1936 veröffentlichte  Prof. Dr. Guido Fischer seine Abhandlung  Wehrwirtschaft, Ihre Grundlagen und Theorien, Verlag von Quelle & Meyer Leipzig. Hier wurde grundlegendes Wissen verständlich zu Papier gebracht und führt alle Maßnahmen und Vorbereitungen für einen Krieg auf. Das Buch zeigt in erschreckend trockener Weise, daß auf den totalen Krieg mit einem  reinen Angriffskrieg systematisch und sehr zielstrebig hingearbeitet wurde.  Luftschutz war nur geringfügig vorgesehen, bzw. wurde dieser am Rande erwähnt,  da dieser kontraproduktiv zu der “Wehrwirtschaft” stand. Bombensicherer Luftschutz für die Bevölkerung und für die Rüstungsarbeiter wurde  nicht einmal ins Auge gefaßt, obwohl bis auf diesen Punkt alle wehrwirtschaftlichen Eckpunkte angerissen wurden, einschließlich von Verlusten in der Bevölkerung.

Vorwort
Die deutsche Aufrüstung hat erst begonnen und hat noch viele Aufgaben vor sich. Daher können die großen Erfordernisse, welche die Wehr- und Kriegswirtschaft stellen, noch nicht erfüllt sein. Die Notwendigkeit, sich vor dem totalen Krieg der Zukunft zu schützen, verlangt aber die Ausweitung der Wehrkraft eines Volkes von der Wehrmacht auch auf die Wehrwirtschaft.
Das Ausland gibt viele Beispiele, wie dort systematisch die Wehrwirtschaft entwickelt und organisiert wird. Einige bedeutsame Beispiele sind im dritten Teil dieses Buches gezeigt. Außerdem sollen an Hand der ausländischen Entwicklung und auf Grund der Erfordernisse,
die der totale Krieg an die gesamte Wirtschaft eines Volkes stellen wird, die Grundsätze herausgearbeitet werden, die für einen wehrwirtschaftlichen Ausbau der Friedenswirtschaft notwendig sind.
Die folgenden Ausführungen sind nur als allgemeine Darstellung einer Wehrwirtschaft gedacht. Der gesamte Umfang praktischer Organisation und Überlegung der Wehrwirtschaft ist so bedeutend, daß er weit über den Rahmen eines kleineren Buches hinausgeht. Zudem wird die praktische Gestaltung der Wehrwirtschaft von den besonderen Erfordernissen eines jeden einzelnen Staates abhängen, wodurch die Wehr- und Kriegswirtschaft einen stark eigenstaatlichen Charakter erhält. Dies beweist der dritte Teil dieses Buches. Daher ist in den folgenden Kapiteln nur die große Zahl der auftauchenden Probleme und Ausgestaltungsformen kurz angeschnitten. Ihre ins einzelne gehende Vertiefung muß der praktischen Organisation und und Vorbereitung des notwendigen Staats- und Wirtschaftsschutzes überlassen bleiben. Für besonders wichtige Einzelfragen der Wehrwirtschaft wäre auch eine wissenschaftliche Tiefenforschung erwünscht, die gegebenenfalls in eigenen Monographien auch veröffentlich werden könnte. Mögen auf diese Weise dann in der deutschen Literatur Ziele und Aufgaben der Wehrwirtschaft so zahlreich und gründlich bearbeitet werden, wie dies in der Literatur des Auslandes schon längst zu finden ist.

Neuluftheim (bei München), im Juni 1936 Guido Fischer


I. Die Lehre vom totalen Krieg


1. Der totale Krieg
Der Krieg der Zukunft wird sich in Lehre und Theorie, aber auch in Gewohnheiten und Gepflogenheiten von bisherigen Kriegen wesentlich unterscheiden und ganz andere Formen annehmen. Namhafte Militärfachleute des Auslandes stellen sich Beginn und Verlauf eines zukünftigen Krieges ungefähr folgendermaßen vor.
Eine Kriegserklärung wird wohl kaum den Beginn der Kriegshandlungen einleiten. Die verschärften politischen und wirtschaftlichen Spannungen zwischen zwei Völkern werden die „drohende Kriegsgefahr“ eintreten lassen. Die gesamte Landesverteidigung an den Grenzen und im Inneren des Landes wird auf das Schärfste angespannt. Die mobilen Formationen der Wehrmacht, wie Luftwaffe, leichte Seestreitkräfte, Panzerwagenverbände des Heeres werden in Bereitschaft stehen. Eine teilweise Mobilmachung einzelner Heeres- und Flotteneinheiten wird die mobilen Formationen der Wehrmacht verstärken.
In einer solchen Fieberstimmung, die beide Völker ergreift, bedarf es nur noch eines geringfügigen Anlasses, um gleichsam die Gewehre an der Grenze von selbst losgehen zu lassen. Wichtig ist, dass in diesem Augenblick die seelische Einheit des ganzen Volkes vorhanden und einsatzbereit ist. Nur dann ist die Umstellung des ganzen Volkslebens in die Kriegsereignisse rasch und reibungslos durchführbar.
Haben dann Grenzverwicklungen oder sonst das Eigenleben des Volkes bedrohende Handlungen des Gegners den Entschluß zum Kriege geweckt, so werden bereits nach wenigen Stunden die inzwischen einsatzbereiten mobilen Formationen die kriegerischen Handlungen beginnen. Die Luftwaffe wird zum Angriff auf die politischen und wirtschaftlichen Hauptgebiete des gegnerischen Staates übergehen, um dort den Kriegswillen des Volkes zu bedrohen, den Aufmarsch des gegnerischen Heeres zu stören und die wirtschaftliche Bedarfsdeckung der feindlichen Wehrmacht zu verzögern. Panzerwagenverbände, unterstützt von motorisierten sonstigen Heereseinheiten, werden in das gegnerische Land einfallen, um möglichst tief den Heeresaufmarsch des Feindes zu beunruhigen, um auch möglichst viele gegnerische Kampfeinheiten zur Abwehr solcher Überfälle zu binden und damit dem Gegner die Freiheit seiner Entschlüsse einzuengen. Die auf wichtige Grenzgebiete eingeschossenen Fernfeuergeschütze werden mit ihren Feuerüberfällen beginnen, um an ihren Zielen die wirtschaftlichen und militärischen Zentren zu treffen und für weitere Kriegshandlungen unverwendbar zu machen. Die leichten Seestreitkräfte werden versuchen, möglichst viel von der noch nicht in Sicherheit gebrachten Handelsschiffahrt des Gegners zu erbeuten oder zu vernichten.
Aber auch zur Verteidigung des eigenen Landes wird bereits alles Notwendige bereitgestellt. Schon während der „erhöhten Kriegsgefahr“ wird der Luftwarndienst seien erweiterten Tätigkeiten aufnehmen und die aktive und passive Fliegerabwehr an den besonders bedrohten Gebieten eingesetzt. Grenzsperren werden errichtet, vorhandene Grenzschutzanlagen erweitert und ausgebaut. Abwehrstreitkräfte werden zur Bekämpfung etwa einfallender Panzerwagenverbände des Gegners in die gefährdeten Einfallgebiete gesandt, die möglichen Einfallstraßen durch besondere Verkehrssperren gesichert. Die Küstengebiete schützen sich gegen das mögliche Eintreffen feindlicher Kriegsschiffe. Die Kriegshäfen und Küstengewässer werden gesichert, die Kriegsbezeichnungen der Küsten und Fahrwasser eingerichtet. Der Stand der feindlichen Ferngeschütze und der Angriffsluftstaffel wird, soweit noch nicht bekannt, erkundet, um sie durch eigenen Fernangriffe zu stören oder zu vernichten.
So wird schlagartig die Kampfhaltung auf beiden Seiten beginnen, in der Absicht, den Gegner so schwer wie möglich von Anfang an zu schädigen, aber auch in der Absicht, durch Repressalien die Initiative im Ergreifen kriegerischer Handlungen dem Gegner nicht allein zu überlassen. Dieser erste, schlagartige Beginn des Krieges wird dabei eine Tiefenwirkung besitzen, wie sie nur durch die neuzeitliche Waffentechnik möglich ist. An die Stelle der früheren Grenzkampfzonen tritt das gesamte Staatsgebiet des Gegners mit all seinen wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Zentren. All diese Gebiete werden bereits in den ersten Stunden der kriegerischen Handlungen die volle Wirkung des Krieges in konzentriertester Form verspüren. Denn auf diesen schlagartigen Einsatz hat die lange Vorbereitung der Friedensjahre hingearbeitet. Kriegs-, Aufmarsch- und Störungspläne, die Bereitstellung von Kriegsmaterial und Munition, das Zusammenballen der Überfälle auf die politisch und wirtschaftlich wichtigen Feindgebiete, all dies wird bewusst derart eingesetzt, daß mit ihrer übersteigerten Auswirkung der ersten kriegerischen Ereignisse der daran noch nicht gewöhnte Volkswille des Gegners bereits in seiner Kriegsbereitschaft möglichst erschüttert wird.
Während dieser ersten Zeit der Überfälle werden die übrigen Teile der Wehrmacht ihre Mobilmachung möglichst rasch beenden. Die aktiven Teile von Heer und Flotte werden bereits in den auf den ersten Überfall folgenden Tagen einsatzbereit sein, die Ersatzformationen von Heer, Flotte und Luftwaffe werden aufgestellt und nach kurzer Zeit ebenfalls einsatzbereit sein. Gleichzeitig wird das gesamte Wirtschaftsleben auf die Kriegserfordernisse umgestellt, der gesamte Volkswille den neuen Bedürfnissen der kriegerischen Verwicklungen angepaßt.
Unmöglich wird es sein, bei der Technik der neuen Kampfführung alle Teile des eigenen Landes vor feindlichen Einfällen zu schützen. Es kann sogar im Einzelfall notwendig werden, bestimmte Grenzgebiete zu räumen, um die eigenen entscheidenden Kriegshandlungen zu sichern und zu stärken. Sind solche Gebietsräumungen notwendig, dann müssen alle wehrfähigen Bewohner dieser Gebiete in das Landesinnere zurückgeführt und alle für die Kriegsführung wertvollen und wichtigen Kriegs- und Wirtschaftsgeräte und Vorräte im Landesinneren gesichert werden, um dort neu verwertet zu werden.
Sollte daran gedacht werden, in den zu räumenden Gebieten im Rücken der einfallenden Gegner den Volkskrieg zu entfachen, so ist auch dafür mobilmachungsmäßig vorzusorgen. Militärisch ausgebildete Leute werden in dem zu räumenden Gebiete zurückbleiben, auch das für sie notwendige Kriegsgerät. Der Volkskrieg wird nicht ein Kampf der gesamten Zivilbevölkerung gegen den eindringenden Gegner sein. Nur Teile der zurückgebliebenen Bevölkerung werden, durch militärische Abzeichen kenntlich gemacht, aktiven und passiven Widerstand leisten und den eigenen Truppen alles Wissenswerte über die Feinbewegungen mitteilen.
Inzwischen ist der Aufmarsch der eigenen Wehrmacht beendet, haben vielleicht auch bereits die ersten größeren kriegerischen Auseinandersetzungen mehr oder weniger entscheidender Art stattgefunden. Kriegshandlung reiht sich an Kriegshandlung, unterbrochen durch mehr oder weniger lange Gefechtspausen, um die eigene Gefechtskraft neu aufzufüllen, das gewonnene oder neuzubeziehende Operationsgebiet auszubauen, neue Gefechtsstellungen und Kampfgebiete mit neuen Gefechtsschwerpunkten zu bilden. Die außerordentlichen Anstrengungen werden die kämpferische Truppe körperlich und seelisch bedrücken. Tote und Verwundete erschüttern die Kampfverbände genau so wie die Heimat. Siege werden vorübergehende Begeisterung auflodern lassen, Niederlagen und Verluste niederdrückend wirken. Jetzt ist es wichtig, daß alle Teile des ganzen Volkes die Bedeutung des Krieges richtig erkannt haben, daß alle die seelische Kraft besitzen, auch vorübergehende Not auf sich zu nehmen. Die seelische Stärke des Volkes hat in tiefen Augenblicken auf die kämpfende Truppe zurückzustrahlen, Truppenersatz und Heimat müssen mit gleicher Entschlossenheit den Kampfwillen der bereits im Feuer gestandenen Truppe unterstützen.
Bei solch ungeheuerlicher Beanspruchung des ganzen Volkes durch die kriegerischen Ereignisse und Auswirkungen im gesamten Staatsgebiet muß von Anfang an erstrebt werden, den kriegerischen Entscheid möglichst rasch zu finden. Mit der längeren Dauer des Krieges wächst die Not des Volkes und die Einheit des Volkwillens wird gefährdet. Die Kampfverluste wirken besonders in der Heimat niederdrückend, die aus den zu räumenden Gebieten zurückflutenden Volksteile lassen die Not der Kriegszeit auch in den bisher weniger bedrängten Gebieten sichtbar werden. Die notwendige Umstellung der Wirtschaft auf den Kriegsbedarf läßt Störungen und vorübergehenden Mangel nicht immer vermeiden. Die Verluste an Menschenleben und Wirtschaftsgütern durch die Überfälle feindlicher Flieger und durch Fernbeschießungen zermürben den Volkswillen. Nur ein harter und geschulter Volkswille wird die tiefe Krisenstimmung überwinden können. Die Feindpropaganda wird versuchen, die jetzt etwa auftretenden ersten Schwächen der Volkseinheit auszunutzen. Gerüchte und falsche Meldungen wollen das Vertrauen des gegnerischen Volkes untergraben. Neue Fliegerangriffe sollen etwa eingerissenen Kleinmut noch weiter verbreiten und vertiefen. Je länger ein Krieg der Zukunft dauert, desto gefährlicher werden all diese aus dem Volksinnern heraus entstehenden Gefahren. Je rascher jedoch die kriegerischen Handlungen dem Kriegsentscheid zugeführt werden können, desto leichter sind diese Gefahren zu bannen. Eine starke Konzentration aller kriegerischer Handlungen ist daher notwendig.
Diese bis aufs höchste gesteigerte Konzentration aller kriegerischen Handlungen, die von beiden Gegnern aufgebracht und gegeneinander eingesetzt wird, verlangt den Einsatz des gesamten Volkes. Die früher mögliche Trennung zwischen kämpfender Truppe und Zivilbevölkerung, zwischen Front und Heimat läßt sich nicht mehr aufrechterhalten. Der frühere Krieg zwischen der beiderseitigen Wehrmacht hat sich in den Krieg zwischen den beiden Völkern verwandelt. Es ist der totale Krieg eines ganzen Volkes gegen ein ganzes anderes Volk. Der totale Krieg wird nicht mehr getragen und ausgefochten vom Soldaten allein, auch der Arbeiter in der Fabrik, der Bauer auf dem Felde und die Mutter bei ihren Kindern ist an ihm wesentlich beteiligt.
Diese notwendige Einheit des Einsatzes eines ganzen Volkes im totalen Krieg der Zukunft wirkt sich auch unmittelbar auf die kriegerischen Handlungen zwischen den kämpfenden Truppen aus. Die seelische Haltung der Heimat und der Ersatzmannschaften bestimmt den Kampfgeist und Kampfwert der Truppe bei den folgenden kriegerischen Handlungen. Der ungeheure Material- und Munitionsverbrauch muß von der eigenen Wirtschaft in genügenden Mengen und möglichst rasch ausgeglichen und neue Bestände müssen bereitgestellt werden. Können beide Aufgaben gut gelöst werden, dann sind die weiteren Entschlüsse über die kriegerischen Handlungen der kämpfenden Truppe nicht durch die sonst unausbleiblichen Sorgen belastet. Stößt dagegen die Lösung dieser beiden Aufgaben auch nur auf teilweise Schwierigkeiten, dann ist die Freizügigkeit der kriegerischen Entschlüsse gelähmt.
So stellt der Krieg der Zukunft drei Aufgaben, die jede für sich, aber alle gleichzeitig gelöst werden müssen: Die der Wehrmacht und des Feldherrn, die kriegerischen Handlungen erfolgreich zu gestalten und zu vollenden; die des Volkes und seiner politischen Führung, die seelischen Kräfte zu stärken und über die Kriegsnot hinwegzuführen, und die der Wirtschaft, jeden Bedarf der kämpfenden Truppe und des ganzen Volkes soweit wie möglich reibungslos zu befriedigen und damit die Kampfkraft der Truppe und den Kriegswillen des Volkes zu erhalten.
Die erste Aufgabe wird gelöst werden, wenn die Wehrmacht genügend stark ist, wenn alle wehrfähigen Männer eines Volkes im Waffengebrauch ausgebildet sind und die Truppe selbst alle technischen Hilfsmittel des neuzeitlichen Kampfes besitzt. Diesen zu meistern, muß die militärische Führung gelernt haben. Die Technik des kommenden Krieges wird noch viel fühlbarer werden als im vergangenen Weltkrieg. Die viel größere Feuerkraft der neuzeitlichen Truppenverbände verlangt einen großen Einsatz jeglichen Kriegsmaterials, von der automatischen Schnelladepistole angefangen bis zu den Schnellfeuergeschützen aller Art und den mannigfachen Hilfsgeräten des Infanterie- und Artilleriekampfes. Ein riesiger Munitionsverbrauch wird neben dem Materialverschleiß eintreten. Daher muß die kämpfende Truppe über genügend Waffen- und Munitionsreserven verfügen, um nicht durch einen vorübergehenden Mangel gehemmt zu sein. Die Abwehr der modernen Geschütz- und  Geschoßwirkungen der Panzerwagenverbände und Flieger verlangt neue technische Einrichtungen und Spezialgeräte. Die notwendige, rasche Beweglichkeit der Truppe erfordert die Ausnutzung aller neuen technischen Transport- und Verkehrsmöglichkeiten. Fahrzeuge und Treibstoffe werden in großer Menge im Kriege der Zukunft gebraucht.
Über all dieser Technik aber steht der Mensch. Jeder Soldat und jeder militärische Führer  muß die Technik beherrschen, muß aber auch über ihr stehen und ihren jeweiligen Einsatz bestimmen. Jeder muß daher die Technik der ihm anvertrauten Waffen und Kriegsgeräte verstehen, ja noch mehr, er muß auch genügend technische Fähigkeiten besitzen, um eintretende technische Störungen an seinen Waffen und Geräten während der Gefechtspausen,
ja sogar während des Kampfes selbst wieder zu beseitigen. Ein großes Maß technischen Könnens und technischer Disziplin muß daher jeder im technischen Krieg der Zukunft aufbringen können. Die hohe Feuerkraft der modernen technischen Kriegsmittel zwingt die kämpfende Truppe möglichst weit auseinanderzuziehen und jeden Schutz des Geländes auszunutzen. Dies bedingt wieder, die Verantwortung und die Entschlußkraft aller Unterführer und jedes einzelnen Mannes bis aufs letzte zu steigern.
Die zweite Aufgabe des totalen Krieges ist, die seelische Haltung des ganzen Volkes zu kräftigen und zu heben und über alle Kriegsgeschehnisse hinwegzuführen. Ein einheitlicher Verteidigungswille muß das ganze Volk beseelen, Männer und Frauen und Kinder. Dies ist Aufgabe der Volks- und Staatsführung und der eigenen Propaganda. Sie muß die Volksstimmung so lenken und beeinflussen, daß alle günstigen Ereignisse freudig aufgenommen und gewürdigt werden, alle ungünstigen Ereignisse in ihrem richtigen Ausmaß zwar erkannt, aber nicht überschätzt werden. Wichtig für diese seelische Führung des Volkes ist das jederzeitige Hochhalten der Wahrheit. Zwar kann nicht alles und auch nicht sofort dem Volke mitgeteilt werden, aber die Wahrheit zu verschweigen ist gefährlich, da dies sonst der Feindpropaganda Einsatzmöglichkeiten gibt und das Aufkommen der Unzufriedenheit in den eigenen Reihen erleichtert. Wichtig ist zur Verhinderung solcher Unzufriedenheit, daß die notwendigen Kriegseingriffe alle gleichmäßig treffen, daß niemand sich Vorteile oder Sonderrechte erschleichen kann. Auch eine etwa einsetzende Wirtschaftsnot muß von allen in gleichem Ausmaße getragen werden. Haben alle im Volke gleiche Sorgen und gleiche Not zu teilen, dann wird die Einsicht des Volkes viel weniger zerrissen, wie wenn Bevorrechtigte Nichtbevorrechtigten irgendwo gegenüberstehen und diese dann Neid und Mißgunst kennenlernen. Aufgabe der eigenen Propaganda ist daher, stets das einheitliche Fühlen und Wollen des ganzen Volkes nicht nur vorzutäuschen, sondern zu verwirklichen.
Die Propaganda muß sich aber auch der gegnerischen Propaganda erwehren. Diese wird versuchen, alle Schwächen der eigenen Propaganda auszunützen, die unterschlagene Wahrheit durch Gerüchte verzerrt ans Licht zu bringen. Die eigene Propaganda muß sich daher ängstlich bemühen, alle diese Schwächen zu vermeiden und der Feindpropaganda keinerlei Einsatzpunkte zum Angriff zu geben. Sie muß aber auch alle charakterlichen Verschiedenheiten des eigenen Volkes genau beurteilen können, um dem auch hier möglichen Einsatz der Feindpropaganda von Anfang an geschickt entgegenzutreten. Alle sozialen Spannungen, stammliche und konfessionelle Gegensätze müssen beachtet werden. Falsch wäre es, diese bestehenden Unterschiede durch eine zentralisierte Einheit ersetzen zu wollen. Damit werden die Unterschiede nicht überwunden. Werden irgendwelche Wirkungen der Feindpropaganda im eigenen Volke erkannt, dann hat aktiv die eigene Propagandaabwehr einzusetzen. Die Quellen der Feindpropaganda müssen zum Zerliegen gebracht werden., die Tendenzen der Feindpropaganda sind als solche jedem deutlich zu machen, damit die im eigenen Volksleben nicht wirksam werden.
Die dritte große Aufgabe des totalen Krieges der Zukunft ist die zweckmäßige Wirtschaftsführung in der Kriegszeit und die richtige Vorbereitung darauf. Auch wenn der Krieg nicht allzulange dauern sollte, was aber nicht vorhersehbar ist, wird der Munitions- und Materialverbrauch so groß sein, daß er unmöglich durch eine Vorratshaltung und die normale Weiterproduktion allein befriedigt werden kann. Vielmehr müssen alle verfügbaren Wirtschaftskräfte des Volkes herangezogen werden, um den wirtschaftlichen und technischen Bedarf zu sichern.
Diese Aufgabe kann von der Wirtschaft nur unter erschwerenden äußeren Einflüssen erfüllt werden. Die moderne Kampftechnik weiß auch durch Fliegerangriffe und Fernfeuerüberfälle das ruhige Arbeiten der Heimat zu stören. Trotzdem ist die Bedarfsdeckung der Wirtschaft und sind die Produktionsvorgänge so genau und sicher wie in Friedenszeiten auszuführen. Denn nur auf diese Weise läßt sich das sichere Funktionieren allen Kriegsgerätes gewährleisten. Neben der unter so erschwerten Verhältnissen notwendigen Versorgung der kämpfenden Truppe mit allem nötigen Wehrmachtsbedarf muß aber auch die Zivilbevölkerung mit dem für sie Notwendigen versorgt werden, um den Kriegswillen des Volkes nicht zu gefährden. Nicht immer wird sich dabei erreichen lassen, daß bestimmte Werke nur für den Zivilbedarf und andere nur für den Wehrmachtsbedarf arbeiten. Vielmehr werden oft beide von einem Werk befriedigt werden müssen. Dies stellt daher eine erhöhte Anforderung an die Organisationskraft der Wirtschaft.
Die gesamte Wirtschaft muß all ihr Können, ihr ganzes Organisationsgeschick, ihre sämtlichen Rohstofflager, Maschinenausstattungen und Verkehrsmöglichkeiten einsetzen, um diese schwierige Aufgabe zu lösen. Sie muß aber auch ihre Verbindungen mit dem Auslande ausnützen, um zusätzliche Wirtschaftshilfe aus den neutralen Staaten zu erlangen, um damit die heimatliche Widerstandskraft zu stärken. So ist die Wirtschaft eine wichtige Voraussetzung und Hilfe für die kämpfende Truppe und für das ganze Volk.
Die Wirtschaft benötigt auch in den Kriegszeiten die für sie leistungswichtigen Roh- und Hilfsstoffe , die Bevölkerung ihre Lebensmittel, Kleidung und sonstigen täglichen Bedarfsgegenstände. Erschwert wird die hierfür nötige reibungslose Bedarfsdeckung aber, da gleichzeitig eine entsprechende Bedarfsdeckung der kämpfenden Truppen notwendig ist, die im Kriege viel mehr verbraucht als in Friedenszeit. Der Material- und Verpflegungsnachschub der kämpfenden Truppe muß ungehindert neben der Material- und Verpflegungsversorgung der Heimat vor sich gehen. Diese doppelte organisatorische Belastung des gesamten Verkehrsnetze eines Volkes wird aber auch weiterhin noch erschwert, weil gleichzeitig auch die militärischen Truppenverschiebungen hinzutreten, die ebenfalls eine vordringliche Aufgabe für die Verkehrsbewältigung sind, während gleichzeitig der Feind die Verkehrsanlagen zu zerstören versucht.
Für die Bedarfsdeckung von Wehrmacht und Heimat kann aber nicht einmal auf die gesamte Wirtschaft des Volkes zurückgegriffen werden. Teile des eigenen Gebietes müssen aus kriegerischen Gründen geräumt werden, andere Teile liegen unter dem Störungsfeuer des Feindes. Auch die scheiden für die eigene Bedarfsdeckung aus. Nicht nur die in den so bedrohten Gebieten gelegenen Industrien sind nicht verwertbar, diese ganzen Gebiete sind auch nicht zur Lagerhaltung und Vorratswirtschaft heranzuziehen. Liefern diese besonders gefährdeten Gebiete zudem wichtige Rohstoffe, so wird sich die dann leicht eintretende Stockung der Wirtschaft doppelt unangenehm fühlbar machen.
Eine solche Gefährdung und mögliche Räumung ganzer Gebietsteile des heimatlichen Raumes wird aber je nach der Gegnerschaft zu einem anderen Volke immer sich wieder anders auswirken. Daher ist es nicht gleichgültig, von welcher Grenze her der Angriff droht, mit welchem Nachbarvolk kriegerische Verwicklungen erwartet werden müssen. Entsprechend ist die Einsatzmöglichkeit der übrigbleibenden Wirtschaftsteile verschieden zu gestalten und zu werten. Erhöhte Aufgabe und Pflicht dieser ungefährdeten Gebiete wird es sein, den Ausfall der übrigen Teile wettzumachen und auszugleichen.
Gelingt es der Wirtschaft nicht, alle notwendigen Wehrmachtsgeräte, Waffen, Munition, Kleidung und Nahrung für die kämpfende Truppe rechtzeitig und in genügender Menge entweder selbst herzustellen oder im Austausch mit anderen Produkten im Außenhandel von dritten Staaten herbeizuschaffen, dann ist die Schlagkraft der neuzeitlichen Wehrmacht mit ihrer hohen Technisierung gefährdet. Das Ausmaß des richtigen Arbeitens der Wirtschaft bestimmt daher die Beweglichkeit der Heerführung. Umgekehrt wird diese in ihren Entschlüssen auf die Wichtigkeit bestimmter Wirtschaftsgebiete zur Versorgung des Eigenbedarfs Rücksicht nehmen und diese besonders schützen und sichern müssen.
Die Wirtschaft kann aber ihre Aufgaben in einem zukünftigen Kriege nur lösen, wenn sie von allen Gebieten geistigen und volklichen Wissens jederzeit unterstützt wird. Die Technik wird darauf bedacht sein müssen, die maschinellen Einrichtungen der Industrie und ihre Erzeugnisse so zu gestalten, daß sie jederzeit auch kriegsverwendbar sind. Chemie und Physik haben sich bereits in ihrer Friedenswirtschaft darauf einzustellen, jederzeit auch den Kriegsbedürfnissen gerecht zu werden und die heimatliche Wirtschaft vom Ausland möglichst unabhängig zu machen. Die Geographie hat mit ihren Nebengebieten dafür zu sorgen, daß alle vorhandenen Wirtschaftsmöglichkeiten des eigenen Landes ausgenutzt werden können, daß die Verteidigung der Heimat zweckmäßig gestaltet wird, daß Kartenwesen und Feldfunde stimmen, daß die Wehrmeteorologie entwickelt wird. Die Rechtsgestaltung hat so zu sein, daß durch Wehrrecht und Wehrstrafrecht ein ungehindertes Arbeiten von Wehrmacht und Wirtschaft möglich ist, daß auch die notwendigen Umstellungen des ganzen Wirtschaftslebens in den Kriegsdienst reibungslos durchgeführt werden können. Die Politik und Staatsführung muß schließlich auch eine einheitliche Volksstimmung und seelische Stärkung des Volkswillens bedacht sein, muß eine vollständige Abschließung vom Auslande im Kriegsfalle verhindern, damit die wirtschaftlichtechnische Bedarfsdeckung von Wehrmacht und Volk aus den eigenen Kräften mit Unterstützung neutraler Staaten möglich ist.
Die Bewältigung der dreifachen Aufgabe, die der totale Krieg verlangt, die Heeresführung, die Volksführung und die Wirtschaftsführung, fordert eine einheitliche Leitung im Kriegsfalle. Der Wille eines einzigen, verantwortlichen Führers, der zugleich die kriegerischen Ereignisse bestimmend gestaltet und beeinflusst, ist allein entscheidend für den gesamten kriegerischen Einsatz des Volkes und der Wirtschaft in all ihre Einzelteilen. Ein Dualismus zwischen militärischer und ziviler Befehls- und Verwaltungsgewalt muß vermieden werden. Der totale Krieg, der das gesamte Volk zum Träger des Kriegswillens und der Kriegshandlungen, aber auch zum gemeinsamen Träger aller Not macht, verlangt den geschlossenen Einsatz aller seelischen und wirtschaftlichen Kräfte, über die ein Volk verfügt. Dieser planmäßig und zentral gesteuerte Einsatz wird aber nur wirksam, wenn ein einheitlicher Wille die gesamte Leistung beseelt.
Der totale Krieg der Zukunft führt wieder in die Anfangszeiten der Kriegsführung zurück. Zu Zeiten der Vorfahren war der ganze Volksstamm in den Krieg verwickelt, alle streitbaren Männer mit ihren Frauen und Kindern. Das gesamte Volksvermögen an Feld und Haus und Familienbesitz war zum Kriegseinsatz geworden. In späterer Zeit beschränkte sich die Kriegswirkung auf die Schlacht zwischen Söldnerheeren, die von den Fürsten und Kabinetten geworben waren, auf die Kriegslasten durch besondere Steuern und Requisitionen für die sonst vom Krieg verschonte Zivilbevölkerung. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im vergangenen Jahrhundert hat dann bereits die Kriegswirkung wieder schicksalshaft auf das gesamte Volk verteilt, eine jede Familie war mit Freud und Leid an die Kriegsgeschehnisse gebunden. Der totale Krieg der Zukunft aber wird auch wieder die Wirtschaftsgeschicke des ganzen Volkes neben der Schicksalsverbundenheit aller Menschen mit dem Kriege verbinden. Nicht nur das Eigentum des einzelnen, auch seine Gesundheit und sein Leben sind überall durch die Kriegsereignisse bedroht. Wirtschaftliche Sorgen der Nahrungs- und sonstigen Bedarfsdeckung werden das ganze Volk belasten. Die Wirkung des Krieges hat sich wieder von der kämpfenden Truppe auf das ganze Volk ausgeweitet, der Krieg mit all seinen Sorgen und Mühen verlangt aber auch den notwendigen, geschlossenen Willen des ganzen Volkes, sein Geschick und seinen Boden gemeinsam und einheitlich zu verteidigen. Der totale Krieg der Zukunft wird wieder, wie in altvergangenen Zeiten, ein Krieg des ganzen Volkes gegen ein ganzes anderes Volk sein.


2. Wehrwillen

Der Krieg der Zukunft ist der totale Krieg, der das ganze Volksleben in all seinen Einzelteilen berührt, der an keinem im Volke vorübergeht. Notwendig ist daher, daß jeder im Volke das Antlitz des totalen Krieges zu schauen erlernt, damit er nicht, wenn es plötzlich in Kriegsgefahr drohend vor ihm auftaucht, davor zurückschreckt und gelähmt wird. Der Krieg der Zukunft berührt einen jeden, daher ist das Wehrwillen nicht mehr eine Sonderaufgabe für den Berufssoldaten allein, sondern ein Willen für alle. Wehrwillen ist heute für einen jeden einzelnen notwendig.
Es genügt nicht die militärtechnische Ausbildung eines jeden Wehrfähigen im Volke, ein jeder muß auch das notwendige geistige Wehrwillen besitzen. Diese geistige Wehrerziehung wird im Auslande durchwegs in drei Hauptabschnitte eingeteilt, die am besten als Wehrkunde, Wehrlehre und Wehrwissenschaft bezeichnet werden.
Die Wehrkunde umfaßt den grundlegenden Unterricht geistiger Wehrerziehung. Sie wird an die heranwachsende Jugend im Rahmen des allgemeinen Schulunterrichtes und in den freiwilligen oder staatlichen Jugendverbänden erteilt. Die Wehrkunde zeigt zunächst den Aufbau der eigenen Wehrmacht, ihre Dreiteilung in Landheer, Flotte und Luftwaffe, Aufbau und Gliederung der einzelnen Wehrmachtsteile, die Uniformierung mit ihren Rangabzeichen und Waffenfarben. Sie geht dann noch weiter und schildert die Hauptwaffengattungen des Heeres, die wichtigsten Schiffsarten der Flotte und die wichtigsten Flugzeugtypen, Panzerwagen, schweren Geschütze usw. Schließlich will sie auch einen Einblick in die moderne Kampfesweise der einzelnen Waffenarten geben. Durch Kriegs- und Manöverschilderungen wird diese Kampfdarstellung lebendig gestaltet und teilweise auch durch Lichtbilder und Lehrfilme veranschaulicht.
Einen weiten Rahmen nimmt in der Wehrkunde die Darstellung früherer Kriege und Kriegsformen ein. Die Geschichte wird zur Wehrgeschichte erweitert. Die Kampftechnik des Altertums und des Mittelalters wird neben der Kampftechnik der letzten Jahrhunderte erklärt. Dabei wird immer mehr das volkliche Eigenleben in den Mittelpunkt aller Betrachtungen gestellt, alle Geschichts- und Kampfhandlungen mit der eigenen Volksentwicklung in Verbindung gebracht. So soll der Jugendliche von Anfang an in dem Bewußtsein erzogen werden, selbst mitverantwortlich für die weitere Gestaltung des eigenen Volkslebens zu sein. Um den Jugendlichen dabei ein anfeuerndes Beispiel zu geben, werden Erzählungen und Lieder von Heldentaten, Lebensbeschreibungen berühmter Staatsmänner und Feldherren in den wehrkundlichen Unterricht aufgenommen.
In vielen Staaten ist dabei die Wehrkunde kein eigenes Schulfach für diese Altersstufe, sondern nimmt nur einen breiten Rahmen im allgemeinen Geschichts-, Kultur- und Anschauungsunterricht ein. Manche Staaten ergänzen diese geistige Wehrkunde durch eine praktische Wehrkunde. Die Jugend lernt die einfachen Grundbegriffe des Wehrsports kennen. Kartenlesen, Geländeausnutzung, Besuch von Kasernen, Exerzierplätzen, wenn möglich, Besuch von Kriegsschiffen, Flugplätzen usw. reihen sich an.
Die Wehrlehre baut entweder auf die Wehrkunde der vorausgehenden Altersstufen auf oder ist bei Staaten, welche die Wehrkunde nicht besonders im Rahmen des allgemeinen Schulunterrichtes entwickelt haben, für sich gestellt. Im Gegensatz zur Wehrkunde wendet sich die Wehrlehre an die bereits im Berufsleben stehende Jungmannschaft des Volkes und an die älteren Jahrgänge der höheren Schulen. In der Wehrlehre wird der Inhalt der Wehrkunde jetzt systematisch und zielbewußt dargestellt, daneben werden auch die Verhältnisse der benachbarten Staaten gezeigt. Auch werden die wehrgeographischen und geopolitischen Fragen behandelt, um die Beziehungen zu den einzelnen Nachbarvölkern richtig einschätzen zu können.
Das Wesen des Krieges wird in der Wehrlehre stärker herausgearbeitet. Die militärischen, politischen, wirtschaftlichen und seelischen Einflüsse eines neuen Krieges auf das ganze Volk werden gezeigt. Je nach der Struktur eines Staates wird daneben die aktive und passive Luftabwehr mit der Zivilbevölkerung geübt oder auch die sonstige militante Verteidigung des Landes durch seine Zivilbevölkerung geistig und materiell vorbereitet. Die Beschäftigung mit den einzelnen Wehrmachtsteilen läßt deren Kampfeseigenart erlernen. Das Zusammenwirken mit anderen Waffenarten, die Ergänzung der Wehrmachtsteile im Kriegsfalle und die Regelung des Nachschubs werden gelehrt. An den höheren Schulen werden bei manchen Staaten die chemischen und physikalischen Grundbegriffe einer modernen Kriegsführung durchgesprochen und geübt, so daß ihre Kriegsanwendung nicht nur mechanisch erfolgen, sondern in ihren Zusammenhängen auch erkannt werden kann.
In verschiedenen Staaten nimmt dabei die praktische Wehrausbildung für diese Altersstufen der Bevölkerung einen breiten Rahmen ein. Die sogenannte vormilitärische Jugendausbildung erstreckt sich im Rahmen der freiwilligen oder staatlichen Jugend- und Milizverbände und in den Stufen der höheren Schulen bereits auf alle notwendigen Ordnungsübungen am Exerzierplatz und im Gelände, greift auf die wehrsportliche und einfache infanteristische Waffenausbildung über, um schließlich sogar in einzelnen Staaten die Kursteilnehmer der höheren Schulen zum Reserveoffizier vorzubereiten.
Diese praktische Ausbildung der Wehrlehre in der Vormilitärzeit wird in manchen Staaten durch eine Weiterbildung nach der Militärzeit ergänzt. Der Fortschritt der technischen Waffen und Materialentwicklung wird den darin geschulten Spezialsoldaten weiter vermittelt, so daß eine milizähnliche Weiterschulung in den Spezialwaffen erreicht wird. Manchmal kann dabei bereits der Versuch erkannt werden, diese Weiterbildung besonderen militanten Verbänden zu übertragen.
Das dritte und letzte Glied im Aufbau des gesamten Wehrwillens ist die Wehrwissenschaft. Sie ist zunächst der berufsmäßigen Militärausbildung der Unteroffiziere und besonders der Offiziere vorbehalten, außerdem als mehr oder weniger ausgeprägtes Unterrichtsfach an den Hochschulen und höheren Schulen zu finden, die dort die wirtschaftlichen, technischen, chemischen, physikalischen, geopolitischen und wehrrechtlichen Sonderfragen einzeln behandeln und die angehenden Lehrer der Volks- und Mittelschulen wehrkundlich schulen. Teilweise ist dieser wehrwissenschaftliche Unterricht der Hochschulen auch zu Arbeitsgemeinschaften zwischen den wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Forschungsstellen und den entsprechenden militärischen Einrichtungen erweitert.

Da der Aufbau und der Umfang der Wehrwirtschaft in den verschiedenen Staaten stark voneinander abweichen, in Deutschland selbst aber erst wenige Ansätze einer geschlossenen Wehrwirtschaft zu finden sind, so sei ein Entwurf gebracht, den im Sommer 1934 das damals noch bestehende wehrpolitische Amt der NSDAP systematisch zusammengestellt hat.
Danach soll die Systematik der Wehrwirtschaft folgendermaßen aussehen:

I.  Lehre vom Wesen und der Führung des Krieges.
 

1. Wesen des Krieges, Wehrphilosophie und Wehrvölkerrecht
 

2. Kriegsführung, und zwar
a) Gesamtkriegsführung,
b) politische Kriegsführung,
c) militärische Kriegsführung,
d) wirtschaftliche Kriegsführung,
e) seelische Kriegsführung.
 

3. Wehrgeschichte, und zwar
a) Geschichte des Wehrwesens,
b) Kriegs- und Heeresgeschichte.
 

4. Wehrgeographie mit ihren Nebenwissenschaften, Wehrgeologie und Wehrmeteorologie
und ihren praktischen Anwendungen, Kartenwesen und Feldfunde.

 

II. Die Lehre von den Wehrmitteln.
A. Lebendige Wehrkraft.
1. Wehrethik, Wehrpsychologie, Wehrbiologie.
2. Wehrerziehung, Wehrseelsorge, Wehrrechtswesen.
3. Wehrstaatsrecht und Wehrverfassung.
4. Ausbildung, Organisation und Verwaltung der Wehrmacht.
5. Wehrhygiene, Wehrsanitäts- und Wehrveterinärwesen
 

B. Materielle Wehrkraft


1. Wehrtechnik
a) Waffenwesen,
b) Verkehrswesen,
c) Nachrichtenwesen,
d) Wehrbau- und Wehrpionierwesen.


2. Wehrphysik.


3. Wehrchemie.


4. Wehrwirtschaft.
a) Landwirtschaft,
b) Industrie und Handel,
c) Geldwirtschaft.


In diesem Vorschlag sind Ausbildungsgebiete zusammengefaßt, die teilweise der militärberuflichen Schulung allein überlassen bleiben müssen, die teilweise aber auch zur wehrwissenschaftlichen Ausbildung weiter Zivilberufskreise notwendig sind, um die seelische Schulung der führenden Kreise des Volkes und damit auch die notwendigen Spezialkenntnisse , die eine moderne Kriegsführung benötigt, in den einschlägigen Berufskreisen geweckt und gefördert werden.
Der totale Krieg erfaßt das gesamte Volksleben. Daher ist es auch nicht mehr zulässig, daß der Berufssoldat allein sich mit den einschlägigen Fragen der Wehrwissenschaft beschäftigt. Er muß für die Gebiete der Kriegsführung und der Kriegstechnik besonders geschult werden, es muß die Wehrmacht auch ihre Spezialisten für alle anderen Sondergebiete der neuzeitlichen Kriegsführung heranbilden. Sie benötigt hier aber die Mitarbeit sämtlicher verantwortungsbewußten Teile eines Volkes. Damit diese aber an dieser so wichtigen Aufgabe mitarbeiten können, damit sie das notwendige Verständnis für die besonderen militärischen Belange, die der totale Krieg an alle Berufskreise und Wissenschaftszweige stellt, aufbringen können, ist ihre wehrwissenschaftliche Spezialausbildung notwendig.
Besonders wichtig sind hier Wehrpsychologie und Wehrerziehung, Wehrgeschichte und Wehrgeographie, Wehrrecht, Wehrsanitäts- und Wehrveterinärwesen, Wehrphysik und Wehrchemie, Wehrtechnik und Wehrwirtschaft.
Die Wehrpsychologie und Wehrerziehung ist besonders für die kommenden Volkserzieher notwendig. Diese Fächer sollen zeigen, wie das Verständnis für Wehrkunde und Wehrlehre in allen Volkskreisen geweckt, wie die Volkskraft zur Landesverteidigung gepflegt und gehoben werden kann. Wehrpsychologie und Wehrerziehung ist aber auch für jeden Beamten erforderlich, damit er in verantwortungsbewußter und zielstrebiger Form seine staatsbürgerlichen Pflichten in der Leitung der ihm anvertrauten Volkskreise erfüllen kann. Daß Wehrpsychologie und Wehrerziehung auch für die militärischen Führer wichtig sind, braucht nicht besonders erwähnt zu werden.
Wehrgeschichte und Wehrgeographie müssen von all denen gründlich beherrscht werden, die irgendwelchen wehrkundlichen Unterricht an Jugendliche oder Erwachsene zu erteilen haben. Denn die sollen die allgemeinen Grundlagen der Wehrkunde und Wehrlehre geschichtlich und erdkundlich begründen können, damit die Überzeugungskraft ihrer Darstellungen anwächst. Wichtig sind diese beiden Gebiete aber auch für jeden, der an der Gestaltung des Volksgeschickes irgendwie verantwortlich mitarbeitet. Denn aus den Beispielen der Geschichte und aus den geopolitischen Verhältnissen können leicht Folgerungen auf die kommenden Ereignisse gezogen werden.
Das Wehrrecht mit seinen Hauptgebieten, dem Wehrstaatsrecht, dem Wehrstrafrecht und dem neuentwickelten Wirtschaftsrecht gilt nicht nur für den berufsmäßigen Soldatenstand, sondern auch für alle durch den totalen Krieg betroffenen Volkskreise. Damit hat sich mit dem Wehrrecht nicht nur der Militärbeamte zu befassen, sondern jeder, der im Rechts- und Wirtschaftsleben steht. Das Wehrrecht muß jederzeit die Möglichkeit geben, alle Entscheidungen, die ein drohender totaler Krieg notwendig macht, rasch und reibungslos verwirklichen zu können. An dieser Umstellung zum Kriege werden neben dem Berufssoldaten alle Rechtswahrer des Volkes mitzuarbeiten haben, so daß sie auch jederzeit wissen müssen, welche Aufgaben ihrer harren und wie sie diese zu meistern haben.
Das Wehrsanitäts- und Wehrveterinärwesen gehört zur Sonderausbildung des Ärztestandes. Hat schon in früheren Kriegen das Zusammenballen großer Waffen und deren Umstellung auf eine andere Lebens- und Ernährungsform besondere Aufgaben dem Arzt gestellt, die dieser neben seiner Hilfeleistung für die im Kampf verwundeten zu erfüllen hatte, so erweitert der totale Krieg diese Aufgaben noch ganz beträchtlich. Die gesamte Bevölkerung ist am Kriege beteiligt, wird daher direkt oder indirekt die Folgen des Krieges an Leib und Gesundheit verspüren. Erinnert sei nur an die Wirkungen der modernen technischen und chemischen Kriegsführung an der Front und im Landesinneren. Sich rechtzeitig mit den dadurch bedingten Sonderaufgaben betraut zu machen, ist Aufgabe des Wehrsanitäts- und Wehrveterinärwesens.
Wehrphysik und Wehrchemie haben alle neuzeitlichen Errungenschaften der Wehrmacht und ihrer Kriegsführung zur Verfügung zu stellen. Umgekehrt benötigt die Wehrmacht selbst Sonderentwicklungen auf chemischem und physikalischem Gebiet, um ihre Sonderaufgaben erfüllen zu können. Aufgabe der theoretischen und angewandten Wissenschaft ist dabei, diese Notwendigkeiten praktisch zu verwirklichen. Würden hier die Spezialisten der Wehrmacht nicht auf die praktische Mitarbeit aller einschlägigen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Stellen ihres Landes rechnen können, so vermöchte die Wehrmacht nicht auf der breiten Erfahrung des ganzen Volkes aufzubauen, wie es der totale Krieg verlangt. Gerade auf diesem Gebiet wird die gegenseitige Arbeitsgemeinschaft zwischen Wehmacht und Wissenschaft und Praxis zur gegenseitigen Befruchtung und Weiterentwicklung beitragen. Aufgabe der Wehrphysik und Wehrchemie ist es aber außerdem, überall dort, wo die heimatliche Rohstoffversorgung nicht genügt, durch Ergänzungs- und Kunststoffe das eigene Land für den Notfall stärker vom Auslande unabhängig zu machen.
Auch auf dem Gebiete der Wehrtechnik ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Wehrmacht und Wissenschaft und Praxis notwendig. Unter Wehrtechnik darf nicht nur die Anwendung der Waffentechnik durch den Soldaten verstanden werden, sie umfaßt vielmehr auch die technische Sonderentwicklung auf allen Gebieten der Produktion aller Produktions- und Verbrauchsgegenstände, die irgendwie militärisch verwendet werden können. Die Sonderaufgaben der kriegsmäßigen Verwendung stellen an Maschinen, Wehrmachtsgeräte usw. erhöhte Anforderungen hinsichtlich Dauerhaftigkeit, Leistungs- und Verwendungsfähigkeit, die im zivilen Gebrauch nicht ohne weiteres notwendig sind. Diese Wehrleistungen kriegsmäßig zu entwickeln, ist die wichtige Aufgabe der Wehrtechnik. Auch hier muß der Militärspezialist eng mit den entsprechenden Wirtschaftskreisen zusammenarbeiten.
Die Wehrwirtschaft hat schließlich dafür zu sorgen, daß das gesamte Wirtschafts- und Berufsleben des Volkes den Anforderungen eines totalen Krieges gerecht werden kann. Zu unterscheiden ist hier zwischen Wehrwirtschaft und Kriegswirtschaft. Beide haben je eine doppelte Aufgabe zu lösen.
Die Wehrwirtschaft hat zunächst für die wirtschaftliche Bedarfsdeckung der Wehrmacht zu sorgen. Auf diesem Gebiete hat die Wehrwirtschaft bestrebt zu sein, der Wehrmacht alle notwendigen Wehrmachtsgeräte in ausreichendem Maße und in der notwendigen technischen Entwicklung bereitzustellen. Sie wird daher auch die Anregungen zur Weitergestaltung der Wehrtechnik geben. Die Bedarfsdeckung der Wehrmacht hat aber außerdem wirtschaftlich zu sein. Die Wehrwirtschaft muß daher auch dafür sorgen, daß zu gerechten und vernünftigen Preisen der notwendige Wehrmachtsbedarf beschafft werden kann. Das gesamte Beschaffungswesen mit den notwendigen Abrechnungs- und Kalkulationskontrollen, den Betriebskenntnissen, dem Vertragswesen usw. gehört hierher.
Die zweite Aufgabe der Wehrwirtschaft ist die Vorbereitung der wirtschaftlichen Mobilmachung. Da der totale Krieg schlagartig einsetzen wird, muß bereits in Friedenszeiten die Umstellung der Friedenswirtschaft auf die Kriegswirtschaft vorbereitet werden für Mensch, Boden, Material, Produktionsmittel, Verkehrs- und Finanzwesen. Genau so hat schließlich die Wehrwirtschaft auch dafür zu sorgen, daß die Rückbildung der Kriegswirtschaft zur nachfolgenden Friedenswirtschaft möglichst störungsfrei abgewickelt werden kann. Dafür ist die wirtschaftliche Demobilmachung vorzubereiten.
Die Kriegswirtschaft beginnt mit Ausbruch der drohenden Kriegsgefahr, kann somit noch vor Beginn des totalen Krieges notwendig werden. Die Kriegswirtschaft muß zunächst gemäß den vorhandenen wirtschaftlichen Mobilmachungsplänen die Umstellung der Friedens- zur Kriegswirtschaft möglichst rasch ausführen und dann die gesamte Wirtschaft zur Bedarfsdeckung im totalen Krieg einsetzen. Die zweite Aufgabe der Kriegswirtschaft wird außerdem sein, die Wirtschaft bewußt als Kampfmittel zu verwenden, als Unterstützungsfaktor für die eigenen kriegerischen Operationen und Ziele, aber auch als Störungsfaktor gegen die Wirtschaft und Kriegsführung des Gegners.
Um diese Aufgaben der Wehr- und Kriegswirtschaft rechtzeitig und richtig lösen zu können, ist es notwendig, daß alle einschlägigen Berufskreise sich rechtzeitig mit den Pflichten vertraut machen, die an sie die Wehr- und Kriegswirtschaft des totalen Krieges stellt. Die Zusammenarbeit zwischen Militär- und Wirtschaftsstellen muß die notwendigen Vorbereitungen sichern , muß auch das Hand-in-Hand-Arbeiten und somit die gegenseitige Befruchtung von Wehrmacht und Wirtschaft gewährleisten lassen. Die wehrwirtschaftlichen Belange müssen bereits in Friedenszeiten erfüllt werden, um die Gefahren des totalen Krieges rechtzeitig wirtschaftlich meistern zu können.




II. Wehrwirtschaft und Kriegswirtschaft

A. Wehrwirtschaft

1. Wesen und Aufgaben der Wehrwirtschaft

Die neue Form der Volks- und Landesverteidigung, wie sie der totale Krieg der Zukunft bringt, muß bereits in Friedenszeiten vorbereitet und geübt werden. Die Gestaltung aller wirtschaftlichen Maßnahmen, die den totalen Krieg erst ermöglichen, wie sie aber auch durch ihn ausgelöst werden, obliegt der Wehrwirtschaft. Sie darf aber nicht als Ausnahmezustand oder als Vorbereitung für die Kriegswirtschaft angesehen werden. Denn der totale Krieg der Zukunft erfaßt alle Volkskräfte bereits in Friedenszeiten, um sie für den Kriegsfall zu schützen. Daher kann auch niemals die auf den totalen Krieg eingestellte Wehrwirtschaft als Gegensatz zu einer Friedenswirtschaft angesprochen oder beurteilt werden. Wehrwirtschaft ist vielmehr die neue Gestalt der Friedenswirtschaft, wie dies die Gegenwart bedingt.
Diese Beurteilung läßt auch die Problematik der Wehrwirtschaft leicht verstehen. Es genügt nicht, Wehrwirtschaft nur aus der Gefahr eines kommenden Krieges erklären zu wollen. Der totale Krieg ist nicht irgendeine Endgröße im politischen Denken. Der totale Krieg muß vielmehr als der Ausdruck einer neuen politischen und sozialen Entwicklungsstufe im Völkerleben gewertet werden. Damit ist die Brücke von den neuen Anforderungen der Wehrwirtschaft zu den alten Bedingungen einer früheren Friedenswirtschaft geschlagen. Wehrwirtschaft ist heute die neue Form der Friedenswirtschaft, wie sie durch die strukturelle Veränderung im politischen und sozialen Denken der Gegenwart bedingt ist.
Die Totalität des öffentlichen Lebens spielt sich nicht nur im Kriegsfalle ab. Sie ist auch im Frieden mehr oder weniger stark bei den verschiedenen Staaten zu spüren. Die Staatsformen von Deutschland, Italien, Österreich, Türkei und Rußland zeigen dies deutlich. Aber auch die demokratisch - parlamentarischen Staaten Westeuropas und Amerikas lassen bereits eine starke Verwischung früher bestandener Grenzlinien zwischen Staat einerseits und Einzelperson und Wirtschaft andererseits erkennen. Die Grenzen zwischen Staat und Wirtschaft, Staat und Partei, Partei und Volk sind heute genau so verwischt wie die zwischen Krieg und Frieden, Politik und Kriegsführung, Kriegs- und Wirtschaftsführung. So ergibt sich von selbst, daß auch die Wehrwirtschaft und die Friedenswirtschaft ein gemeinsamer Ausdruck desselben Wirtschaftslebens zu gleicher Zeit und im gleichen Raum geworden sind.
Diese wehrwirtschaftliche Umstellung so vieler, wichtiger Nationalwirtschaften hat auch deren volkswirtschaftliche Struktur, hat auch die frühere Weltwirtschaft verändert. Viele Übergangserscheinungen, die sich heute krisenhaft in der Weltwirtschaft zeigen, müssen unter diesem Gesichtspunkt der Wandlung des gesamten wirtschaftlichen Denkens und Handelns der Völker betrachtet werden. So manche Krisenerscheinung der Gegenwart ist als Strukturänderung der Wirtschaft zu deuten. Der früher selbsttätig wirkende Wirtschaftsausgleich der liberalistischen Wirtschaftsform ist dieser Strukturänderung nicht mehr gewachsen. Nur durch einen planmäßigen, staatlich geleiteten Wirtschaftsumbau kann man diesen Strukturverschiebungen gerecht werden. Die Gründe für diese Strukturverschiebungen müssen in vielem auf politischem Gebiete gesucht werden. Die Fortsetzung des Krieges im Frieden für die Beziehungen zwischen den Völkern, die Fortsetzung bisher nur kriegerisch gesehener Wirtschaftsverbindungen auch als Ausdruck normalen „Friedensverkehrs“ zwischen den Völkern zeigt dies. War beispielsweise der Boykott zunächst ein Ausdruck des politischen oder Handelskrieges, so ist er in der Form wirtschaftlicher Sanktionen ein völkerrechtlich anerkanntes Mittel zum Erzwingen bestimmter politischer und wirtschaftlicher Forderungen durch Artikel 16 des Völkerbundpaktes geworden. In Form von Schutzzöllen, Ein- und Ausfuhrbewilligungen, Devisenregelungen ist dieses frühere politische Kampfmittel heute zu einer einfachen handelspolitischen Maßnahme im Wirtschaftskampf zwischen den Völkern in Friedenszeiten geworden. Oder innerpolitisch sei das Beispiel der Arbeitslosigkeit betrachtet. Nur durch staatliches Eingreifen und planmäßige Steuerung des Arbeitsmarktes, der Arbeitsschlacht, läßt sich dieses rein wirtschaftliche Geschehen heute noch meistern.
Die Wehrwirtschaft arbeitet daher mit keinem anderen Mittel, wie sie auch die Friedenswirtschaft innen- und außenpolitisch anwenden muß, um den Gegenwartsanforderungen gerecht zu werden. Wehrwirtschaft ist somit auch in der Methode nicht von der Friedenswirtschaft zu unterscheiden. Wehrwirtschaft ist nur die spezielle Anwendung der Friedenswirtschaft in dem heute bedingten politischen und sozialen Volksleben. Die heute notwendigen wehrwirtschaftlichen Maßnahmen im Leben der Völker müßten vielfach auch dann aus den eigenen Wirtschaftbedürfnissen heraus ergriffen werden, wenn nicht an die Gefahr des totalen Krieges der Zukunft gedacht wird. Die Wehrwirtschaft wirkt in allem als mächtiger Neugestalter bisheriger Friedenswirtschaft.
Durch die Wehrwirtschaft wird die Friedenswirtschaft so entwickelt und ausgebaut, daß sie in allem der Wehrhaftmachung und der Wehrkraft eines Volkes dienen kann. Die Ausdehnung des Wirkungsbereiches eines totalen Krieges bedingt dies. Durch die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den Völkern werden von dieser wehrwirtschaftlichen Strukturwandlung schließlich auch die Völker betroffen, die selbst nie oder wohl kaum in die Gefahr eines totalen Krieges geraten werden. Diese neue Zielsetzung ist nicht von der Wirtschaft allein verlangt. Auch alle anderen Teilgebiete des menschlichen Lebens und alle übrigen Wissenschaftsgebiete, wie Geschichte, Geographie, Geopolitik, Naturwissenschaften, besonders Chemie und Physik, die Technik sind an der gleichen Aufgabe beteiligt, die Wehrkraft eines Volkes zu stärken. Während die liberale Wirtschaft der Vorkriegszeit ihre wirtschaftlichen Handlungen und Maßnahmen nach reinen Nützlichkeitsgesichtspunkten abrollen ließ, will zwar die Wehrwirtschaft ebenfalls das Prinzip der größten Wirtschaftlichkeit hochhalten, doch ist ihr letztes Ziel die Sicherung der Nation. Daher wird die Wehrwirtschaft den eigenen Bedarf möglichst im eigenen Lande zu decken versuchen, auch wenn dieses Bemühen zunächst mit wirtschaftlichen Opfern für das gesamte Volks- und Wirtschaftsleben verbunden sein müßte. Die Wehrwirtschaft wird dabei keineswegs eine absolute Autarkie erstreben, da sie für die europäischen Staaten durchwegs unmöglich ist, ja selbst von den Vereinigten Staaten von Amerika heute nicht restlos erreicht werden kann. Die Wehrwirtschaft will vielmehr die Einfuhr planmäßig dort zur Ergänzung der eigenen Bedarfsdeckung einsetzen, wo dies wirtschaftlich und besonders wehrwirtschaftlich notwendig ist.
Wehrwirtschaft hat zwar manches mit Planwirtschaft gemeinsam, gleicht ihr aber nicht. Wohl verlangt die Wehrwirtschaft ein planvolles Leiten der Friedenswirtschaft durch den Staat. Das sagt aber nicht, daß der Staat nun selbst die gesamte Wirtschaftsführung in die eigene Hand nehmen will. Es kann Wehrwirtschaft mit staatlicher Planwirtschaft zusammenfallen, wie dies das Beispiel Rußlands beweist. Daß solches nicht notwendig ist, zeigen andererseits die stark demokratisch-liberalistischen Wirtschaftsformen der Vereinigten Staaten von Amerika oder von Frankreich, die in ihren wehrwirtschaftlichen Vorbereitungen und Organisationen bereits weit vorangekommen sind.
In Deutschland sollen Wehrwirtschaft und Planwirtschaft nicht zusammenfallen, wie dies so viele programmatische Wirtschaftsreden des Führers und der Partei verkündet haben. Der Staat beansprucht für sich nur die Lenkung der Wirtschaft in der staatspolitisch notwendigen Richtung, während er die Wirtschaftsinitiative und Ausführung der einzelnen Wirtschaftsbeschlüsse der freien Entschlußkraft des einzelnen und der freien Privatwirtschaft überläßt. Auch wenn in Deutschland nicht die Notwendigkeit einer wehrwirtschaftlichen Entwicklung vorhanden wäre, würde ein solches Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft gegeben sein. Dies zeigen all die Erscheinungen der letzten Jahre, während an die Erfüllung der vielen wehrwirtschaftlichen Aufgaben Deutschland erst in der Zukunft herangehen kann. Die deutsche Wehrwirtschaft wird in allem als Ausdrucksform der deutschen Friedenswirtschaft nur die staatliche Lenkung der Wirtschaft, nicht aber die staatliche Planwirtschaft bedeuten.
Die Wehrwirtschaft muß zwei große Aufgabengebiete meistern: Sie muß den gesamten Wehrmachtsbedarf wirtschaftlich eindecken helfen und muß außerdem die wirtschaftliche Mobilmachung, also die wehrwirtschafliche Umgestaltung der bisherigen Friedenswirtschaft vorbereiten und ausführen. Diese beiden Aufgaben, besonders die letztere, wie sie durch die Anfordernisse des totalen Krieges in der Zukunft verlangt werden, wie sie aber auch aus der Strukturwandlung der Volkswirtschaft bedingt sind, erheischen eine große Vorarbeit. Diese wird für die einzelnen Arbeitsgebiete und Zeitabschnitte, in welche die Wehrwirtschaft zerfällt, verschieden sein müssen.
 

Die Wehrwirtschaft besitzt zwei Stufen, denen als dritte die Kriegswirtschaft folgt. Die beiden wehrwirtschaftlichen Abschnitte sind:
1. Die wirtschaftliche Mobilmachungsplanung, die wirtschaftliche Vorbereitung auf die
notwendige Volks- und Landesverteidigung. Sie ergibt sich aus der Notwendigkeit:
a) die Bedarfsdeckung der gesamten Wehrmacht ausreichend und wirtschaftlich
    jederzeit sichern und gestalten zu können,
b) die Planung für den Einsatz aller Wirtschaftskräfte zur Sicherung vor kriegerischen
    Gefahren so auszubauen, daß jeder Betrieb und jedermann seine Aufgabe kennt, die
    etwaige kriegerische Verwicklungen an ihn stellen.
2. Die wirtschaftliche Mobilmachung im engeren Sinne, also die Umstellung der
Friedenswirtschaft in die Kriegswirtschaft. Dies braucht nicht mit dem Kriegsbeginn
zusammenzufallen. Die Umstellung kann bereits durch das Eintreten einer erhöhten Kriegsgefahr notwendig werden. Das Beispiel Italiens zeigt umgekehrt, daß der abessinische Konflikt keineswegs einen vollen kriegswirtschaftlichen Einsatz von Italien verlangt hat.
Die wirtschaftliche Mobilmachung aus Anlaß zu befürchtender kriegerischer Verwicklungen oder bei Beginn kriegerischer Handlungen ist jedoch nur ein Mittelglied in der langen Kette vorbereitender Maßnahmen, die schon lange vorher ergriffen werden müssen. Ihre Abwicklung wird auch noch lange Zeit nach Kriegsende andauern und verspürbar sein. Wenn in einem der folgenden Abschnitte die wirtschaftliche Mobilmachung näher gezeigt wird, so sind darunter all die vorbereitenden Planungsarbeiten verstanden und nicht das Ergebnis des fertigen Mobilmachungsplanes für den einzelnen Betrieb, für einen bestimmten Wirtschaftsbedarf. Auch können nicht die Arbeiten gezeigt werden, die im Augenblick der Ausführung der notwendigen wirtschaftlichen Mobilmachung ergriffen werden müssen. Diese Umstellung selbst kann zwar bis ins kleinste vorbereitet sein, so daß keinerlei Zweifel über die in den einzelnen Zeitpunkten zu ergreifenden Maßnahmen bestehen können. Doch spielen hier auch die Forderungen des Augenblicks eine Rolle, die von dem Verantwortungsbewusstsein und der Geschicklichkeit des einzelnen beherrscht und beeinflusst werden.
Die gesamte wehrwirtschaftliche Neugestaltung der Wirtschaft ist aber nur mit Hilfe genauer Kenntnisse der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und Kräftewirkungen möglich. Immaterielle und materielle Wertgrößen sind hier zu ermitteln.
Zunächst sind die geistigen und seelischen Kräfte eines Volkes zu beachten, die für die Kriegswirtschaft sehr wichtig werden können. Sie lassen die Zähigkeit und Ausdauer eines ganzen Volkes steigen, Not und Entbehrungen auch für längere Zeit willig ertragen, neue Wirtschaftswege und Mittel suchen, wenn die Kriegserfordernisse dies verlangen. Geschlossener Wille des ganzen Volkes und geistige Wendigkeit sind die Ursachen dieser wertvollen immateriellen Werte in der Wehrwirtschaft eines Volkes, welche die Bedeutung der statistisch meßbaren materiellen Wertzahlen verändern und neu gestalten.
Der Franzose spricht in diesem Sinne von Kriegspotential und Kriegseffektiv. Potentiel de guerre umfaßt die gesamte wirtschaftliche Verteidigungskraft eines Staates, die neben seiner militärischen Stärke in einem kommenden Kriege eingesetzt werden kann. Als kriegseffektiv wird der tatsächlich in der Kriegswirtschaft erreichte Einsatz von Volk und Wirtschaft zur Volks- und Landesverteidigung verstanden. Zwischen Kriegspotential und Kriegseffektiv können Mengen-, Qualitäts- und zeitmäßige Unterschiede bestehen, wie sie aus der geistigen und seelischen Struktur eines Volkes erwachsen. Diese Unterscheide möglichst auszugleichen, also möglichst rasch die volle Verteidigungs- und Wirtschaftskraft mit all ihren seelisch - geistigen Momenten auf die Kriegsbedürfnisse umzustellen, muß Sorge der Wehrwirtschaft sein. Wieweit dies gelingt, wird nicht in jedem Staate gleich sein. Daher ist diese Differenz zwischen Kriegspotential und Kriegseffektiv jener bedeutsame immaterielle Faktor, der bei der Bestandsaufnahme und Beurteilung der für die Kriegswirtschaft bereitstehenden Volks- und Wirtschaftskräfte und Vorräte entscheidend hinzutritt.
Diese immateriellen Werte spielen auch bei der Ermittlung des Kriegsbedarfs eine Rolle. Zwar läßt sich der Friedensbedarf der Wehrmacht feststellen, doch kann man für die Kriegsverhältnisse nur angeben, daß der Kriegsbedarf für die gleiche Truppenzahl wesentlich höher sein wird als der Friedensbedarf. Um wieviel, ist jedoch nur zu schätzen, nie dagegen sicher festzustellen. Damit entsteht die zweite Gruppe immaterieller Größen, mit denen die Wehrwirtschaft rechnen muß.
Können diese immateriellen Wertziffern der Wehrwirtschaft eines Volkes nur gefühlsmäßig beurteilt und unter Wahrung aller Vorsicht eingeschätzt werden, so müssen dagegen alle materiellen Wertgrößen der Wehrwirtschaft genau erfaßt und bekannt sein. Deshalb ist die Wehrwirtschaftsstatistik für die wehrwirtschaftlichen Zwecke auszubauen und zu verändern. Diese statistischen Vorarbeiten der Wehrwirtschaft sind nach zwei Richtungen hin notwendig: Die vorhandenen Vorräte und Wirtschaftskräfte müssen jederzeit erkannt sein. Außerdem ist der im Kriegsfalle auftretende Bedarf von Wehrmacht, Volk und Wirtschaft zu bestimmen. Während die statistische Bestandsermittlung bereits genügend in ihrer Methode geklärt und entwickelt ist, ist dagegen die Bedarfsanalyse noch ein Stiefkind statistischer Untersuchungen. Daher muß die bisher geübte Art der Bedarfsstatistik noch gewaltig für die wehrwirtschaftlichen Zwecke ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Nicht notwendig ist, für die wehrwirtschaftliche Statistik neue Ämter und Verwaltungsstellen zu schaffen. Sämtliche bereits vorhandenen Stellen des Staates, der Partei und der Wirtschaft sind an dieser wichtigen Aufgabe zu beteiligen und haben das in ihrem Bereich anfallende statistische Quellenmaterial für die Wehrwirtschaft zu sammeln. Die statistische Ausarbeitung dieser wirtschaftlichen Daten kann dann den bereits vorhandenen Statistischen Landes- und Reichsämtern und den Statistischen Büros der Wirtschaft und Städte übertragen werden. Notwendig ist dann nur eine Zentralstelle, die das einheitliche Arbeiten dieser verschiedenen Außenstellen leitet und die mannigfachen gemeldeten Ergebnisse nach einheitlichen Gesichtspunkten auswertet.
Diese statistischen Untersuchungen müssen neben einer gründlichen Auswertung aller Zweige der Wirtschaftsstatistik auch die Marktbeobachtung, Marktanalyse, Konjunktur- und Krisenforschung genau so erfassen, wie den statistisch bisher nur mangelhaft beachteten Betriebsvergleich und die Betriebsanalyse. Hier müssen besonders die Produktionsverhältnisse der einzelnen Werke, ihre optimale und maximale Betriebsleitung, ihre Leistungs-, Investierungs- und Finanzreserve, ihre Kalkulations- und Abrechnungsverhältnisse, ihre Arbeitsbedingungen und speziellen Arbeitsverhältnisse und Leistungen erfaßt werden. Können all die verschiedenen wirtschaftsstatistischen Angaben für sämtliche Wirtschaftvorkommnisse und Gebiete rasch und zuverlässig gewonnen werden, dann ist es wehrwirtschaftlich jederzeit möglich, alle Strukturveränderungen der heimatlichen Volks- und Betriebswirtschaft zu beobachten und sich diesen Veränderungen stets anzupassen. Damit ist es auch möglich, diese Strukturänderungen noch während ihrer Entwicklung planmäßig gemäß den Zielen der Wehrwirtschaft zu beeinflussen. Die zielbewusste und planmäßige Wirtschaftssteuerung ist ein wesentlicher Bestandteil der Wehrwirtschaft.
Die Auswertung der statistischen Erkenntnisse und die wehrwirtschaftliche Steuerung ist Aufgabe der Wehrwirtschaftsorganisation. Während Deutschland auf diesem Gebiete noch nicht allzuweit vorankommen konnte – war es doch viele Jahre von all diesen Arbeiten ferngehalten – haben die verschiedensten auswärtigen Staaten für die Aufgaben der Wehrwirtschaft bereits ihre eigene Organisation leitender und ausführender Stellen geschaffen. Im dritten Teil dieses Buches werde ich einige wichtige Bespiele solcher wehrwirtschaftlichen Organisationen, ihre Bedeutung und besondere Zielsetzung zeigen. Unter der leitenden und alles überwachenden Obersten Stelle einer solchen wehrwirtschaftlichen Organisation arbeiten überall die vorhandenen staatlichen Stellen und die verschiedenen Einrichtungen der Wirtschaft bereits in Friedenszeiten planmäßig an den ihnen zugewiesenen Teilaufgaben der Wehrwirtschaft. Daneben werden zu beratenden Ausschüssen auch Sachverständige der Technik, der Wirtschaft und Wissenschaft für engere Sonderaufgaben herangezogen. Alle Kräfte des Volkes sind in diesen wehrwirtschaftlichen Organisationen des Auslandes planmäßig für die Wehrwirtschaft eingesetzt.
Die Maßnahmen, die von der wehrwirtschaftlichen Organisation eines Volkes zu treffen sind, können zweifacher Natur sein: verwaltungstechnischer und organisatorischer Art. Auf verwaltungstechnischem Wege lassen sich alle die Maßnahmen verwirklichen, die auf dem Verordnungswege durchgeführt werden können. Ein entsprechender Ausbau des Wehrrechtes und des Wirtschaftsrechtes ist allerdings Voraussetzung dafür. Die organisatorischen Maßnahmen können wehrwirtschaftlich im Frieden durch Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erreicht werden, wie Einrichtung besonderer Betriebsstellen für bestimmte wehrwirtschaftliche Aufgaben, Ausarbeiten von Submissionsbedingungen für die Beschaffung wehrwirtschaftlichen Bedarfes, Kontrolle der Arbeitsleistungen und Abrechnungsverhältnisse der Rüstungsbetriebe, Aufkauf bestimmter Rohstoff- und Lebensmittelvorräte usw. Je weniger für diese wehrwirtschaftlichen Aufgaben Sonderorganisationen notwendig sind, je mehr vielmehr dafür die bereits vorhandenen Einrichtungen der Wirtschaft und des Staates eingesetzt werden können, desto reibungsloser und unauffälliger kann die Wehrwirtschaft wirken. Die Kriegswirtschaft verfügt zur Erfüllung dieser Aufgaben als letzte Maßnahme noch über das Mittel der Beschlagnahmung, das jedoch nur sehr sparsam und vorsichtig verwendet werden darf, da Beschlagnahmungen leicht mit schwerfälligem und verzögertem Weiterarbeiten verbunden sind. Die Erfahrungen des letzten Krieges lassen alle Staaten davor zurückschrecken.
In den Aufgabenbereich der wehrwirtschaftlichen Organisation gehört auch die gesamte Bedarfsdeckung der Wehrmacht in Friedenszeiten. Sie muß wirtschaftlich, aber zugleich auch nach strategischen Gesichtspunkten geschehen.
Der Wehrmachtsbedarf wird in allen großen Industriestaaten weitestgehend im Inland zu beschaffen erstrebt. Nur kleinere Staaten ohne eigene Rüstungsindustrie und außereuropäische Staaten mit überwiegender Agrarverfassung sind, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika und Japan, auf die Einfuhr des neuzeitlichen Wehrbedarfes angewiesen. Ein Agrarstaat kann heute einen modernen Krieg nicht mehr aus eigenen Kräften führen, da er nicht über die neuzeitlichen technischen Einrichtungen verfügt, um rasch all das für seine militärischen Handlungen Benötigte selbst zu erzeugen. Verfügt er nicht über große Devisenvorräte oder über begebbare Wirtschaftskonzessionen oder über einen Ausfuhrüberschuß seiner landwirtschaftlichen Produktion, so bleibt bei einem ihm auferzwungenen Kriege nur die Aufnahme von Krediten übrig, um seinen wehrwirtschaftlichen Bedarf einzuführen. Die Unsicherheit und die Abhängigkeit vom Auslande sind damit aber stark angewachsen.
Zur Vermeidung solcher Unsicherheiten versuchen die großen Industriestaaten, möglichst weitgehend ihre eigene Rüstungsindustrie unabhängig vom Auslande auszubauen. Das typische Beispiel hierfür ist Rußland, dessen beide ersten Fünfjahrspläne doch wesentlich diesem Zwecke dienten. Notwendig ist allerdings, daß nicht nur die eigentliche Rüstungsindustrie, sonder auch deren Lieferantenwerke in allen ihren Arbeitsverfahren und Maschinen, tunlichst auch in ihrer Rohstoffversorgung vom Auslande unabhängig sind und soweit wie nur irgend möglich gesichert vor feindlichen Flieger- und Panzerwagenangriffen und Fernfeuerüberfällen arbeiten können. Gelingt es durch einen planmäßigen Ausbau der ganzen Rüstungsindustrie und der Wehrwirtschaft, den gesamten Friedensbedarf der Wehrmacht im eigenen Lande zu erzeugen, so kommt noch die Sorge um die Deckung des stark gesteigerten Kriegsbedarfs hinzu. Neben einer weiteren Umstellung der übrigen Wirtschaftszweige auf die Befriedigung des Kriegsbedarfs, muß auch eine ergänzende Einfuhr aus dem Auslande im Auge behalten werden. Je nach dem Stande der industriellen Entwicklung eines Landes, wird dabei nur die Einfuhr wichtiger Rohstoffe und Hilfsstoffe in Frage kommen, oder auch die Einfuhr bestimmter Wehrmachtsgeräte und Munition.
Eine wesentliche Erleichterung hat die Bedarfsdeckung der Wehrmacht durch die seit dem letzten Kriege eingetretene und eingeführte technische Normung für Wehrmachtsgeräte, Munition, Ausrüstungsgegenstände usw. erfahren. Damit können einheitliche Aufträge an die verschiedenen Wirtschaftsgebiete und Wirtschaftsgruppen erteilt werden, so daß die Teillieferungen überall ergänzbar und auswechselbar sind. Die genormten Fabrikate können im Kriegsfall auch leicht von den verschiedenen Waffengattungen und Truppenteilen verwendet und ausgetauscht werden. Die Ersatzbeschaffung, Ersatznachfuhr, Munitionsversorgung usw. sind damit wesentlich vereinfacht. Es ist bereits im Frieden nicht möglich, noch viel weniger im Kriege, daß jedes bestimmte Wehrmachtsgerät in einem einzigen oder in wenigen Betrieben ausschließlich hergestellt wird, obwohl dieses Ziel weitestgehend wenigstens für die friedensmäßige Bedarfsdeckung erstrebt wird. Eine gewisse Arbeitsteilung wird stets für die Bedarfsdeckung der Wehrmacht schon im Interesse gesicherten Bezuges notwendig. Durch die planmäßige Normung können jedoch die in den verschiedenen Einzelwerken hergestellten Normteile rasch an besonderen Zusammensetzungsplätzen zu gebrauchsfertigen Wehrmachtsgeräten zusammengefügt werden. Auch die planmäßige Ergänzung aus Vorratslagern ist damit erleichtert. Aufgabe der Wehrwirtschaft ist daher, den gesamten Wehrmachtsbedarf für Heer, Marine und Flugwaffe einheitlich zu normen und auf diese Normgrößen die industriellen Einrichtungen abzustimmen. Können dabei Normgrößen verwendet werden, die auch von dem friedensmäßigen Zivilbedarf irgendwie bereits benötigt sind, so erleichtert sich die Lagerhaltung der notwendigen Ergänzungsteile und Materialien und eine etwaige Umstellung auf die Kriegswirtschaft ist im Notfalle rascher möglich.
Wichtig ist auch die Beeinflussung der Erfindungen und der Technik durch den Wehrmachtsbedarf. Die Eignung des Wehrmachtsgerätes beansprucht eine viel weitergehende Entwicklung der Leistungsfähigkeit, als dies für ähnliche Geräte des Zivilbedarfs notwendig ist. Diese zusätzliche Leistungskraft muß einheitlich angeregt und gefördert werden, darf nicht das Spezialgeheimnis irgendeines Erfinders oder eines Werkes bleiben, wenn sie wirtschaftlich für den gesamten Wehrmachtsbedarf verwertet werden soll. Durch Lizenzen und Gewinnbeteiligung kann das berechtigte Interesse des Erfinders geschützt werden, während gleichzeitig eine Allgemeinverwertung gesichert wird. Diese Weiterentwicklung bisheriger Eigenschaften für den Zivilbedarf für die gesteigerten Ansprüche an das entsprechende Wehrmachtsgerät hat in engster Zusammenarbeit zwischen den dafür zuständigen wehrwirtschaftlichen Stellen der Wehrmacht mit den staatlichen und industriellen Forschungsstellen und der praktischen Betriebsarbeit planmäßig gefördert zu werden. Diese Weiterentwicklung anzuregen und zu leiten ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe der wehrwirtschaftlichen Bedarfsdeckung.
Der wehrwirtschaftliche Bedarf kann in Friedenszeiten in zwei extremen Formen gedeckt werden: durch eine staatliche Rüstungsindustrie oder durch die Privatindustrie. Eine vollständig staatliche Rüstungsindustrie ist in Rußland zu finden, die beinahe vollständige Bedarfsdeckung bei der Privatindustrie in Deutschland. Deutschland besitzt mit Ausnahme einer staatlichen Kriegswerft und einer Waffenfabrik keinerlei Rüstungsbetriebe in eigener Verwaltung. Die meisten Staaten nehmen eine Mittelstellung ein. Dort wird ein großer Teil des Wehrmachtsbedarfes an die Privatindustrie vergeben, da die staatlichen Rüstungsbetriebe den Gesamtbedarf nicht voll zu liefern vermögen.
Je mehr Privatwerke mit Rüstungsaufträgen für den Wehrmachtsbedarf versehen werden, desto breiter ist bereits in Friedenszeiten die Front der Wirtschaft, die mit der Wehrmacht zusammenzuarbeiten hat. Diese Werke müssen sich in ihrer Organisation, maschinellen Ausrüstung, Lagehaltung von Rohstoffen und Halbteilen aus den Wehrmachtsbedarf einstellen, außerdem wird die Belegschaft geübt, diese besondere Arbeit der Wehrmachtsaufträge zu leisten. Die kriegswirtschaftlichen Vorbereitungen sind damit erweitert, die wirtschaftliche Mobilmachung ist erleichtert. Da die wehrwirtschaftlichen Aufträge aber in den seltensten Fällen die ganze Werkproduktion und Leistungsfähigkeit ausfüllen werden, muß sich die Privatindustrie auch um sonstige Zivilaufträge umsehen. Damit entsteht eine gesunde Mischung zwischen freier Initiative und Zivilbeschäftigung einerseits und den staatlichen Rüstungsaufträgen andererseits.
Sind die Wehrmachtsaufträge nicht zu dringend, so kann mit ihrer Erteilung ein planmäßiger Konjunkturausgleich erstrebt werden. Die Unternehmung selbst muß sich außerdem jederzeit um ihre private Kundschaft kümmern, die sonst verloren geht, besonders im Exportgeschäft. Auf diese Weise fügen sich die Wehrmachtsaufträge reibungslos in den gesamten Wirtschaftsmarkt ein und verursachen möglichst wenig Erschütterungen. In einem Kriegsfall wird die private Kundschaft der Zivilaufträge teilweise oder sogar ganz wegfallen. Somit kann der unbeschäftigte Teil der Werkproduktion rasch und leicht auf die erweiterte Kriegsproduktion umgestellt werden, da Werkleitung und Belegschaft bereits an die Kriegswirtschaft gewöhnt sind. Die Überleitung der Wehrwirtschaft auf die Kriegswirtschaft ist damit beschleunigt. Auch lassen sich auf solche Weise die in anderen Staaten, besonders in den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführten „Lehraufträge“ an die in der Friedenswirtschaft allgemein nicht für Wehraufträge vorgesehenen Werke vermeiden, die eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten.
Ist eine umfangreiche staatliche Rüstungsindustrie vorhanden, so wird sie zum großen Teil einen wichtigen Teil des Wehrmachtsbedarfs in Friedenszeiten decken. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, muß sie ihre Produktionskapazität möglichst weit ausnützen. Dann können aber die vorhandenen Anlagen nicht weiter für den erhöhten Bedarf der Kriegswirtschaft ausgenützt werden. Notwendige Werkerweiterungen und Vermehrung der Belegschaft sind aber zeitraubend und kostspielig. Ein Ausweg ist eine weitgehende Ausfuhr von Wehrmachtsgeräten in Friedenszeiten an befreundete oder verbündete Staaten durch die staatliche Rüstungsindustrie. Wenn aber im Kriegsfall aber auch eine vermehrte Bedarfsdeckung der verbündeten Staaten notwendig ist, wird sich diese Erleichterung sogar in eine vermehrte Erschwerung verwandeln, da neben dem eigenen erhöhten Bedarf auch der Verbündete befriedigt werden muß.
Die private Rüstungsindustrie muß bereits in Friedenszeiten bei ihrer Arbeit für die Wehrmachtsaufträge genau kontrolliert werden. Ausnutzung von Monopolstellungen und wirtschaftlichen Sonderrechten sind für die wehrwirtschaftliche Bedarfsdeckung unerwünscht. Die Wehrmacht habt daher für ihre gesamte Bedarfsdeckung eine einheitliche, große auftraggebende Organisation zu schaffen, um die Wirtschaftlichkeit des gesamten Beschaffungswesens jederzeit überprüfen und weiterentwickeln zu können und um andererseits der Industrie gegenüber nicht als mehrfacher Auftraggeber für Heer, Marine und Flugwaffe aufzutreten.
Diese einheitliche Beschaffungsstelle der Wehrmacht hat weitgehende Vergebungs- und Submissionsverträge auszuarbeiten. Stets hat im Submissionswesen der wirtschaftlich mächtigere Auftraggeber Vorteile gegenüber den Produzenten gehabt. Etwa verabredete Gemeinschaftspreise der Industrie lassen sich durch ein einheitliches Beschaffungsamt der Wehrmacht leicht beseitigen. Im Submissionswesen ist der Produzent auch gezwungen, genau und auf das schärfste zu kalkulieren, um mit seinen Preisen im Konkurrenzkampf bestehen zu können. Verlangen die Submissionsbedingungen auch eine Vorlage der Kalkulationsaufstellungen und eine jederzeitige Nachprüfung des gesamten Abrechnungswesens für den Wehrmachtsauftrag, so sind damit für spätere Aufträge Vergleichspreise und Verrechnungen vorhanden. Die Submissionsbedingungen werden weiterhin bestimmte Quantitäts- und Qualitätsforderungen enthalten, Vergebungs- und Ablieferungstermine festsetzen, Kosten- und Gewinnquoten mitbestimmen. Damit ist der Wehrmacht auch ein weitgehender Einfluß auf die gesamte Betriebspolitik möglich, der verstärkt werden kann, wenn der Zuschlag des Wehrmachtsauftrages von Fall zu Fall in die Waagschale geworfen wird. Eine Verstärkung dieses Einflusses der einheitlichen Wehrmachtsbeschaffung ist in Kriegszeiten weiter möglich, da dann die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften und rationierten Rohstoffen als weitere Druckmittel für pünktliche und gewissenhafte Ausführung der Wehrmachtsaufträge - und Bestimmungen vorhanden sind.
Verfügt die wehrwirtschaftliche Beschaffungsstelle der Wehrmacht über eine genaue Kostenkontrolle und Kosteneinsicht in die einzelnen Betriebs- und Produktionsbedingungen der Rüstungsbetriebe, dann kann sie bei ihren Aufträgen auch Einfluß auf die Kalkulations- und Gewinnpolitik der Unternehmungen ausüben. Nach den Grundsätzen des proportionalen Kostensatzes brauchen Wehrmachtsaufträge nicht jedesmal zu Preisen vergeben zu werden, in die auch sämtliche fixen Kosten der Unternehmung eingerechnet sind, sobald diese durch einen entsprechenden Umfang von zivilen Privataufträgen gedeckt werden können. Diese Gruppierung nach fixen und proportionalen Kosten vermag dabei die Wehrmacht zu beeinflussen, somit einen wichtigen Teil der Kalkulationspolitik. Ebenfalls kann die Anwendung bestimmter Kalkulationsmethoden verlangt werden. In gleicher Weise läßt bei den gegenseitigen Verhandlungen sich auch die Höhe der gewährten Gewinnquote bestimmen, auf die im Interesse der privaten Initiative bei Wehrmachtsaufträgen in Friedenszeiten nicht verzichtet werden kann. Andererseits darf auch der wehrwirtschaftliche „Friedensgewinn“ sein Gegenstück zu dem aus vergangener Zeit her bekannten „Kriegsgewinn“ werden. Daher wird die zuzubilligende Gewinnquote nicht im ausschließlichen Interesse des Unternehmens zustande kommen dürfen. Vorschriften über Kontierung und Unkostenstatistik für die Ausführung von Wehrmachtsaufträgen, ja über die gesamte Betriebsabrechnung der Rüstungsbetriebe werden das Nachprüfen der Gewinnquoten erleichtern. Daher muß das Beschaffungsamt der Wehrmacht über genügend betriebswirtschaftlich geschulte und besonders mit dem Rechnungswesen gut vertraute Mitarbeiter verfügen.
Schließlich hat die Bedarfsdeckung von Wehrmachtsgeräten auch auf die notwendige Auslandseinfuhr Bedacht zu nehmen. Einfuhr von Rohmaterialien ist in sämtlichen Industriestaaten notwendig, selbst die Vereinigten Staaten von Amerika sind hier nicht vollständig autark. Für andere Staaten kommt schließlich auch die Einfuhr fertiger Wehrmachtsgeräte in Frage, zusätzliche Einfuhr kann im Kriegsfalle sogar für Industriestaaten erwünscht sein. Die wehrwirtschaftliche Organisation eines Staates hat daher jederzeit auch zu übersehen, welche technischen und wirtschaftlichen Neuerungen bei den ausländischen Staaten zu finden, welche neuen Erfindungen wirtschaftlicher und militärischer Art dort zu erwarten sind und wie diese Fortschritte auch für die eigene Wehrmacht und Wehrwirtschaft ausgenützt werden können. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch stets eine Übersicht notwendig, welche ausländischen Firmen in den einzelnen Staaten für Rüstungsproduktion in Frage kommen und in Wehrmachtsgeräten bereits exportieren. Die eigene Wehrmachtsbedarfsdeckung kann damit im Notfall ergänzt werden, aber auch Störungen der feindlichen Wehr- und Kriegswirtschaft sind mit solchen Kenntnissen möglich.
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Diese Auflistung aller Punkte wird so in diesem Tenor fortgesetzt und auf einige kriegswirtschaftliche Feinheiten eingegangen. U.a. wird auch die Funktion des Menschen erläutert. Der Wert und die Stellung der Menschen geht aus einem interessanten und aufschlußreichen Satz 1 hervor:   “Da der totale Krieg seine Wirkungen gleichmäßig an der Kampffront und in der Heimat zeigen wird. kann auch der Gedanke an Drückebergerei oder der Bevorzugung und des besonderen Lebensschutzes an irgendeiner Arbeitsstätte nicht mehr aufkommen” . Das bedeutet nämlich auch, daß selbst ein baulicher, bombensicherer Werkluftschutz von den Nazis, bzw. auch deren Beratern nie vorgesehen war. Der Mensch hatte nur zu kämpfen oder für die Kämpfenden zu produzieren. Daß die Auswirkungen eines Krieges in der Heimat bereits bekannt und eingeplant waren, ist hierbei besonders als menschenverachtend anzusehen. Der Schwerpunkt des baulichen Personen - Luftschutzes lag wehrwirtschaftlich gesehen  auf einfachen Luftschutzkellern und Unterständen, wobei hier der Gasschutz vorrangig behandelt wurde. Als besonders wichtig wurde ebenso  der Spionageschutz angesehen 2. 

Betrachtet man diese Vorbereitungen genauer, stellt man fest, daß der bauliche Luftschutz in Form von bombensicheren Anlagen in keiner Weise eingeplant wurde, gleichwohl  zu diesem Zeitpunkt bereits Bomben größeren Kalibers in Serien produziert wurden. Das heißt letztendlich, daß ein reiner Angriffskrieg geplant wurde, der nur minimalen Luftschutz (Luftschutzkeller) für die Bevölkerung vorsah. Es wurden proforma nur Schwerpunkte auf das Feuerlöschwesen und den Gasschutz gelegt, was eine Sicherheit für die Menschen vortäuschte und diese zunächst im Irrglauben ließ, sie wären mit diesen Maßnahmen sicher.
 


1) Kapitel Der Mensch , Seite 62

2) Kapitel Produktionsstätten S. 80

Wir danken an dieser Stelle Frau  Sieglinde Gentsch für den aufbereiteten Text


 

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