Die Verlagerung der betriebswichtigen Versorgungsleitungen in den Untergrund erfolgte beim Bochumer Verein für Gußstahlfabrikation bereits vor 1880. Die Versuchsreihen von Bombenauswirkungen bildeten von 1934 bis Kriegsende die Grundlage für die Anlegung der besser geschützten Stromversorgung besonders wichtiger Betriebe. Deshalb unterstützten u.a. das Reichsministerium für Bewaffnung und Verkehr, die Reichsgruppe Industrie, der Oberbefehlshaber der Luftwaffe, die Organisation Todt (OT), die Werksluftschutzvertrauensstellen usw. jede Bestrebung, die Energieversorgung aufrecht zu erhalten. Somit waren auch der Bau und die Anlage von bombensicheren Versorgungskanälen Bestandteil des Industrie- und Werksluftschutzes. Besonders wichtige Versorgungskanäle hatten eine Überdeckung von ca. 10 m. Mit einer Breite von 80 cm bis 2,60 m und einer Höhe von 1,20 m bis 2,80 m waren diese wichtigen Kanäle begehbar. Bisher konnten in den Bereichen des Bochumer Vereins und der Hattinger Henrichshütte (ehem. Ruhrstahl AG) zahllose tiefliegende Betonkanäle mit mindestens 20 cm Wandstärke ausgemacht werden. Die oberflächennahen Kanäle sind mit gut armierten Betondecken von 30 cm bis 1,60 m versehen. Weiterhin wurden alte, gemauerte Kanäle ausgebaut, versteift oder auch mit Beton verstärkt.

Wichtige Maschinen,  Geräte und seltene und teure Materialien unterlagen dem Luftschutz - Zwang. Generatoren, Werkzeugmaschinen (z.B. Karussell - Drehmaschinen) , größere Motore und wichtige Pumpen usw. wurden mit einem Trümmerschutz umbaut. Dieser bestand meist aus Holz oder Stahlträgern. Der Trümmerschutz gewährleistete, daß wenn die Produktionshallen einstürzten, daß die Maschinen dennoch weiter Funktionsfähig blieben. So kam es öfters vor, daß die alliierte Luftaufklärung eine komplette Zerstörung der Ziele meldete, aber die Maschinen schon nach kurzer Zeit auch in den halb eingestürzten Hallen wieder auf Hochtouren liefen. In vielen Fällen hielten die Trümmerschutzkonstruktionen. Die wichtigen Versorgungsleitungen die durch die zusammenbrechenden Hallen unterbrochen wurden, reparierten sogenannte Wiederherstellertrupps - Fachleute aus allen Berufszweigen.

Zu den besonderen und einfachen Maßnahmen Sachwerte oder Bauwerke zu schützen, zählt der reine Splitterschutz. Hierzu wurden einige Konstruktionen entwickelt und eingesetzt

Die unabhängige Löschwasserversorgung war die Basis um Städte und Gemeinden vor Feuersbrünsten zu schützen und die Auswirkungen der Brandbombenabwürfe zu bekämpfen . Hierzu wurden neben dem normalen Wassernetz zusätzliche  Zisternen, Feuerlöschteiche und Wasserentnahmestellen geschaffen.

Eine aus der Not geborene Maßnahme zur Brandbekämpfung waren gegen Ende des Krieges geschaffene Ruinenzisternen. Hierzu wurden die Keller komplett zerstörter Häuser provisorisch abgedichtet und als Zisternen eingesetzt.

Zum Sach - Luftschutz zählen auch LS - Anlagen für die sichere Unterbringung von größeren Werten. So lagerte z.B. die Reichspost wichtige Unterlagen in verschiedenen unterirdischen Anlagen. Museen verbrachten ihre Schätze in den Untergrund und selbst Kommunalverwaltungen hatten zum Schutz wertvoller Unterlagen eigens dafür geschaffene sichere Unterbringungsmöglichkeiten.

Aber auch unterirdische Lagerstätten für brennbare Flüssigkeiten wurden angelegt und im Rahmen des Luftschutzes gesondert geschützt.

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Nachfolgend Auszug aus :der zivile Luftschutz, Knipfer 1934, abgeschrieben von Kai Ohlenbostel

Aufbau und Durchführung des Werkluftschutzes

Eines der Hauptziele des Luftkrieges bei der Bekämpfung des feindlichen Hinterlandes ist die möglichst lange Unterbrechung (Vernichtung) der für die Weiterführung der Kriegshandlung wie für die Aufrechterhaltung der Lebensführung der Bevölkerung notwendigen industriellen Fertigung.

Daneben sollen Angriffe auf stark bevölkerte Industriegebiete, Industriehäfen u. a. auch auf die moralische Widerstandskraft der Gefolgschaft einwirken.

Zufallstreffer müssen in Rechnung gezogen werden, sei es, dass industriellen Betrieben benachbarte Objekte, wie Brücken, Bahnhöfe usw., mit Bomben belegt werden, dass eine Kriegshandlung sich in der Nähe gewisser Betriebe abspielt oder dass zwangsmäßiger Bombenabwurf beispielsweise abgedrängter Flugzeuge erfolgt.

Kein industrieller Betrieb im Reichsgebiet ist also vor Fliegerangriffen sicher; die Vorbereitung von Abwehrmaßnahmen – letzten Endes eine möglichst durchgreifende Sicherung der Fertigung – ist daher Pflicht jedes Werkes im Interesse der Landesverteidigung wie jedes einzelnen Betriebes.

Die Intensität dieser Arbeiten andererseits hängt ab von dem Grade der Bedrohung des Betriebes, die ihrerseits bedingt wird vor allem von der Art der erzeugten Waren, der Größe und der geographischen Lage des Werkes.

Der Grundsatz des zivilen Luftschutzes, die Zerlegung des zu verteidigenden Gebietes in Gruppen, welche zwar in enger Verbindung miteinander stehen, sich aber möglichst mit eigenem Mitteln zu schützen haben, trägt insbesondere dem Wesen industrieller Betriebe Rechnung. Jedes Werk von einer gewissen Größe an ist in der Lage, Werkluftschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Eigenart seines Betriebes vorzubereiten und gegebenenfalls Abwehrmaßnahmen selbstständig durchzuführen.

Der Umstand, dass zwischen den einzelnen Fertigungsgruppen der Industrie sehr erhebliche Verschiedenheiten bestehen, dass ferner auch die Werke gleicher Produktionsart sich häufig nur wenig ähneln, zwingt dazu, Schutzmaßnahmen zwar nach gleichen Grundsätzen, aber im übrigen stets individuell entsprechend den Verhältnissen des einzelnen Werkes durchzuführen.

Das Problem, die Maßnahmen des Werkluftschutzes dieser vielfachen Verschiedenheit der Betriebe anzupassen, wurde vom Reichsluftfahrtministerium in überaus geschickter Weise auf dem Wege über die Selbstverwaltung gelöst; eine besondere, nach den Weisungen des Reichsluftfahrtministeriums arbeitende Gruppe des zivilen Luftschutzes – der von der Reichsgruppe Industrie betreute Werkluftschutz – wurde gebildet.

Der Reichsgruppe Industrie war damit eine infolge der Neuheit der Frage nicht ganz einfach durchzuführende Aufgabe übertragen worden.

Es mussten vor allem beschleunigt Dienststellen geschaffen werden, um die zum Werkluftschutz gehörenden Werke organisatorisch zu erfassen und fachkundig zu beraten.

Das Reichsgebiet wurde demgemäß in Bezirke zerlegt, deren Leitung so genannte „Bereichsvertrauensstellen“ übernahmen. Den besten Kennern der bezirklichen Industrieverhältnisse – den Untergliederungen der Reichsgruppe Industrie – wurden diese Vertrauensstellen zugeteilt, welche die weiter notwendigen Unterteilung in der Form von Bezirks- und Ortsvertrauensstellen schufen.
Mehrere tausend Volksgenossen arbeiteten zur Zeit hauptamtlich, teils ehrenamtlich in diesen Vertrauensstellen.

Darüber hinaus hat die Reichsgruppe Industrie die oft ausgenutzte Möglichkeit, sich in rein fachlichen Fragen der Mitarbeit ihrer Wirtschaftsgruppen und deren Sachverständigen zu bedienen.

Erschwerend wirkte bei Einsetzen der Arbeiten vor allem, dass mit praktischern Maßnahmen umgehend begonnen werden musste, ohne dass, was bei der allgemein mangelnden Erfahrung verständlich war, gleichzeitig Anweisungen über die Arbeitsdurchführung zur Verfügung gestellt werden konnten.
Ein Hauptausschuss, welcher in der Zwischenzeit regelmäßig getagt hat, wurde gebildet; außerdem entstanden zwangsläufig zahlreiche Unterausschüsse zur Prüfung immer neu sich ergebender Spezialfragen.

Mit Hilfe dieser Organe bearbeitete die Reichsgruppe Industrie vor allem beschleunigt die dringend notwendigen grundsätzlichen Anweisungen.

Das Merkblatt NR. I gab zunächst einen Überblick über die Gesamtfrage; gleichzeitig wurde, was sich später als besonders wertvoll herausstellte, mit der Bearbeitung einer Nomenklatur des Werkluftschutzes begonnen.

Weitere Merkblätter handeln insbesondere Kampfstoffe und deren Bekämpfung, Brandschutz im Werkluftschutz, Schutzräume in Neu- und Altbauten sowie Anlage und Durchführung von Werkluftschutzübungen und Planspielen usw.

In der gleichen Zeit hatten eine Reihe von Wirtschaftsgruppen der Reichsgruppe Industrie fachliche Anweisungen ausgearbeitet, welche als Werkluftschutz-Sondermerkblätter herausgegeben wurden.

Erschwerend bei der Benutzung der Merkblätter durch die Werkluftschutz treibenden Firmen wirkt auch heute noch der aus der Entwicklung sich ergebende, nicht vermeidbare Übelstand, dass die Aufgaben der nacheinander, zum Teil mit erheblichen zeitlichen Zwischenräumen, herausgebrachten Merkblätter sich infolge der schnellen Weiterentwicklung der Fragen verständlicher Weise nicht immer voll decken. Zur Abhilfe werden von Zeit zu Zeit Erfahrungsberichte aus dem Werkluftschutz veröffentlicht, welche den Niederschlag der in einem Zeitabschnitt neu gewonnenen Erkenntnisse darstellen.

Erstes Ziel der anlaufenden Arbeit musste die Ausbildung insbesondere der im Werkluftschutz leitend tätigen Personen sein. An der Reichsanstalt für Luftschutz wurden daher beschleunigt mehrtägige Lehrgänge eingerichtet, in denen der Leiter und Sachbearbeiter der Vertrauensstellen in ihre Arbeiten eingeführt wurden.

Aufgabe der Vertrauensstellen war es dann, vor allem die den Luftschutz der Werke unmittelbar leitenden Persönlichkeiten, die Werkluftschutzleiter, unter möglichster Ausnutzung örtlicher Hilfskräfte (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Technische Nothilfe, Reichsluftschutzbund) auszubilden; die Werkluftschutzleiter wiederum mussten die Unterrichtung der Gefolgschaft ihrer Betriebe durchführen.

Die gleichmäßige Weiterentwicklung der nunmehr seit langem von den Bereichsvertrauensstellen verantwortlich geleiteten örtlichen Ausbildung wird auch weiterhin durch Lehrgänge bei der Reichsanstalt für Luftschutz gewährleistet, in denen die neuesten Fragen behandelt werden.

Ergänzt wird der Unterricht der Gefolgschaft durch Werkluftschutzübungen und Planspiele.

Von erheblicher Bedeutung ist ferner die richtige Auswahl der am Luftschutz der Werke mitarbeitenden Personen.

Grundsätzlich ist der Betriebsführer für die Luftschutzarbeiten seines Unternehmens verantwortlich. Ausführendes Organ im Werkluftschutz ist der Werkluftschutzleiter.

Nur als Vorgesetzte geeignete Werksangehörige in gehobener Stellung sind den sehr schwierigen Aufgaben gewachsen.

Im Frieden liegt dem Werkluftschutzleiter im Einvernehmen mit dem Betriebsführer die keineswegs einfache Vorbereitung des Luftschutzes im Werk ob; im Ernstfalle hat er für den Betriebsführer die Durchführung der Abwehr zu leiten. Der Weiterbestand des Werkes kann von seinen Fähigkeiten abhängen.

Auch eine richtige Zusammenstellung des Unterführerstabes des Werkluftschutzleiters, insbesondere der technischen Sachverständigen und der Truppführer, ist von erheblicher Bedeutung.

Zum Luftschutz des Betriebes steht selbstverständlich die gesamte Gefolgschaft zur Verfügung.

Ihre Organisation, Ausbildung und Ausrüstung muss sicher stellen, dass jeder Schadensfall im Interesse schnellster Weiterführung der Fertigung mit allen dem Werk zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden kann.

In größeren Betrieben wird eine Dreiteilung der Belegschaft in Einsatz-, Bereitschafts- und Auffüllungsgruppe vorgenommen.
Die Einsatzgruppe steht zunächst, wenn erforderlich auch während des Angriffs, zur Schadensbekämpfung zur Verfügung. Die Bereitschaftsgruppe muss – wenn nötig – die Arbeit der Einsatzgruppe unterstützen, gegebenenfalls auch Ergänzungskräfte bei Ausfall von Truppenmitgliedern der Einsatzgruppe stellen. Der Rest der Gefolgschaft bildet die so genannte Auffüllungsgruppe.

In kleineren und kleinsten Betrieben wird man, um stets über genügend Leute für den Werkluftschutz zu verfügen, notfalls die gesamte Belegschaft in die Einsatzgruppe nehmen müssen.

Besonderer Erwägung bedarf ferner der Umstand, dass im Ernstfall Betriebe zu jeder Tages- und Nachtzeit ausreichend geschützt werden müssen; in der Ruhezeit sind daher Arbeitstrupps im Werk bereitzuhalten.

Im einzelnen braucht dann der Werkluftschutzleiter einen gut ausgebildeten und ausreichend großen Stab, ebenso wie sein Stellvertreter, der von der Ausweichbefehlsstelle aus die Abwehrmaßnahmen dann zu leiten hat, wenn der Werkluftschutzleiter ausfallen sollte.

Organ des Werkluftschutzleiters ist zunächst der Werksicherheitstrupp, der überall dort verwendet wird, wo die Ordnung im Werk gefährdet ist.

Gegen die in vielen Werken große Brandgefahr muss der Werkluftschutzleiter ferner über eine ausreichend starke Werkfeuerwehr verfügen, die hauptsächlich zur Bekämpfung von Großbränden vorgesehen ist, während einfallende Brandbomben sofort beim Auftreffen durch Brandwachen unschädlich zu machen sind.

Auch die Bekämpfung chemischer Kampfstoffe muss vorbereitet sein. Es ist aber daher stets nötig, im Werk über Gasspürer und Entgifter, deren Aufgaben sich aus der Bezeichnung ergibt, in ausreichender Zahl zu verfügen.
Gegen Zerstörungen an Gebäuden und Leitungen werden Wiederherstellungstrupps eingesetzt, die – soweit bauliche Maßnahmen nach Beendigung der Angriffshandlung in Frage kommen – der Bereitschafts- oder sogar Auffüllungsgruppe entnommen werden können.

Von nicht zu unterschätzender , insbesondere auch pyschologischer Bedeutung ist die Sicherstellung einer ausreichenden Fürsorge für Verwundete und Kranke durch starke, gut ausgerüstete Werkssanitätstrupps.

Häufig dürfen gewisse Maschinen im Werk während des Fliegeralarms nicht abgestellt werden; die zu diesen Zweck an den Arbeitsplätzen verbleibende Bedienung wird unter dem Begriff „Notbelegschaft“ zusammengefasst.

Eingehender Erwägung bedarf ferner die richtige Durchführung der baulichen Luftschutzmaßnahmen.

Befehlsstellen für Werkluftschutzleiter und Stellvertreter sowie Schutzräume für die Gefolgschaft sind so zu verteilen, dass einmal die Bombenwirkung im Rahmen des Möglichen herabgesetzt, andererseits schnellste Wiederaufnahme der Fertigung sicher gestellt wird.

Werksteile, welche – wie Kraftstationen - für die Produktion nicht zu entbehren sind, Anlagen, die – wie Tanks – durch Explosionen oder Feuer das ganze Werk gefährden können, müssen durch bauliche Maßnahmen der feindlichen Waffenwirkung möglichst entzogen werden.

Die Durchführung von Neubauten bedarf darüber hinaus besonders sorgfältiger Erwägungen; Dezentralisation der Anlage, Vermeiden verdämmend wirkender Wände und möglichst wirkungsvolle Tarnung, insbesondere durch weitestgehendes Anpassen an die jeweilige Geländeeigentümlichkeiten, sind vor allem anzustreben.

Gleichzeitig muss die Ausrüstung der Werke mit dem für Luftschutzzwecke benötigten Material ergänzt werden. Fernmelde-, Lösch- sowie Gasschutz- und Sanitätsgerät kommt vor allem in Frage; darüber hinaus ist die besondere Ausrüstung für Ordner, Werksicherheitsleute, Meldegänger, Werkbeobachter sowie für die Notbelegschaft zu beschaffen, und schließlich ist Widerherstellungsgerät im Rahmen des Notwendigen sicherzustellen..

Sämtliche Abwehrmaßnahmen müssen derart durchgeführt sein, dass auch bei einem überraschenden Angriff die Abwehr reibungslos einsetzt.

Vorbedingung einer erfolgreichen Abwehr ist die rechtzeitige, minutiöse Ausbildung der Gefolgschaft. Nur wenn jeder Mann seine Aufgabe genau kennt und beherrscht, besteht die Sicherheit, dass er sich bei einem feindlichen Angriff richtig benehmen wird.
Der Werkluftschutzleiter leitet von seinen Befehlsstand aus alle Maßnahmen. Er muss – von seinem Stab unterstützt – in der Lage sein, in kürzester Zeit zahlreiche Meldungen von Schadensfällen zu empfangen und seine Anweisungen den Trupps rechtzeitig zuzustellen.

Je größer ein Werk ist, um so schwieriger wird die Leitung der Abwehr; häufig ist daher in großen Betrieben die Bildung einer besonderen Befehlsorganisation (Werkluftschutz-Abschnitte, u. U. sogar –Gruppen) nötig.

Die Durchführung der Abwehr muss selbstverständlich unter möglichster Schonung der für die Produktion notwendigen Gefolgschaft durchgeführt werden.

Es sind daher, solange Bombenabwürfe auf das Werk erfolgen, nur Verletzte zu bergen und die Schadensstellen zu bekämpfen, die, wie beispielsweise gewissen Brandherde, sich zu einer Bedrohung des Gesamtwerkes entwickeln können.

Eingesetzt werden müssen stets Trupps, die nach Stärke und Ausrüstung ihrer Aufgabe gewachsen sind; andererseits ist mit den vorhandenen Kräften hauszuhalten, da bei der Eigenart des Luftkrieges stets mit der Möglichkeit neuer Angriffe gerechnet werden muss.

Enge Verbindung mit dem zuständigen Polizeirevier und den benachbarten Werken ist im Interesse gegenseitiger Unterstützung notwendig, wenn sich auch der Werkluftschutzleiter darüber klar sein muss, dass während und kurz nach einem Angriff Hilfe von außen nur in Ausnahmefällen erwartet werden kann. Nötig ist selbstverständlich die Unterrichtung der Nachbarn, wenn diese durch Vorgänge im Werk, wie durch einen sich verbreitenden, nicht mehr löschbaren Brand oder durch frei werdende Industriegase, bedroht werden.

Den Abflug der angreifenden Flieger wird der Werkluftschutzleiter von seinen Beobachtern baldigst erfahren. Wiederum muss ein wichtiger Entschluss gefasst werden. Wartet der Werkluftschutzleiter oder der Betriebsführer mit der Wiederaufnahme der Arbeit bis zu der Warnmeldung „Luftgefahr vorbei“ oder gar bis zur akustischen Entwarnung, oder entschließt er sich, mit der Fertigung sofort wieder zu beginnen? Stets muss er sich bewusst sein, dass die schnellste Wiederaufnahme der Fertigung die Hauptaufgabe ist.

Darüber hinaus fordert auch die Lage nach einem Angriff sehr wichtige Maßnahmen. Abgesehen von der Notwendigkeit beschleunigter Wiederaufnahme der Produktion ist zu klären, welche Trupps gegebenenfalls verstärkt zur beschleunigten Bekämpfung, insbesondere der die Fertigung hemmenden Schadensfälle weiter einzusetzen sind. Verwundete sind abzutransportieren, dem Polizeiverwalter ist die Lage im Werk zu melden. Vorschläge für Verbesserung der Werkluftschutzmaßnahmen auf Grund der gemachten Erfahrungen sind vom Werkluftschutzleiter sobald als möglich dem Betriebsführer vorzulegen.

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