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Wenn sich Fachleute unterhalten und dementsprechend Begriffe nutzen, die andere nicht verstehen, kommt irgendwann zwangsläufig die Situation, daß Mißverständnisse entstehen. Dies passierte im zunehmenden Maße auch im Luftschutz. Während die Architekten z.B. Deckungsgräben  konstruierten und planten, kam es gelegentlich vor, daß verwaltungsseitig in den Wochenmeldungen Bunker benannt wurden, die eigentlich keine waren. Auch heute noch werden z.B. Luftschutzstollen im Volksmund als Bunker bezeichnet. Um dem entgegenzuwirken wurden entsprechende Befehle und Anordnungen erlassen


Bezeichnung von Luftschutzräumen
Der Reichsminister der Luftfahrt weist in einem besonderen Erlaß vom 14. Juni 1944 — 41 L 42 10 Nr. 12521/44 (L In 13/3 II Ba) darauf hin, daß für die verschiedenen Arten von Luftschutzräumen bisweilen unzutreffende Bezeichnungen angewandt werden, die dazu angetan seien, die Begriffe vom Schutzwert der verschiedenen Ausführungsarten zu verwirren. In einem vom Reichsminister der Luftfahrt in Kürze ergehen¬den Erlaß über „Begriffsbestimmungen im Luftschutz" sind die nachstehend auszugsweise wiedergegebenen eindeutigen Bezeichnungen für die verschiedenen Arten von LS-Räumen festgelegt worden, die künftig im Sprachgebrauch, in der Presse, für äußerliche Hinweise durch Schilder usw. anzuwenden sind:

1. LS-Bunker:
Bombensichere LS - Raumanlage, deren Schutzwirkung durch Beton mit Schutzbewehrung erzielt wird.

2. L S - S t o 11 e n :
Bombensichere langgestreckte LS - Raumanlage unter Erdgleiche, deren Schutzwirkung durch die Stärke der Überdeckung erzielt wird.

3. LS - Keller:
Gas-, splitter- und trümmersichere LS-Raumanlage im Keller von Gebäuden.

4. LS - Deckungsgraben:
Außerhalb von Gebäuden als überdeckter Graben angelegte LS-Raumanlage, die Schutz gegen Splitter und Detonationsstoß von Bomben bietet.

5. LS-Rundbau:
Gas-, splitter- und trümmersichere LS - Raumanlage außerhalb von Gebäuden, die errichtet wird, wenn geeignete Keller nicht vorhanden sind und der Bau eines LS - Deckungsgrabens nicht möglich ist.

In dem oben genannten Erlaß wird weiter darauf hingewiesen, daß aus Gründen der Materialersparnis die in LS-Orten angebrachten Schilder „öffentlicher Luftschutzraum" für alle Arten von Luftschutzräumen bestehen bleiben können. Wo Bezeichnungen angebracht sein sollten, die einen höheren Schutzwert zum Ausdruck bringen, als dies nach den geltenden Vorschriften der Fall ist, z. B. Bezeichnung eines LS - Deckungsgrabens als LS - Bunker, sind Schilder mit entsprechenden Aufschriften sofort zu entfernen und durch vorschriftsmäßige Kennzeichnungen zu ersetzen.
 

Nachfolgend diesbezüglicher Text aus “ Der Wohnungsbau in Deutschland” , Nov. 1944

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