Deckungsgraben Arten - und Bauweisen

Regionale Begriffe und unterschiedliche Begriffsverwendung der einzelnen LGK´s werden noch ermittelt.

Ein Deckungsgraben (im Sinne der LS - Bauvorschriften) ist ein Luftschutz - Bauwerk , das nur Schutz vor Trümmern, Splittern und Gaseinwirkung bieten sollte.  Ein Deckungsgraben kann zwar unter günstigen Bedingungen gegen verschiedene Bomben sicher sein, kann aber nie  die Sicherheit eines echten Luftschutzbunkers erreichen. Deckungsgräben wurden grundsätzlich ohne bombensichere Fundamente geplant und gebaut. Dadurch konnten DG in relativ kurzer Zeit fertiggestellt werden.

Die Geschichte und Entwicklung von Deckungsgräben begann mit der  Erfahrung des I. Weltkrieges, daß von Flugzeugen auch Explosionsstoffe und Gase abgeworfen werden konnten.

Die Konstruktion und der Bau von Luftschutz - Deckungsgräben erfolgte in den zahlreichsten Varianten, Formen und Materialien, wobei die Decke aus Beton besteht.

Der Begriff Deckungsgraben bezeichnet die Grundbauform und Herstellung. Deckung durch / in einen /m  Graben. Die Bauweisen waren  halb in den Boden eingelassene Deckungsgräben in der Bauart halbrunde Decken.  (Vollbogen außen) und in den Boden eingelassene “Räume” mit geraden Decken.  Aus Tarnungsgründen sollten die DG begrünt werden unter Beachtung der Höchstgrenze mit maximal 1 m Überdeckung. Teilweise wurden Deckungsgräben nachträglich noch verstärkt. Diese Maßnahmen erfolgten durch das Aufsetzen einer “Betonhaube”.  Die Deckenstärken (Stahl - Beton) der im Ruhrgebiet gesichteten DG liegen zwischen 12 cm und 2,50 m (derzeitiger Erkenntnisstand).

Dadurch, daß DG nicht als bombensichere Bauwerke erstellt wurden, sind hier ebenfalls, je nach Material und Möglichkeit, unterschiedliche  Wandstärken anzutreffen.

Ein Deckungsgraben kann komplett unter der Geländeoberkante  mit maximal 1m Überdeckung oder nur halb in den Boden eingebaut sein. Deckungsgräben haben mindestens zwei Zugänge bzw.  zusätzlich zu dem Zugang mindestens noch  einen Notausstieg.

Varianten:

Decke

Wände

Bauform außen

Bauausführung in Beton

Beim Schutzraum aus Stahllamellen (Deckungsgraben) wurde die Bauerfahrung des Tunnel- und Behälterbaues mit Stahllamellen für den bautechnischen Luftschutz nutzbar gemacht Die Ruhrstahl AG („Henrichshütte“) produzierte und lieferte sogenannte Schutzräume aus Stahllamellen. Eine der ersten Städte, die diese genehmigten und einbauten, war Bochum. Der Bochumer Verein nutzte diese Konstruktion bereits ab 1933 zum Bau eines Stollensystems „Untere und obere Stahlindustrie" und "Rombacher Hütte". Diese variablen Schutzräume erfüllten § 8 LSG und waren später unter RL 3-37/317 zu Vertrieb genehmigt. Die Lamellen bestanden aus 3 mm SM-Blech mit einer Festigkeit von 37-44 kp/mm2 und einer Dehnung von 20 %. Da die Lamellen jeweils eine Innen- und eine Außenfalz besaßen, konnten die Systeme beliebig zusammengestellt oder ausgebaut werden. Zur Fixierung genügten in der Spitze ein Doppel-T-Träger und als Auflagen zwei U-Eisen. Es war lediglich nötig, bei Richtungsänderungen und im Bereich der Eingänge Beton- oder  Maurerarbeiten auszuführen. Zum Einbau mußten lediglich Gräben ausgehoben und die Lamellen eingebaut bzw. zusammengesteckt werden. Danach wurde das Ergebnis mit Erde, Beton oder sonstigem Füllmaterial abgedeckt und verdichtet. Die Entwicklungsabteilungen der Henrichshütte und des Bochumer Verein verbesserten Ende 1933 die Fixierung der Stahllamellen dahingehend, daß statt eines Doppel-T-Trägers im First lediglich ein Bolzen nötig war, um die Lamellen zu halten. Durch die variablen Einbaumöglichkeiten der Stahllamellen konnte man die Breite einfacher variieren. Schutzräume in Stahllamellenausführung waren lieferbar in:

Sohlenweite 2,00 m bis 4,20 m , Scheitelhöhe 2,00 m bis 3,00 m Lamellenbreiten 0,5 m, 0,6 m und 0,75 m

LS- Deckungsgräben aus Fertigbetonteilen Der Deutsche Betonverein Berlin bot auch im hiesigen Raum verstärkt Fertigbetonteile für Deckungsgräben an. Einige wurden eingebaut. Grundlage war der Erlaß WL 4314-2 vom 24.4.43 GB Tgb. 1278/43. Auffallend war, daß zwei Halbschalen durch einen Gelenkbolzen im Scheitel verbunden und auf Stützformsteine gestellt wurden. Diese Konstruktion erfolgte auf der Basis der Erfahrung im Stahllamellenbau. Die Überdeckungsstärke sollte das “Mindestmaß” nicht unterschreiten. Höhere Überdeckung wäre unbegrenzt (dies stand im Widerspruch zu den DG - Vorschriften). Der Einbau dieser aus Beton - Fertigteilen hergestellten DG  ist nach derzeitigem Kenntnisstand  öfters erfolgt. Deshalb wurden manche dieser Anlagen in Unkenntnis der Bauvorschriften sogar als LS - Stollen eingeordnet.


Unter die Gruppe der Deckungsgräben fallen folgende vereinfachte Bauformen:

Der Kleindeckungsgraben (KDG) ist ein Bauwerk für  ca. 25 - 50 Personen. Es bietet Schutz vor Trümmern, Splittern und nach Möglichkeit gegen Gas. KDG können mit Holz, Mauerwerk und mit “magerem Beton” (Dünne Decke nur in besonderen Ausnahmefällen) gebaut werden. Es gibt einen Zugang und einen Notausstieg. Der Kleindeckungsgraben ist eine reine Selbsthilfe - Baumaßnahme in einfachster Bauweise.

Der Splittergraben (SG) auch Splitterschutzgraben genannt ist i.d.R. als reiner Splitterschutz angelegt. Verstärkte Ausführungen “können auch” gegen Trümmer Sicherheit bieten. SG sollten nach Möglichkeit außerhalb der Reichweite von einstürzenden Häusern gebaut werden. Gegen Kampfstoffeinwirkung war die persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Der Splitterschutzgraben ist die direkte Weiterentwicklung des gedeckten Schützengraben. Solche Splitterschutzanlagen waren überwiegend Gräben von 1,20 m bis 3 m Breite und einer Tiefe von 2 m bis 3 m. Die Stabilität wurde einzig durch minimale Holzversteifungen gewährleistet. Über den Graben legte man der Einfachheit halber lose Bretter oder Wellbleche, die danach mit 1 m Erde und dergleichen bedeckt wurden. Die SG hatten mindestens alle 10 m Zugänge und wurden in 20 m Entfernung vor den Gebäudeausgängen oder Anlagen ausgehoben. Wegen der geringen Schutzwirkung sollte der Bau von SG eigentlich nach Möglichkeit vermieden werden. Nach dem Befehl des Regierungspräsidenten vom 20.9.44, Deckungslöcher an den Straßen auszuheben, legte man dann doch noch zusätzliche Splittergräben an. Der Schutzgraben ist ein mit einfachsten Mitteln ausgehobener leicht befestigter Graben. Diese Gräben sollten in erster Linie gegen Tieffliegerbeschuß schützen und wurden überwiegend entlang von Landstraßen, auf Feldern für  Erntehelfer oder entlang von Bahnlinien für den Schutz der Passagiere ausgehoben.

Die o.a. Anlagen wurden während und nach dem Krieg fälschlich als Erdbunker bezeichnet. In offiziellen Schreiben benannten selbst Führungskräfte aus der mittleren Ebene verschiedene unterirdisch angelegte Luftschutzbauten als  Erdbunker. Die Benutzung dieses Begriffes wurde deswegen vom OdL moniert, weil sie zu Verwechslungen und Mißverständnissen führen konnte

Das Deckungsloch bietet ca. 5 Personen Schutz gegen Tieffliegerbeschuß. Die Tieffliegerangriffe, die 1944 stetig zunahmen und bei denen die Zivilbevölkerung gezielt mit Bordwaffen beschossen wurde, führten dazu, daß der Regierungspräsident das Anlegen von Deckungslöchern mit Schreiben vom 20.9.44 anordnete. Darin heißt es: "Zur Sicherung der Bevölkerung gegen Tieffliegerangriffe ist sofort mit der Anlage von Deckungslöchern an den wichtigsten Straßen des Regierungsbezirkes zu beginnen. Die Löcher sind so auszuführen, daß sie jeweils Deckung für 2 bis 4 Personen bieten (einige Deckungslöcher fielen in der Praxis meist “etwas” größer aus). Sie sind im Abstand von 50 bis 75 Meter etwa dem Gelände angepaßt zu errichten. Auf Tarnung ist besonders zu achten. ... ... Soweit Arbeitskräfte hierfür nicht zur Verfügung stehen, ist die Bevölkerung der an den Straßen liegenden Ortschaften in Selbsthilfe hierfür heranzuziehen." Offen bleibt hier die Frage, wie viele Deckungslöcher auf diesen Befehl hin angelegt worden sind. Die Deckungslöcher sind nach dem Krieg einfach wieder verfüllt bzw. zugeschüttet worden.

Hoesch-Stahlspundwand046
 Stahlspundwände wurden in Bereichen mit hohem Grundwasserstand eingesetzt.

 

Weiter zu:

OT - Deckungsgräben

WLS Deckungsgräben

Zivile Deckungsgräben

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Stahllamellen Deckungsgräben

 

 

 

Deckungsloch

Deckungsloch

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Regionale DG-Bezeichnungen und DG-Konstruktionen

Der Moerser Topf
In der Nachkriegszeit wurde der Moerser Topf fälschlicherweise als Bunker bezeichnet. In diversen Veröffentlichungen  wird der Begriff Bunker verwendet, ohne dass die wichtigsten Kriterien eines Bunkers auch nur annähernd erfüllt sind.

Anläßlich einer Führung in eine der ehemaligen Moerser  Luftschutzeinrichtungen (Stadtwerke Moers, Uerdinger Str Ecke Diergardtstr -Kellerzugang)  am 25.8.10, wurde folgendes festgestellt:
1.) es handelt sich um ein in den Boden eingelassenes Bauwerk mit einer Wandstärke von  1 m.                Das bedeutet in Anbetracht des späten Baues, daß die Ausführungsbestimmungen schon von einem 1.Welle - Tiefbunker nicht einmal annähernd erfüllt wurden (1,80m wäre die Mindest-Schutzdicke in diesem Fall)
2.) Der Moerser Topf besaß keine Schleuse - im vorliegenden Fall, wie sich ein  Zeitzeuge erinnerte, noch nicht einmal eine Gasschutz-Tür
3.) Zwangsbewetterung per Lüfter und Gasfilter waren keine eingebaut. Wie ein Zeitzeuge berichtete gab es  in allen Moerser Töpfen keine
4.) Der zwingend vorgeschriebene Notausstieg/Notausgang ist nicht vorhanden, konnte auch nicht einmal ansatzweise gesichtet werden, obwohl in der Zeitung Notausstiege mit Steigleiter angegeben wurden

Aus diesem Grund ist ist der gesichtete Moerser Topf als schlecht ausgestatteter und konstruktiv stark bemängelbarer Deckungsgraben einzuordnen, der  als solcher eigentlich nicht genehmigungsfähig war. Man könnte also sagen, daß es sich bei dem Moerser Topf eigentlich um einen stabileren Unterstand handelt.

Wie eine Zeitung berichtete, soll diese Konstruktion angeblich  in zahlreichen Städten  eingesetzt worden sein, was aber bis dato weder bewiesen, noch belegt werden konnte.

 

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Deckungsgraben

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