zur Zeit sind Maßnahmen, wie sie teilweise beim Hochofenabstich in der Eisenhüttenindustrie durch Ummantelungen des Abstichloches und der Abstichrinne schon gefunden sind, für Koksöfen als endgültige Schutzmaßnahmen noch nicht erkannt. Es müssen jedoch Mittel und Wege gefunden werden, um auch den Betrieb der Kokereien im Ernstfall bei Nacht aufrecht erhalten zu können. Lediglich beim Angriff selbst wird man das Besetzen und Stoßen der Koksöfen vermeiden und dadurch eine unterschiedliche Garungszeit im einzelnen Ofen in Kauf nehmen müssen.

Feuererscheinungen durch Abfackeln von Überschussgas werden in absehbarer Zeit auch friedensmäßig nicht mehr in Erscheinung treten, da durch den Ausbau des deutschen Ferngasnetzes sämtliches anfallende Überschussgas zum Verbrauch abgeführt werden kann.

Im Steinkohlenbergbau beschränkt sich der übertägige Betrieb jedoch nicht ausschließlich auf Hauptschachtanlagen. Neben den Hauptschachtanlagen haben die meisten Steinkohlenbergwerke noch Nebenschachtanlagen, die für die Wetterführung, die Seilfahrt, den Spül- oder Pressluftversatz, die Holzeinhängung oder eine kleine Zusatzförderung für Landabsatzzwecke Verwendung finden. Auf diesen Neben Nebenschachtanlagen von Steinkohlenbergwerken sind, soweit übertägige Betriebsgebäude neben dem einzelnen Schachtgebäude vorhanden sind, die gleichen Werkluftschutzmaßnahmen wie auf der Hauptschachtanlage zu treffen, um auch einen Schutz dieser Nebenschachtanlagen im Ernstfalle gegen Betriebsschäden durch Angriffe aus der Luft möglichst weitgehend sicherzustellen. Ebenso wie diese Nebenschachtanlagen gehören zu den Steinkohlenbergwerken große Holzplätze als Vorratslager für den Holzbedarf unter Tage, Lehrwerkstätten zur Ausbildung des bergmännischen Nachwuchses, in manchen Fällen Zentralwerkstätten zur laufenden Wiederherstellung der Bergwerksmaschinen und in einigen wenigen Fällen besondere Steinkohlenbrikettfabriken. Auch in diesen Nebenbetrieben sind Werkluftschutzmaßnahmen der beschriebenen Art vorzusehen.

Die Durchführung der Werkluftschutzmaßnahmen auf Steinkohlenbergwerken mit den verschiedensten Nebenbetrieben hängt in erster Linie, auch bei den besten betrieblichen, baulichen und verwaltungsmäßigen Schutzmaßnahmen jedoch von Menschen ab. Die personelle Vorbereitung des Werkluftschutzes bedarf daher großer Sorgfalt. Es müssen auf Steinkohlenbergwerken an den wichtigsten Stellen des Werkluftschutzes überall Betriebsbeamte oder Aufsichtspersonen eingeteilt werden, die neben ihrer Kenntnis in Werkluftschutzangelegenheiten die betrieblichen Vorgänge der Gesamtanlage vollkommen beherrschen.

Die gesamte übertägige Gefolgschaft eines Steinkohlenbergwerkes mit seinen Nebenbetrieben ist in die drei vorgeschriebenen Werkluftschutzgruppen einzuteilen. Bei der Verteilung der einzelnen Gefolgschaftsmitglieder auf die verschiedenen aktiven Trupps ist selbstverständlich die schon vorhandene Ausbildung im Grubenrettungswesen oder der Ersten Hilfe zu berücksichtigen. Da der Steinkohlenbergbau aus betrieblichen Gründen schon friedensmäßig einen stark ausgebildeten und straff organisierten Grubensicherheitsdienst zur Verfügung hat, können selbstverständlich in die Werkluftschutzfeuerwehrtrupps Angehörige der Grubenfeuerwehr, in die Werkluftschutzsanitätstrupps Heilgehilfen und in die Wiederherstellungs- und Störungstrupps Facharbeiter in genügender Zahl eingestellt werden. Unter den für die verschiedenen Werkluftschutzaufgaben eingeteilten Gefolgschaftsmitgliedern kommt der Notbelegschaft erhöhte Bedeutung zu. In die Notbelegschaft können nur beherzte Männer eingeteilt werden, die auch während des Angriffs auf eine Schachtanlage an ihrem Arbeitsplatz verbleiben und ihre betrieblichen Aufgaben erfüllen. Grundsätzlich sind daher zur Notbelegschaft nur diejenigen Gefolgschaftsmitglieder einzuteilen, die auch im Frieden ihre Ernstfallaufgabe schon betriebsmäßig zu erfüllen haben. Für den Schutz der Notbelegschaft beim Zugriff und während der Verdunkelungsmaßnahmen im Betriebe sind daher neben den üblichen Schutzräumen zusätzliche Maßnahmen durch Schaffung splittersicherer Unterstände am Arbeitsplatz, durch Aushändigung tragbaren unabhängigem Geleuchtes und einer Gasmaske vorzusehen.

Zum Schutze der gesamten Gefolgschaft des Steinkohlenbergwerkes über Tage müssen, ebenso wie in jedem anderen Werkluftschutzbetriebe, Schutzräume hergestellt werden. Für den Werkluftschutzleiter und seine Abschnittsleiter sowie deren Stellvertreter sind die notwendigen Befehlsstände unter Flur nach Zahl der vorhandenen Werkluftschutzabschnitte einschließlich Ausweichzellen vorzusehen. Für die drei Gruppen der übertägigen Gefolgschaft müssen Schutzräume nach den bestehenden Vorschriften angelegt werden, wobei auf Steinkohlenbergwerken überwiegend ein Ausbau vorhandener Keller in Verwaltungs-, Betriebs- und Werkstättengebäuden in Frage kommen wird. Soweit Schutzräume als Sonderbauten auf Schachtanlagen errichtet werden müssen, wird die Anlage dieser neuen Schutzräume als Stollenschutzräume am billigsten durchzuführen sein. Erfahrungsgemäß hat sich schon auf verschiedenen Schachtanlagen die Anlage neuer Stollenschutzräume in alten Halden, gewachsenen Hängen oder abgeworfenen Bahnkörpern als vorteilhaft erwiesen.

Für die rechtzeitige Unterrichtung über drohende Luftangriffe sind die Steinkohlenbergwerke an das Luftschutzwarnnetz anzuschließen. Zu diesem Zweck sind im Befehlsstand des Werkluftschutzleiters Betriebsluftschutzwarnstellen einzurichten, die mit den Dienststellen außerhalb des Steinkohlenbergwerks die Drahtverbindung aufrechterhalten. Zur Weitergabe der von außen eingelaufenen Befehle und zur Vermittlung der Anordnungen des Werkluftschutzleiters im Ernstfalle sind die übertägigen Schachtanlagen mit einem weit verzweigten Fernmeldenetz auszurüsten. Der Werkluftschutzleiter muss fernmündlich seinen Stellvertreter, sämtliche Abschnittsleiter, alle Schutzräume und die Notbelegschaft an den empfindlichsten Betriebsstellen erreichen können. Auf dem gleichen Netz müssen an den Werkluftschutzleiter die Meldungen eingehen. Darüber hinaus hat der Werksbeobachter auf Steinkohlenbergwerken erhöhte Bedeutung.

II. Die Untertageanlagen.

Die Weitläufigkeit des untertägigen Grubengebäudes und seine ausschließliche Verbindung mit den Tagesanlagen durch wenige Schächte macht die Einrichtung eines besonderen Grubenluftschutzes erforderlich. Durch die Grubenluftschutzmaßnahmen muss der Betrieb unter Tage und die Grubenbelegschaft hinreichend geschützt werden.

Die Grubenschutzmaßnahmen müssen sich betrieblich, meldetechnisch und personell auf dem Schutz aller Schächte und den weiteren Schutz des übrigen Grubengebäudes erstrecken. Die bisherigen Versuche zur Feststellung der sichersten Schutzmaßnahme für den Untertagebetrieb in seiner Gesamtheit haben ergeben, dass in den meisten Fällen die Einstellung der Wetterführung und die Unterbrechung der Verbindung durch die Schächte von unter nach über Tage das beste Schutzmittel darstellen. Die Versorgung des Grubengebäudes mit frischen Wettern (d. h. frischer Luft) stellt nämlich den stärksten Gefahrenpunkt für das untertägige Grubengebäude und die dort beschäftigte Belegschaft dar, da durch den Wetterstrom Kampfstoffe auch auf das Grubengebäude einwirken können. Spreng- und Brandschäden können ebenfalls zunächst nur über Tage im Umkreis der Schächte wirksam werden, sich aber, wenn auch nur begrenzt, durch den Schacht nach unter Tage fortpflanzen. Sprengwirkungen am Schachtgerüst führen dabei zu einer Unterbrechung der maschinellen Einrichtungen für die Förderung und Seilfahrt, haben aber in der Hauptsache keine Menschenschäden unter Tage zur Folge. Brandschäden können von über Tage ebenfalls durch den Schacht nach unter Tage übergreifen, aber auch hier wird die Fortpflanzung übertägiger Brandstellen nur im einziehenden Wetterstrom, und auch dort nur begrenzt, möglich sein. Sofern Kampfstoff- und Brandschäden in der Nähe von ausziehenden Schächten wirksam werden, ist mit einer Fortpflanzung dieser Gräben gegen den Wetterstrom in das Schachtgebäude nicht zu rechnen. Hier ist im Gegenteil anzunehmen, dass die Schadensauswirkungen sich von den Schächten weg fortpflanzen..

Die betrieblichen Grubenluftschutzmaßnahmen haben sich in erster Linie darauf zu erstrecken, die Wetterführung bei einem Angriff auf die Tagesanlagen schlagartig für das Grubengebäude Stillzusetzen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die verschiedenen notwendigen Maßnahmen gleichzeitig von einer Stelle veranlasst und durchgeführt werden. Die gesamte Wetterführung des untertägigen Grubengebäudes auf Steinkohlenbergwerken wird in der Regel durch Ventilatoren über Tage in Gang gehalten, die entweder saugend wirken, d. h. die Wetter aus dem Grubengebäude aufsaugen, oder blasen wirken, d. h . die Wetter in das Grubengebäude drücken. Diese Ventilatoren sind im Ernstfalle Stillzusetzen. Sind mehrere Schachtanlagen durch gemeinsame Wetterwirtschaft unter Tage verbunden, so muss geprüft werden, ob beim Angriff auf eine einziehende Schachtanlage die Wetterführung auf allen Schachtanlagen mit Wetterverbundwirtschaft Stillzusetzen ist oder lediglich die Einstellung auf der angegriffenen einziehenden Schachtanlage genügt. Bei vollkommener Wetterverbundwirtschaft mehrerer Schachtanlagen untereinander wird sich die gleichzeitige Einstellung der Wetterführung durch Abstellen sämtlicher Ventilatoren nicht vermeiden lassen.

Die Einstellung der Wetterführung durch die einzelnen Betriebsmaßnahmen über und unter Tage zwingt, mit den während des Angriffs unter Tage zur Verfügung stehenden Wettermengen sparsam umzugehen. An sonderbewetterten Betriebspunkten muss aus grubensicherheitlichen Gründen durch die mögliche Gefahr einer Ansammlung explosiver Luftgemische ohnehin eine Unterbrechung der Arbeit stattfinden. Zu diesem Zweck sind die Bergleute der sonderbewetterten Betriebspunkte dahin zu unterrichten, dass sie im Ernstfalle bei Einstellung der Wetterführung auf ihrer Schachtanlage sich von ihren Arbeitspunkten nach vorher bestimmten Stellen im Grubengebäude zurückziehen.

Auf einzelnen Steinkohlenbergwerken mit starker Schlagwetterentwicklung oder Bildung sonstiger Stickgase im Grubengebäude (z. B. Kohlensäure) kann der Grubenluftschutz durch Einstellung der Wetterführung nicht durchgeführt werden. Gegenwärtig wird zum Schutze dieser wenigen Schachtanlagen die Einführung eines Einzelschutzes für die Grubenbelegschaft erwogen. Diesen Einzelschutz wird man durch einen beschränkten Sammelschutz an den einziehenden Schächten erhöhen können. Die Einwirkung von Gelbkreuzkampfstoffen auf den einzelnen Bergwerken unter Tage ist nicht wahrscheinlich, so dass ein Körperschutz nicht erwogen zu werden braucht.

Nach einem Angriff auf Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaues sind zur Ingangsetzung der Wetterführung und Wiederaufnahme der Förderung unter Tage und im Schacht weitere Grubenluftschutzmaßnahmen vorzusehen. Die Ingangsetzung der Wetterführung und die Zuführung von frischen Wettern nach unter Tage kann aus einem angegriffenen Schachtgelände nur erfolgen, wenn vorher eindeutig festgestellt ist, dass durch den neuen Wetterstrom Kampfstoffe nicht nach unter Tage geführt werden. Zu diesem Zweck ist durch die Gasspürer und Entgifter der übertägigen Werkluftschutzmannschaft das Schachtgebäude, besonders in der Umgebung der Schächte, sorgfältig abzusuchen und von festgestellten Eindringen von Kampfstoffen reinigen. Bei einem festgestellten Eindringen von Kampfstoffen in die Schächte sind diese durch erhöhte Frischwetter zu reinigen.

Bei Schäden durch Sprengbomben ist anzunehmen, dass die Zerstörung der Tagesanlagen und des Schachtes nicht so weit erreicht werden kann, dass eine vollkommene Unterbrechung der Verbindung nach unter Tage eintritt. In diesen Fällen muss nach Ausfall der maschinellen Schachtförderung versucht werden, auf Fahrten oder in Nebenschächten die Belegschaft ausfahren zu lassen.

Bei Bränden über Tage wird ein Einziehen der auftretenden Brandgase durch die Schächte nach unter Tage dadurch zu vermeiden sein, dass die Schachtklappen bzw. Brandtüren geschlossen bleiben und auch die Wetterführung zunächst grundsätzlich nicht in Gang gesetzt wird. Ist jedoch durch Brandbomben auch der Schachtausbau in Brand gesetzt, so muss die Brandbekämpfung nach allgemeinen bergmännischen Regeln durchgeführt werden, wobei bei eingestellter Wetterführung Brände im Schacht gleichzeitig von über und unter Tage bekämpft werden können.

Nach Beseitigung der verschiedensten Angriffsschäden wird die Wetterführung dann wieder in Gang gesetzt werden und gleichzeitig die Wiederaufnahme der Förderung an den einzelnen Abbaupunkten unter Tage beginnen. Vor der Wiederaufnahme der Förderung unter Tage haben jedoch die Abteilungsteiger zunächst zu veranlassen, dass diejenigen Betriebspunkte, aus denen die Belegschaft zurückgezogen worden ist, vorher auf das Vorhandensein von Schlagwettern oder anderen Grubengasen untersucht werden. Bei den wenigen Schachtanlagen, die infolge starker Schlagwetter- oder Stickgasentwicklung die Wetterführung während des Angriffs nicht stillsetzen können, haben die Steiger, Wettermänner und Ortsältesten außerdem noch festzustellen, ob Kampfstoffe an einzelnen Betriebspunkten unter Tage vorhanden sind. Haben diese Wetter- und Kampfstoffuntersuchungen kein Ergebnis gehabt, ist die Arbeit an allen Betriebspunkten wieder aufzunehmen.

Bei Schachtanlagen, die mit mehreren Nachbarschachtanlagen unter Tage in Verbindung stehen, kann das Grubengelände im Notfall durch besondere vorher bestimmte Fluchtwege verlassen werden. Für das Verlassen des Grubengebäudes und die Ausfahrt der Belegschaft auf einer anderen Schachtanlage haben dann die Steiger die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen und ihre Leute geschlossen auf den vorher bestimmten Fluchtwegen zu dem befohlenen Ausfahrtschacht zu führen.

Die notwendigen Betriebsmaßnahmen zur Wiederaufnahme der Arbeit unter Tage nach einer Arbeitseinstellung machen es erforderlich, dass die Weitergabe von Fehlalarmen nach unter Tage in jedem Falle vermeiden wird. Zu diesem Zweck ist der Warn- und Meldedienst unter Tage grundsätzlich in anderer Weise durchzuführen, als er nach den bestehenden Vorschriften in sämtlichen übertägigen Werkluftschutzbetrieben durchgeführt wird. Die Meldung „Fliegeralarm“ hat für den Grubenluftschutz nur als Vorwarnung zu dienen. Von dem Befehl „Fliegeralarm“ bis zum tatsächlichen Angriff auf eine Schachtanlage müssen über und unter Tage die vorbereiteten Grubenluftschutzmaßnahmen zur Einstellung der Wetterführung getroffen werden. Die wenigen Schachtanlagen, die die Wetterführung auch beim Angriff nicht einstellen können, haben dabei über Tage – mit Ausnahme der Vorbereitung einer Kompressoreneinstellung – überhaupt keine vorbereitenden Grubenluftschutzmaßnahmen zu treffen. Der tatsächliche Angriff auf die Schachtanlage bildet dann den Fliegeralarm für unter Tage. Außerdem muss die Belegschaft unter Tage auf dem vorhandenen untertägigen Fernsprechnetz zur Arbeitseinstellung und zum Verlassen vorgesetzter Betriebspunkte veranlasst werden.

Sämtliche Grubenluftschutzmaßnahmen sind personell vorzubereiten. Für die Einstellung der Wetterführung und die Unterbrechung der Arbeit unter Tage beim Angriff sowie die Schadenbeseitigung und die Arbeitsaufnahme nach dem Angriff sind Facharbeiter als Notbelegschaften einzuteilen und unter Tage Bergleute für die Ausführung dieser einzelnen Grubenluftschutzmaßnahmen zu schulen. Für die Leitung sämtlicher Grubenluftschutzmaßnahmen unter Tage ist ein besonderer Grubenluftschutzleiter zu ernennen. In der Regel wird den Posten des Grubenluftschutzleiters der Fördersteiger, Schachtaufseher oder eine andere Aufsichtsperson im Hauptfüllort auf der Hauptschachtanlage bekleiden können. Für den Grubenluftschutzleiter ist im Hauptfüllort ein Befehlsstand einzurichten, von dem Fernsprechverbindung nach über Tage sowie nach den einzelnen Grubenbauen bestehen muss. Sämtliche Grubenluftschutzmaßnahmen hat der Grubenluftschutzleiter im Einvernehmen mit dem übertägigen Werkluftschutzleiter, der für die Schadenbeseitigung an den Gebäuden verantwortlich ist, zu treffen. Auch die Wiederaufnahme der Arbeit an den einzelnen Abbaupunkten unter Tage darf vom Grubenluftschutzleiter nur im Einvernehmen mit dem Grubenbetriebsführer angeordnet werden.

 Drillwulst - Stahl042

 

Benutzerdefinierte Suche
 

Bauvorgaben

Zur Sitemap