Bei der Sicherung von Stollen oder Hohlräumen kann es vorkommen, daß eine bestehende Wasserableitung unterbrochen, bzw. versiegelt wird. Dies kann auch passieren, wenn tieferliegende Bereiche verfüllt werden und in diesem Zusammenhang zuvor keine Erkenntnisse über weitere Hohlräume und deren Verläufe vorliegen.
Die Ausgangslage:
Unter einem Grundstück verlaufen eigentlich noch standfeste Luftschutzstollen
Eine Senke ist entstanden oder ein Tagesbruch gefallen, wobei hier eine defekte Abwasserleitung oder verfaultes Wurzelwerk usw. ursächlich sein kann.
Wenn ein Stollen in dem betroffenen Bereich bekannt ist, wird dieser i.d.R. als Verursacher vermutet und dementsprechend per Aufschlußbohrung gesucht und angebohrt
Der Verdämmer wird eingebracht (blinde Verfüllung) und dabei besteht die Möglichkeit, daß dieser wegen vorhandener Luftschutztüren nur in erbohrten Bereich gelangt.
Der Verdämmer dringt in die Entwässerungssysteme ein, so daß das anfallende Wasser nicht mehr abfließen kann.
Mit dem Verschluß jeglicher Wasserableitungsmöglichkeiten und bestehenden (verbliebenen) Hohlräumen, kann sich Wasser anstauen (Vorflut)
Die Anstauung im Erdreich , bzw. Untergrund setzt sich fort. Dabei besteht die Möglichkeit, daß bis dato trockener Untergrund aufweicht und die Bodenbelastungsfähigkeit gemindert wird
Hier schematisch dargestellt - Senkungen. In der Praxis können diese auch fast unmerklich sein, bzw. im Millimeterbereich liegen. Größere Senkungen sind oftmals erkennbar durch Rissbildungen.
Zur Beurteilung, ob und in wie weit durch eine Verfüllung keine weiteren Folgeprobleme zu erwarten sind, wäre nach Möglichkeit immer eine vorherige Inaugenscheinnahme angeraten. Dabei können Beurteilung und Abschätzung anfallender Wasser erfolgen und zudem Maßnahmen gegen Aufstauen ergriffen werden.
Die Funktion von Erbstollen zu beeinflussen kann zu erheblichen und nicht zu kontrollierenden Folgeerscheinungen im Umfeld der alten Grubenbaue führen