Betriebsüberwachung: ?
Von Dr.-lng. G. Peiseler VDI, Leipzig

Die Arbeitsgemeinschaft deutscher Betriebsingenieure (ADB) im VDI hat seit Jahren für eine sowohl den sachlichen wie den menschlichen Bedingtheiten gerecht werdende Gestaltung der Betriebe gekämpft. Unter den zur Erfüllung des Betriebszweckes notwendigen Maßnahmen steht uns an entscheidender Stelle die Durchbildung einer geeigneten Betriebsüberwachung. Im folgenden wird auf diese Fragen im einzelnen eingegangen und die Bedeutung der Überwachung für den Betrieb dargestellt.
Gelegentlich der Schau „Betriebskontrollen" der Arbeitsgemeinschaft deutscher Betriebsingenieure (ADB) im VDI auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1935 wurde mir gesagt: „Ihr Ingenieure solltet heute lieber die Betriebskontrollen abbauen." Wenn ich auch aus Überzeugung darauf antwortete: „Im Gegenteil", so gibt es doch zu denken, daß eine solche Einstellung gegen unsere Betriebskontrollen vorhanden ist, und zwar nicht nur vereinzelt vorhanden ist. Wenn man bedenkt, daß es selbst in den Reihen der Ingenieure noch manche Säumige gibt, so könnte man wohl die Frage aufwerfen, ob denn unsere Wege der Betriebsüberwachung richtig sind, wenn nicht der Erfolg längst für uns entschieden hätte. Das Auge der Führer sieht nicht überall und immer; unser Sehen und Fühlen ermüdet, schlimmer noch, es kommt zu einer Gewöhnung. Dann ergänzt und sichert uns der objektive und möglichst selbsttätig erscheinende Hinweis der Betriebsüberwachung. Man nehme der Kraftfahrzeug- und Flugzeugindustrie die Betriebsüberwachung, und schon binnen kurzem ist es mit der heute erreichten und notwendigen Genauigkeit und Zuverlässigkeit vorbei.

Notwendigkeit der Betriebsüberwachung
Als der Handwerksmeister noch an jedes einzelne seine Werkstatt verlassende Arbeitsstück selbst die letzte Hand anlegte, war Führung und Prüfung in einer Hand. Heute müssen die Unterlagen der Betriebsüberwachung diese weit gelockerte Verbindung wieder herstellen. Und wenn es früher nicht darauf ankam, wann Meister und Gesellen in der Frühe ihr Werk begannen, weil sie die ohne Maschinenanlagen zu erledigende Arbeit beliebig in den Abend hinein verschoben, so ist das heute auch von Grund auf geändert. Heute soll und muß die ganze Betriebsanlage mit ihrer Betriebskraft, Triebwerkleitungen und Maschinen auf die Minute pünktlich betriebsfertig sein, soll nicht eine Zeitverschiebung Stockungen oder Störungen verursachen. Das eine Muß bedingt das andere, und jedes Muß verlangt die Überprüfung. Wen kann eine solche Überprüfung aber stören, wenn sie allgemein, sachlich und gerecht ist? So nötig wie die Erziehung zur Maschinenpflege z. B. ist, so notwendig ist zur Aufrechterhaltung dieser Erziehung die Überwachung. Denn es ist zuviel verlangt, wenn jeder auf jedem Gebiet die Energie aufbringen soll, sich selbst zur schärfsten Eigenüberwachung zu zwingen.

Ausgestaltung der Betriebsüberwachung
Die Betriebsüberwachung in unserem Sinne erstreckt sich auf alle und alles; sie ist eine Angelegenheit aller Werksangehörigen. Wer auf das Wohl des Ganzen eingestellt ist, muß den ihm anvertrauten Arbeitsbereich mit Fleiß und Sorgfalt überwachen, damit einerseits die zumeist in ihren Anfängen schon erkennbaren Mängel, wie sie durch Altern und Verschleiß überall eintreten, dem Fachmann rechtzeitig gemeldet werden, und andererseits Schwierigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten zur Sprache kommen. In diesem Sinne verstehen wir unter Betriebsüberwachung die Überwachung der gesamten Arbeit und der zu ihrer Erledigung notwendigen Anlagen, an der alle, die auf den Erfolg des Betriebes eingestellt sind, das gleiche Interesse, wenn auch nicht den gleichen Anteil haben. Dieser Anteil wächst mit dem Ausmaß der Verantwortung; damit liegt Ausgangs- und Sammelpunkt jeder Betriebsüberwachung beim Betriebsführer. Wenn diese Ansicht in der Praxis bereits allgemeine Geltung hätte, so würden wir weniger auf die eingangs gekennzeichnete Einstellung treffen.
In diesem Zusammenhang braucht hier nicht gesagt zu werden, was auch der Fachmann von einem Betriebsführer halten wird, der den Ausbau der Betriebsüberwachung etwa mit der an sich auch notwendigen Ein- und Ausgangskontrolle seiner Belegschaft beginnt, wenn sein Betrieb noch nichts weiß von einer planmäßigen Werkstoff-Eingangsprüfung und einer Fertigwaren-Ausgangsprüfung, wenn in der Fertigung Härtetemperaturen „gesehen", die Werte für die Zerspanung (Schnittgeschwindigkeit und Vorschub) „gefühlt", Akkorde „gemacht" und dann natürlich auch „geschoben" werden, wenn mit Schublehren gemessen wird, wo Grenzlehren am Platze sind, wenn über den durch Störungen und Verluste entstehenden Geldausgang Unterlagen fehlen und somit keine Besserungsmöglichkeit besteht, usf.
Damit ist bereits auf einige wenige Einzelgebiete hingewiesen, mit denen sich die Betriebsüberwachung heute befaßt, aber es würde Seiten füllen, wollte man die für Handwerk und Industrie als erfolgreich erkannten und erprobten Überwachungen alle aufzählen. Band 8 der Schriften der ADB: „Kontrollen der Betriebswirtschaft" umfaßt mit der Behandlung von neun größeren Gebieten nahezu 400 Seiten, die jeder durcharbeiten möge, der sich von der Sachlichkeit solcher Überwachungen und dem dabei aufgewandten Streben nach Wahrhaftigkeit überzeugen und im gleichen Geiste mitarbeiten will1).
Wir wollen nicht Betriebsüberwachung ihrer selbst wegen, wir wollen sie auch nicht um jeden Preis. Wir wollen sie zum Wohl des Ganzen und nur in einem gesunden, aufbauenden Geist. Wir möchten möglichst viel Lehrmeister und möglichst wenig Schutzleute in unserem Betriebe sehen. Was das heißt, können vielleicht einige Sätze aus einem vor sieben Jahren gehaltenen Vortrag „Schutzmann oder Lehrmeister" klären: Der pflichtgetreue Schutzmann wacht darüber, ob die ohne seine Verantwortung aufgestellten Vorschriften eingehalten werden, und er freut sich gegebenenfalls, wenn er eine Übertretung feststellt. Demgegenüber freut sich der reife Lehrmeister, wenn er durch verantwortungsfreudiges Helfen und Erziehen in seinem Arbeitsbereich ein Überschreiten der Vorschriften vermeidet, mehr noch, wenn er über den Rahmen der Vorschriften hinaus den Arbeitsablauf in seinem Bereich bessert. Bei dem Schutzmann das eindeutige „Muß" der festen Vorschrift, dem gegenüber sich jeder notgedrungen beugt, bei dem Lehrmeister ein nie versagendes Geben und Helfen, das zu einer willigen und freudigen Zusammenarbeit führt. Der Schutzmann steht außerhalb des Geschehens, der Lehrmeister mit seinem persönlichen guten Beispiel mitten darin.
Wir streben bei der Betriebsüberwachung stets die Art des Lehrmeisters an, nachdem wir die zwingende Forderung aufstellten, daß in unseren Betrieben jeder Vorgesetzte vom ersten bis zum letzten seinen Untergebenen ein Lehrmeister sein soll. Die Erfüllung dieser Forderung gibt der Betriebsüberwachung sehr viel, aber noch nicht alles; denn wirkliche Lehrmeister sind Persönlichkeiten, die gern eigene Wege gehen. Im Betriebe darf aber nur ein Weg gegangen werden: das ist der vom Betriebsführer in voller Verantwortung gewiesene und selbst gegangene Weg. Unsere Betriebsüberwachung ist dementsprechend subjektiv in bezug auf den die volle Verantwortung tragenden Führer, und weitgehend objektiv für alle anderen. In dem beständigen Aufbau und Ausbau ist unsere Betriebsüberwachung für alle das Ergebnis vertrauensvoller Gemeinschaftsarbeit, in ihrer Durchführung dagegen für die einzelnen eine Abstufung von der Lehrmeistertätigkeit bis zum polizeimäßigen Muß. Da gibt es innere Widersprüche, die man nicht wegreden und noch weniger still übergehen kann, die aber der zielbewußte Betriebsführer durch das eigene Beispiel und eine unermüdliche Erziehungsarbeit überwindet. Und deshalb sei auch an dieser Stelle ein ganz offenes Wort gesprochen: Sowohl das vertrauensvolle Helfen des Lehrmeisters als auch das unbedingte Muß gehen verloren, wenn der Betriebsführer die Betriebsüberwachung als eine Angelegenheit der Unterorgane ansieht, als ein notwendiges Übel, mit dem sich andere abfinden mögen, dessen Einführung man zustimmt oder auch anordnet, um dessen Durchführung man sich aber nur kümmert, wenn große Verluste und Störungen zu einem polternden Eingreifen „zwingen".
Eine besondere Schwierigkeit der Betriebsüberwachung besteht in der eindeutigen Fassung des Gewollten und ferner darin, die Arbeiten dementsprechend praktisch und wirtschaftlich ganz objektiv in richtig und falsch voneinander zu scheiden. Bei der Meisterung dieser Aufgabe entstehen Güte- und Abnahmevorschriften, Arbeitsplanung und Regelung, zu deren Durchführung Vorrichtungen, Geräte und Hilfswerkzeuge mannigfachster Art, die vielfach neu geschaffen werden müssen, weil die bekannten und vorhandenen Einrichtungen nicht genügen. Hierzu ein einfaches Beispiel: Früher begnügte man sich damit, auf der Zeichnung Bohrung und zugehörigen Bolzen mit dem gleichen Maß 30 mm anzugeben. Der Dreher maß mit seiner eigenen, selten oder nie überprüften Schublehre, der Bohrer mit dem Lochzirkel, den er nach seiner Schublehre einstellte. Beide waren tüchtige Arbeiter, beide taten ihr Bestes und doch war das Ergebnis: Bolzen und Bohrung paßten nie so zusammen, wie es der jeweilige Zweck verlangte. Sofern man es nicht von vornherein vorgezogen hatte, dem einen Arbeiter das fertige Stück des anderen hinzugeben, kam nachher das „Einpassen" mit Hilfe der Feile. Wer sich für dieses Arbeitsverfahren interessiert, mag sich nur umschauen, er wird es auch heute noch außerhalb der Instandsetzungswerkstatt finden. Die zeitgemäße Betriebsüberwachung erkannte, daß der Fehler nicht an den beiden Facharbeitern, sondern an der ihnen gegebenen Vorschrift lag. Und so entstanden in planvoller und mühsamer, aber auch die schönsten Erfolge zeitigender Gemeinschaftsarbeit die Passungsvorschriften, die auf das genaue Einhalten des Zeichnungswertes verzichteten und dafür geeignete, mit den jeweiligen Werkstattmitteln einzuhaltende und eindeutig zu messende Grenzwerte einsetzten. Die so entstandenen Grenzwerte und Lehren sind das Ergebnis unserer Lehrmeister-Betriebsüberwachung. Ihre sachlich richtige Anwendung beseitigt jede Auseinandersetzung über richtig oder falsch und damit auch jede Störung im Arbeitsablauf.

Fertigüberwachung
„Aber warum dann hinter der Fertigung nun noch eine Kontrolle an der Prüfstelle durch den Schutzmann?" So höre ich die Überwachungsgegner fragen.
Jede Prüfstelle kostet Geld; aber mehr Geld kostet es, wenn fehlerhafte Arbeitsstücke weiter bearbeitet werden und dann beim Zusammenbau Aufenthalt, Überschreiten der Lieferzeit, bei den Kunden Störung oder Bruch verursachen. Denn dadurch, daß wir dem Facharbeiter die Grenzlehre in die Hand geben, ist der verantwortliche Betriebsführer leider noch nicht unbedingt sicher, daß die Werkstücke auch der Lehre entsprechen. Dazu bedarf es nicht des bösen Willens beim Arbeiter, sondern es genügt ein Versehen, das vielleicht nicht einmal durch ihn eingeleitet wird. Er ist im Begriff, zu messen, der Meister tritt hinzu mit einer Frage, der Arbeiter ist abgelenkt. In dem guten Glauben, schon gemessen zuhaben, legt er das ungemessene Werkstück zu den fertigen. Aber der nur auf das Prüfen eingestellte Prüfer wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit solche Fehler finden und ausschalten und sich so bezahlt machen. Nur den auf Eigennutz eingestellten, nachlässigen Arbeiter, der des öfteren mangelhafte Arbeiten „durchrutschen" läßt, werden solche Prüfungen stören, nur er wird in dem Prüfer den Gegner sehen. Eine beharrliche Erziehungsarbeit bei stets sachlicher und gerechter Prüfung wird auch ihn zum Gemeinnutz führen.
Für den übergeordneten Lehrmeister sind die Prüfberichte aber nicht nur Sündenregister. Er erkennt daraus ebenso sehr, wo der zuverlässige Mann für Sonderaufgaben zu haben ist. Er wird dann auch ein anerkennendes Wort finden und darauf hinweisen, daß der auf das Wohl aller eingestellte Betrieb seine zuverlässigen Mitarbeiter zu schätzen weiß. Dazu kommt, daß ein sachkundiges Verfolgen der Prüfungsergebnisse einerseits und der aufgewendeten Arbeitszeit für das Werkstück bei Herstellung und Einbau andererseits dem Fachmann manchen Fingerzeig gibt, Werkstoff, Werkplatz, Werkzeug und Werkstück zu bessern. Alles das macht die Prüfstelle hinter der Fertigung lohnend und notwendig, ganz abgesehen davon, daß man bei einer fehlenden Erziehung durch die Überwachung leider damit rechnen muß, daß selbst bei bester Betriebsführung mangelhafte Arbeitsstücke zur Ablieferung gelangen. Und was hier von der Güteprüfung gesagt wurde, gilt entsprechend von der Mengenprüfung. Wer wollte wohl dem Kassierer zumuten, die ihm in die Hand gedrückten Gelder unbesehen und ungezählt in die Kasse zu legen und sie mit dem ihm angesagten Wert zu buchen? Im gleichen Sinne sind Arbeitsstücke für Betrieb und Belegschaft Geldwerte, und im gleichen Sinne geschieht das Nachprüfen keinem Ehrlichen zuleide, aber dem Ganzen zum Nutzen.

Zeitüberwachung
Und wieder meldet sich der Gegner: „Lassen wir das alles gelten. Warum dann aber die Zeitkontrolle?"
Wir könnten antworten, daß in der Betriebswirtschaft die Zeit ebenso Geldwert hat wie Güte und Menge; aber wir wollen auf die Frage doch ausführlicher eingehen, weil sie einen der Kernpunkte unserer Betriebswirtschaft betrifft, nämlich den Wertausgleich für geleistete Arbeit. Die Bezahlung muß der Leistung entsprechend erfolgen. Für deren eindeutige Erfassung in ihrer Gesamtheit fehlt uns allerdings heute noch Maßeinheit und Meßgerät, denn bei der Bewertung einer dem Gewollten entsprechenden Einheit sind gegebenenfalls je nach Art der Arbeit mancherlei Einflußgrößen zu beachten (Beanspruchung durch Arbeit, Staub, Lärm usw., Erholungspausen, Arbeitsrhythmus und vieles andere). Losgelöst von einer Anrechnung dieser Einflußgrößen bewertet der Betrieb die von einem Werkplatz abgelieferten Werkstücke nach Menge, Güte und nach der für ihre Fertigung aufgewendeten Zeit. Die Notwendigkeit der getrennten Bewertung dieser Größen ist leicht einzusehen, wenn man folgendes beachtet: Bei entsprechendem Bedarf ist der Wert der Ablieferung verhältnisgleich der abgelieferten brauchbaren Menge, die Gütebewertung kennt bei Grenzlehrenmessung im allgemeinen nur ein Brauchbar oder Unbrauchbar. Der Einfluß der aufgewendeten Zeit kann aber in ganz weiten Grenzen schwanken; man muß diesen Einfluß daher eindeutig und objektiv zu erfassen trachten, zumal es in der Betriebswirtschaft nicht nur auf die Zeitkosten, sondern ebenso auf die Zeiteinhaltung selbst ankommt. Diese ist von größtem Wert für die Aufrechterhaltung des Arbeitsflusses in der Werkstatt und sogar von entscheidender Bedeutung, wenn es sich um die Einhaltung fester Lieferzeiten handelt. Wer in der Wirtschaft Bescheid weiß, wird zugeben, daß damit Fragen angeschnitten sind, die über das Sein oder Nichtsein des Unternehmens entscheiden können. Wenn es sich nun die Betriebsüberwachung unter anderem zur Aufgabe macht, in alles das, was mit der Zeit zusammenhängt, hineinzuleuchten, um Klarheit in die Zusammenhänge zu bringen, um daraus zu lernen und für den Aus- und Aufbau des Unternehmens Wege zu zeigen, und wenn sie es durch viele große Erfolge auch auf diesem Gebiet bewiesen hat, daß sie diese Aufgabe zu meistern versteht, dann gibt es für alle nur eines: Helfen und immer wieder helfen.
Wer die Zeiten seiner Fertigung kennt, kann richtig vorausrechnen, kann einen möglichst störungsfreien Arbeitsablauf planen, kann Wirtschaftsuntersuchungen und Vergleiche anstellen über Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Auswahl der vorhandenen oder einzurichtenden Werkplätze; er kann schließlich auch seine Belegschaft gerecht entlohnen. Der unter maßgebender Mitwirkung des VDI gegründete Reichsausschuß für Arbeitszeitermittlung (Refa) hat auf Grund von umfangreichen Gemeinschaftsarbeiten der AD B-Gruppen auf diesem Gebiet schon Wertvolles geschaffen; aber auch diese Arbeiten können erst als zu einem gewissen Abschluß gebracht gelten, wenn sie all den vielen Mittel- und Kleinbetrieben so nahe gebracht sind, daß auch sie zum Wohle unserer Gesamtwirtschaft daraus Nutzen ziehen. Zeitaufnahmen führen zu wertvollen Werkplatzbilanzen, die uns nach Zeitrafferart den Arbeitsablauf eines ganzen Tages auf einem Papierband von nur l bis 2m Länge veranschaulichen. Ein solches Arbeitsdokument wandert dann nicht zu den Polizeiakten, sondern der kundige Lehrmeister liest darin oft von Störungen und Verlusten, für die er sich und nicht den Arbeiter verantwortlich macht. Er wird also auch hier helfen, wenn er erst sieht, wo es nottut.
Solche Möglichkeiten der Aufnahme, die dem Lehrmeister zeigen, was er sonst nicht in dieser Deutlichkeit oder überhaupt nie sehen würde, hat die Betriebsüberwachung noch für viele Betriebsstellen geschaffen. Bei all diesen Aufnahmen finden wir die Forderung nach objektiver Berichterstattung weitgehend erfüllt, so daß es heute jedem Betriebsführer möglich ist, gestützt auf klare Ergebnisse der Betriebsüberwachung, wissend zu entscheiden.
So kommen wir zu der Erkenntnis, daß mit dem Wachsen des Betriebes, mit dem größer werdenden Abstand des Auges des Betriebsführers vom einzelnen Werkplatz eine in sich geschlossene, alles umspannende Betriebsüberwachung zu einer unbedingten Notwendigkeit wird, sobald man der Betriebsführung die volle Verantwortung zuweist, wie das für eine gesunde Wirtschaft selbstverständlich ist. Allerdings müssen wir alle Beteiligten zu Klarheit und Aufrichtigkeit erziehen und immer selbst wissen, wo die Betriebsüberwachung aufhört und wo eine von uns auf das entschiedenste abgelehnte Schnüffelei und kleinliche Beaufsichtigung anfängt.

l) Kontrollen der Betriebswirtschaft, herausgegeben von 0. Kienzle, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft deutscher Betriebsingenieure im VDI, Bd. 8, Berlin 1931.

Quelle: Bd. 79, Nr.22, v. 1.6.1935 , S 693 - 695

 

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